Rückblick auf das Plenum – Vom 1. bis 3. November 2023

Vergabegesetz weiterentwickelt – Faire Bezahlung und Abbau von Bürokratie

Trotz schwieriger Verhandlungen zwischen der Regierungskoalition DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN und der Oppositionsfraktion CDU zum Thüringer Vergabegesetz auf der Grundlage eines Gutachtens und einer Anhörung im Ausschuss konnten die wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktionen ein gemeinsames Ergebnis erzielen. Das Thema stand auf der Tagesordnung des Sonderausschusses Anfang November und wurde im Plenum anschließend beschlossen. Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Einigung ist ein Kompromiss. Ab dem 1. Januar 2024 liegt der gültige vergabespezifische Mindestlohn damit bei 13,91 Euro - 1,50 Euro über dem bundesweiten Mindestlohn. Faire Bezahlung soll somit auf Landesebene weiter gestärkt werden“, erklärt der Abgeordnete. „Es ist kein Geheimnis, dass wir den Anwenderkreis gerne noch deutlich mehr ausgeweitet hätten. Aus unserer Sicht sollte das Vergabegesetz zukünftig auch auf kommunaler Ebene Anwendung finden, um Lohndumping zu verhindern und gerechte Bezahlung für die Beschäftigten zu gewährleisten.“ Der Kritik an zu hohen bürokratischen Hürden im Gesetz wurde zudem Rechnung getragen. „Eine Eigenerklärung der Unternehmen, die verstärkte Nutzung der zentralen Vergabeplattform und eine stärkere Digitalisierung des gesamten Verfahrens modernisieren das Gesetz. Gleichzeitig haben wir als Koalition dafür gesorgt, dass sich auch künftig Nachunternehmer an die Vorgaben des Vergabegesetzes halten müssen und Verstöße nicht folgenlos bleiben“, betont der LINKE-Wirtschaftspolitiker.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist und bleibt eine der wenigen wirksamen Stellschrauben für eine gute Entwicklung des Landes. Schubert weiter: „Gerade bei öffentlichen Aufträgen, die mit Steuergeldern finanziert werden, ist die Politik in der Pflicht, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Der Markt allein regelt nur Angebot und Nachfrage, die Politik setzt Rahmenbedingungen für soziale und ökologische Standards. Mit der Weiterentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes werden wir dieser Verantwortung gerecht.“

 

Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen

Der Thüringer Landtag hat in der Sitzung des November-Plenums die geplante Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Vorausgegangene Debatten und Anhörungen von Praxispartner:innen im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss lieferten die Grundlage für den Mehrheitsbeschluss im Landtag.
Dazu erklärt Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehr der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Heute hat der Thüringer Landtag den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit Änderungen beschlossen, sodass ab dem 1. Januar 2024 mehrere neue Regelungen in Kraft treten werden: Darunter das nunmehr gesetzlich verankerte neue Instrument des Telenotarztes, wenn der klassische Notarzt in Folge von großflächigen Ausfällen oder Behinderungen nicht selbst vor Ort sein kann. Ebenso die Einführung einer Erprobungsregelung für den Einsatz der smartphonebasierten Ersthelferalarmierung, sodass es künftig möglich sein könnte, Menschen in Notsituationen noch schneller zu helfen. Etwa 65.000 Personen sterben jedes Jahr an einem Herzstillstand, nach etwa drei bis vier Minuten ohne qualifizierte Hilfe können bei einem Herzstillstand bereits bleibende Schäden eintreten. Künftig können Thüringer Leitstellen neben der Alarmierung des Rettungsdienstes testweise ergänzend qualifizierte Ersthelfer in der Umgebung des Notfallortes per App alarmieren, so kann das sogenannte ,therapiefreie Intervall‘ verkürzt werden.“ Zu den weiteren Änderungen gehört eine Anpassung der zum 31.12.2023 auslaufenden Frist zur Nachqualifizierung von Rettungsassistent:innen hin zu höherwertig ausgebildeten Notfallsanitäter:innen. Diese Frist wird für den Bereich der Leitstellen und der Fahrerinnen und Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge noch bis zum Jahresende 2028 verlängert. Außerdem werden die verpflichtende Umsetzung des barrierefreien Notrufs, die Einführung einer Experimentierklausel für neue Versorgungskonzepte und eine Regelung zur Kostenerstattung von Führerscheinen im Rettungsdienst geregelt. Der Gesetzentwurf konnte den Landtag passieren, nach dem sich DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN und FDP auf einen gemeinsamen Landtagsbeschluss verständigt hatten.
„Mit dem beschlossenen Entwurf tragen wir verantwortungsvoll dafür Sorge, dass Thüringen ein sicheres Bundesland bleibt und künftig noch sichererer sein wird. Der Dank gilt den Praxispartner:innen für den konstruktiven Austausch auf Augenhöhe während der Ausschussanhörungen!“, so Vogtschmidt abschließend.

