Studentisch beschäftigt und arm: Tarifverträge für alle in der Wissenschaft dringend notwendig

Christian Schaft
ParlamentsreportChristian Schaft

Studentische Beschäftigte in der Wissenschaft fordern schon länger die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen zu verbessern und endlich tarifrechtlich abgesichert zu werden. Mit der Initiative TVStud setzen sich studentische Beschäftigte zusammen mit den Gewerkschaften ver.di und GEW dafür ein, dass die Forderungen in die Realität umgesetzt werden. Mirjam Sorge ist eine von ihnen. Sie arbeitet als Trainee zur Gewerkschaftssekretärin bei ver.di Thüringen und schildert mit Blick auf den Alltag studentischer Beschäftigter: „Als ver.di Jugend Thüringen kämpfen wir in der Initiative TVStud Thüringen für einen Tarifvertrag studentisch Beschäftigter an den Hochschulen. Aktuell sind sie vom Tarifvertrag der Länder, der für alle anderen Hochschulbeschäftigten gilt, ausgeschlossen. Unsere Studien- und Arbeitsrealität ist vor allem von kurzen Vertragslaufzeiten, Teilzeit und Vergütung nahe des Mindestlohnes geprägt. Dazu kommen hierarchische Abhängigkeiten, wenn Arbeitgeber:innen gleichzeitig Lehrende sind und die doppelte Belastung durch Lohnarbeit neben dem Studium. Unter dem Motto #KeineAusnahme fordern wir ein Ende dieser prekären Situation an den Hochschulen.“


Nicht nur die Erfahrungswerte der Betroffenen zeigen, dass sich etwas tun muss. Auch die Antwort des Thüringer Wissenschaftsministeriums auf die Kleine Anfrage von Christian Schaft zeigt, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für studentische, wissenschaftliche sowie künstlerische Assistent:innen dringend notwendig sind.


Der LINKE Abgeordnete erklärt: „Über 50 Prozent der Verträge laufen nicht länger als drei Monate beziehungsweise über 80 Prozent der Verträge nur ein halbes Jahr. Kurzzeit- und Kettenbefristungen sind demnach auch bei dieser Beschäftigtengruppe bittere Realität.“ Mit Blick auf die Vergütungssätze und Beschäftigungsumfänge mit einem deutlichen Anteil von 20 Stunden im Monat bei studentischen und 40 Stunden im Monat bei wissenschaftlichen Assistent:innen zeigt sich, dass nicht von einer existenzsichernden Bezahlung gesprochen werden kann. Schaft gibt mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten und einer geringen BAföG-Förderquote zu bedenken: „Damit sind Beschäftigte in manchen Fällen auf weitere Nebenjobs angewiesen zusätzlich zum Studium und der Anstellung als Assistent:in. Auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist keine Lebensrealität, wenn trotz gleichwertiger Abschlüsse, die Vergütungssätze zwischen den Hochschulen spürbar auseinanderliegen.“


Das macht die Berechtigung der Forderung nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte deutlich, die durch entsprechende Initiativen zuletzt in den Tarifverhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgemacht wurde. „Ich bleibe dabei! Es ist dringend geboten, dass das Wissenschaftsministerium mit den Gewerkschaften, Hochschulen und Studierendenvertretungen Gespräche über eine Rahmendienstvereinbarung aufnimmt, wie es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Mit einer solchen Vereinbarung sollte die Möglichkeit genutzt werden landesweit einheitliche Regeln zu treffen, zum Beispiel wenn es um die Mindestvertragslaufzeiten, einheitliche und bessere Vergütungssätze, Dokumentationspflichten oder Untergrenzen für Beschäftigungsumfänge geht. Alle müssen sich in der Diskussion zu #IchbinHanna mehr einbringen, damit für alle Statusgruppen an den Hochschulen Gute Arbeit Realität wird“, so der Hochschulexperte abschließend. PR