Petitionen - mehr als Bitten und Beschwerden

Parlamentsreport

Zur Vorstellung des Arbeitsberichtes 2022 des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag unterstrich Anja Müller, Sprecherin für Verfassung, Demokratie und Petition der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Eine Petition ist viel mehr als eine Bitte oder Beschwerde. In Petitionen wird nicht nur gebeten oder sich beschwert, es wird auch protestiert. Petitionen sind eine Form des Protestes, ein Ausdruck eines Konfliktes und das Petitionsverfahren ist ein zentrales Instrument der Konfliktregelung.“

Ein Beispiel für einen solchen Protest seien mehrere gleichlautende Petitionen, die sich gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und für die Einrichtung eines Härtefonds ausgesprochen hatten. Zu diesem Anliegen hatte der Petitionsausschuss im Mai letzten Jahres eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in deren Rahmen die Petenten noch einmal öffentlichkeits- und medienwirksam ihr Anliegen, aber auch ihren Protest vortragen konnten. Anschließend wurden die Petitionen den Fraktionen zur Kenntnis gegeben, damit diese das Anliegen mit parlamentarischen Initiativen aufgreifen konnten. Nun deute sich ein Erfolg dieses Protestes an. Dazu Müller: „Im langen Ringen um eine mögliche Lösung haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf ‚Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge‘ in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf steht in der laufenden Plenarwoche erstmalig auf der Tagesordnung und zeigt exemplarisch, wie Petitionen im Landtag ganz konkreten politischen Widerhall finden können.“

Neben diesen erfolgreichen Petitionen gab es im vergangenen Jahr auch immer wieder Anliegen, die sich mit den großen gesellschaftlichen Themen befassten. Dabei hebt Müller exemplarisch die beiden Vereine „Mehr Demokratie e.V. Thüringen“ und die „Omas gegen Rechts Erfurt e. V.“ hervor.  Beide hatte der Petitionsausschuss im letzten Jahr öffentlich angehört. Während „Mehr Demokratie“ gleich einen kompletten Gesetzesentwurf als Petition eingereicht habe, um das Kommunalwahlrecht zu erweitern und die Wahlbeteiligung zu erhöhen, kämpften die „Omas gegen Rechts“ mit ihrer Petition dafür, dass Staatsanwaltschaften in Gerichtsverfahren keine Deals mit militanten Neonazis eingehen. „Beide Vereine zeigen, wie wichtig zivilgesellschaftliches Engagement ist. Meine Fraktion und ich möchten sowohl ‚Mehr Demokratie‘ als auch den ‚Omas gegen Rechts‘ ausdrücklich für ihren Einsatz für unsere Demokratie danken“, so Müller abschließend.

 

Was ist eine Petition?

Im Artikel 14 der Thüringer Verfassung ist der Grundsatz festgeschrieben, auf dem das Petitionswesen im Freistaat Thüringen beruht.

„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“

Petitionen können sich gegen das Handeln von Behörden und staatlichen Einrichtungen richten. Sie können aber auch zur Weiterentwicklung von Gesetzen und Verordnungen beitragen, indem sie Missstände oder Gesetzeslücken aufzeigen.
 
Petitionen sind an keine Fristen gebunden, können formlos eingereicht werden und sind für Sie stets kostenfrei.

Petitionen zu aktuell laufenden oder beendeten gerichtlichen Prozessen sowie Petitionen, die gegen Rechte Dritter verstoßen, können vom Petitionsausschuss nicht behandelt werden.

 

Was macht der Petitionsausschuss?

Im Jahr 2020 hat der Petitionsausschuss insgesamt 811 Petitionen und Bürgeranliegen in 11 Sitzungen bearbeitet. Ein Teil der Petitionen wird bei den regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden in den Landkreisen entgegengenommen.

Bei jeder Petition, auch wenn es sich um einzelne, private Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern handelt, prüft der Petitionsausschuss mit Hilfe der Landesregierung, ob im jeweiligen Fall ein fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen von staatlichen Stellen vorliegt.

Bei Anliegen, die für Thüringen von allgemeinem Interesse sind, kann der Petitionsausschuss beschließen, die Petition für sechs Wochen auf der Online-Plattform des Landes zu veröffentlichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann diese dann mitzeichnen und auf der Online-Plattform mitdiskutieren.

Nach neuem Petitionsgesetz können auch handschriftliche Unterschriften gesammelt werden. Wer nicht möchte, dass ihr/sein Klarname online erscheint, kann auch unter Pseudonym mitzeichnen. Werden mehr als 1.500 Unterschriften zusammengetragen, kann die Petition in einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag behandelt werden.

 

Wie kann ich meine Petition einreichen?

Jeder Mensch, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter, kann sich an den Petitionsausschuss wenden.
Es können mit Vollmacht auch Petitionen für Dritte eingereicht werden.
Petitionen können schriftlich (auch in Brailleschrift) und mündlich (auch in Gebärdensprache) vorgetragen oder eingereicht werden.

Was muss unbedingt angegeben werden?

Name der Petentin / des Petenten
Anschrift der Petentin / des Petenten.
Schriftlich eingereichte Petitionen müssen unbedingt unterschrieben sein.
Für Onlinepetitionen kann das im Internet bereitgestellte Formular verwendet werden.

 

Mehr Informationen zu Petitionen und Bürgerbegehrenfinden Sie unter:  

https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/ressorts/petitionen/

 

Hier gehts zur gesamten Ausgabe