 

Rot-Rot-Grün will öffentlichen Gesundheitsdienst stärken

Der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Ralf Plötner zur Einbringung des Gesetzesentwurfs zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen am Freitag des Plenums im Thüringer Landtag: „Die mittlerweile 30 Jahre alte Verordnung über den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird durch das neue Gesetz abgelöst. Ein zentraler Aspekt ist die Stärkung präventiver Ansätze. Hier wurden Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen. Frühzeitige Prävention, die Stärkung des Public-Health-Gedankens und die Implementierung neuer Technologien innerhalb der Strukturen der unteren Gesundheitsbehörden bilden die Säulen des Gesetzes.“ Unter anderem wurden auch die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der Covid-19-Pandemie im neuen Gesetz aufgegriffen. Durch eine jährliche Gesundheitsberichterstattung und eine Landesgesundheitskonferenz werden präventive Ansätze gestärkt und die unteren Gesundheitsbehörden frühzeitig in die Lage versetzt, für den öffentlichen Gesundheitsschutz zu sorgen. „Mit einer neuen Bündelungsbehörde sorgen wir für Synergieeffekte, da bereits bestehende Aufgaben der öffentlichen Gesundheitsvorsorge unter dem Dach des Landesamtes für Verbraucherschutz verstetigt werden. Das Gesetz führt zu einer klaren Aufgabenzuweisung, die die unteren Gesundheitsbehörden von Koordinierungsaufgaben entlastet und sie ihrem eigentlichen Kernauftrag überführt - einer nicht-profitorientierten öffentlichen gesundheitlichen Daseinsvorsorge“, erklärt  Plötner.

 

„Abschiebungen sind nicht die Lösung“

Reaktion auf Aktuelle Stunde im Plenum des Thüringer Landtags

Die Abgeordnete Katharina König-Preuss reagiert im November-Plenum auf Aussagen der Fraktionen CDU und  der Gruppe der FDP zur Debatte um Asylverfahren:
„Ich muss jetzt doch noch mal nach vorne, weil es mir wirklich so richtig gegen den Zeiger geht. Hier wird erklärt, wenn man die Leute abschieben würde, wäre alles in Ordnung. Dann wären alle Probleme gelöst. Real reden wir darüber, dass 618 Menschen, die in Thüringen gerade leben, abgeschoben werden könnten. Und Sie meinen, damit wären dann alle Probleme geklärt. Anstelle zu schauen, welche Varianten es gibt, wie man die Herausforderungen angeht, kommt von Ihnen einzig und allein die Antwort: Abschieben, abschieben, abschieben. Was Sie damit machen, ist, auf dem Rücken der Schwächsten der Schwachen eine Politik auszutragen, die nichts anderes macht, als dieser Rechtsaußenpartei am Ende noch die Prozente zu bescheren. Das müssen Sie sich mal klar machen! Sie reden hier über Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen. Sie haben alle Moria vergessen. Sie haben die brennenden Flüchtlingslager vergessen. Sie haben vergessen, was dort passiert. Sie haben vergessen, dass dort Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen, die schwerste Fluchtwege hinter sich haben, von Ratten angefressen werden. Lebendige Menschen von Ratten. Das wollen Sie. Das forcieren Sie, wenn Sie sagen Asylverfahren an den Außengrenzen. Kommen Sie endlich auf die progressive Ebene und stützen Sie nicht mehr die Politik der AfD.“

 

Zur gesamten Ausgabe