Sportland Thüringen
Knut Korschewsky zum jetzt beschlossenen Sportfördergesetz
24 Jahre hatte das Sportfördergesetz des Landes Thüringen seine Gültigkeit. Und fast genau drei Jahre hat die Evaluierung dieses Gesetzes gedauert. Das bisher gültige Gesetz benötigte dringend Anpassungen, um die Rahmenbedingungen für die 3.394 Sportvereine mit ihren rund 367.000 Mitgliedern weiterhin bestmöglich zu gestalten.
Die Mühen haben sich gelohnt. Nach dem Motto „Qualität vor Schnelligkeit“ haben die Koalitionsfraktionen ein Sportfördergesetz auf den Weg gebracht, das vor allem dem Breitensport und den Vereinen in den nächsten Jahren gute und sehr gute Bedingungen für die Ausübung ihres Sports bringt. Und da der Breitensport und sowie der Nachwuchssport ja bekanntlich die Grundlage für den Leistungssport sind, profitiert er von diesem Gesetz.
Dem Landtagsbeschluss am 7. November vorausgegangen waren mehrere Anhörungen, intensive Gespräche mit den Sportfachverbänden und vielen Vereinen, den Kommunen und Kreisen sowie Wissenschaftlern und Fachleuten aus anderen Bundesländern. Kernpunkt des neuen Sportfördergesetzes ist die generelle unentgeltliche Nutzung der Sportstätten öffentlicher Träger und zwar erweitert auf Wettkämpfe.
Bisher mussten rund 30 bis 40 Prozent der Vereine Gebühren für den Trainingsbetrieb zahlen, trotz der bisher geltenden gesetzlichen Regelung zur „in der Regel“ kostenfreien Nutzung. So wurde diese Regel zunehmend umgangen, was zu Belastungen führte, die die ehrenamtlich geführten Sportvereine nicht mehr stemmen konnten. Nun sollen die Kommunen ab dem Jahr 2020 eine Kompensation von fünf Millionen Euro jährlich für die Einnahmereduzierungen erhalten – dafür können Sportvereine endlich langfristig planen ohne zusätzliche Ausgaben.
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings. Die Thüringer Schwimmvereine und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft müssen auch zukünftig mit den Kommunen über die Nutzungsbedingungen der Freibäder und Schwimmhallen verhandeln. Aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse bleibt es beim bisherigen „in der Regel“.
Als weitere Neuerung steht die verpflichtende Aufgabe der Landkreise und Kommunen, spätestens alle zehn Jahre eine Sportstättenentwicklungsplanung zu beschließen und dabei die Kreis- und Stadtsportbünde als kompetente sportfachliche und sportpolitische Mitgestalter einzubeziehen. Damit haben auch die Vereine eine planbare Perspektive für die Entwicklung „ihrer“ Sportstätten im Verantwortungsbereich.
Ein zentraler Punkt ist die Bildung eines Landessportbeirates. Dieser soll das für den Sport zuständige Ministerium beraten. Dabei geht es um einen kontinuierlichen Meinungs- und Informationsaustausch unter den Vertretern des organisierten Sports, des Thüringer Landtages und der kommunalen Spitzenverbände. Neu ist auch die Einführung einer Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem für Sport zuständigen Ministerium und dem Landessportbund. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass transparent und umfassend Rechenschaft zu den Aktivitäten, Leistungen und Ergebnissen des organisierten Sports Thüringen abgelegt wird. Anhand dieser Kriterien können dann sicher noch besser Maßnahmen für die weitere Entwicklung einzelner Sportarten erarbeitet werden.
Im Gesetz ebenfalls neu formulierte sind die Fördervoraussetzungen für Sportorganisationen hinsichtlich der Anerkennung von Anti-Doping-Bestimmungen, von Kinderschutzmaßnahmen sowie von rechtsstaatlich und demokratisch aufgebauten und tätigen Vereinen und Verbänden.
Der 7. November war ein weiterer guter Tag für den organisierten Sport in Thüringen. Thüringen ist und bleibt ein Sportland.

