Thüringer Gesetz über die Beteiligung der Bevölkerung an Windparks

Die Regierungsfraktionen von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN bringen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen und Einwohner:inen an den Gewinnen der Windenergiebetreiber auf den Weg. Dadurch soll die Akzeptanz bei Bürger:innen erhöht und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden.

Warum es ein Gesetz braucht
- Der Windausbau in Thüringen ist 2023 ins Stocken geraten.
- Die Probleme bei der Flächenausweisung begründen sich auch auf fehlende Akzeptanz vor Ort - der Druck auf kommunale Wahlbeamt:innen und Mandatstragende ist groß
- Festgeschriebene Beteiligung an den Gewinnen soll Akzeptanz erhöhen ohne als „Ablasshandel“ wahrgenommen zu werden

Bisher war es so: Flächen für Windenergie wurden ausgewiesen, die Projektierer kamen und bauten ihre Windräder. Von dem Betrieb der Anlagen profitierten allerdings lediglich die direkten Flächeneigentümer:innen durch Pachteinnahmen und ggf. die Kommunen über die Gewerbesteuer. Darüber hinaus hatten Kommunen und Bürger:innen von den Anlagen nur dann etwas, wenn die Betreiber:innen auf freiwilliger Basis Beteiligungsangebote machten, z.B. über das Siegel Faire Windenergie oder über die Erlösbeteiligung aus § 6 EEG (0,2 ct/kWh). Mit dem Beteiligungsgesetz werden die Windkraftbetreibenden nun zu einer Beteiligung von Kommunen und Einwohner:innen verpflichtet. Im Gesetzentwurf geplant sind verschiedene Modelle der Beteiligung. Derzeit wird die Mindestbeteiligung von Kommunen und Einwohner:innen über die Standardlösung abgesichert (§4). Stattdessen können Standortkommune und Vorhabenträger optional auch andere Beteiligungsmodelle vereinbaren (§§ 6-8). Weigert sich der Vorhabenträger das im Rahmen des Gesetzes geforderte Modell umzusetzen, gilt die Ausgleichabgabe nach § 10.

„Die Soll-Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bund soll zur Muss-Regelung in Thüringen werden. Es soll keine Anlage mehr geben, die neu gebaut oder repowered wird, von der am Ende die Kommunen oder Bürger:innen nicht profitieren. Das ist die Kernaussage des Gesetzes“, erklärt Markus Gleichmann, Sprecher für Umwelt-, Klima- und Energiepolitik, in einer Pressekonferenz der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN. Ziel der Koalitionsparteien ist es, möglichst schnell eine Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss auf den Weg zu bringen.

In der Pressekonferenz erklärten die zuständigen Sprecher:innen der Fraktionen, man hoffe, dass das Gesetz noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden könne.

Fact-Sheet zum Windenergiebeteiligungsgesetz finden Sie unter: www.die-linke-thl.de

 

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