Parlamentsreport 5-2023
Soziale Kämpfe
Menschen, die weder eindeutig männlich oder weiblich sind, können sich als divers registrieren. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2017 hat viele Menschen mit ihrer eigenen Identität sichtbar gemacht, anstatt ihnen wie bisher eine von zwei Geschlechteridentitäten überzustülpen. Gesellschaftlich wurde mit dieser Entscheidung die geschlechtliche Vielfalt sichtbar gemacht und die Marginalisierung von Menschen, die nicht der Zweigeschlechtlichkeit entsprechen, zumindest rechtlich beendet. Warum dies vorangestellt, wenige Tage vor dem Frauentag?
Das tradierte Konzept der Zweigeschlechtlichkeit begleitet seit vielen Jahrhunderten die Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen: weniger Lohn, geringere Repräsentanz in politischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Gremien, Zuschreibung von naheliegenden und abseitigen Funktionen oder Tätigkeiten sowie der überdurchschnittliche Anteil an geleisteter Sorgearbeit. Geschlechterfragen sind immer auch soziale Fragen und solange die Kategorisierung nach Geschlecht soziale, ökonomische und politische Benachteiligung für einen Teil der Gesellschaft mit sich bringt, so lange sind auch Geschlechterkämpfe notwendige politische Kämpfe um Teilhabe und gerechte Verteilung. Der Frauentag manifestiert damit nicht die Zweigeschlechtlichkeit, sondern ist ein notwendiger Aktionstag gegen das Konzept von Geschlecht als soziale Kategorie und gegen die Diskriminierung und Benachteiligung von nahezu der Hälfte aller Menschen.
Geschlechtliche Vielfalt endet nicht mit den Frauen, aber sie beginnt mit ihnen. Die Anerkennung dieser geschlechtlichen Vielfalt ist der notwendige Schritt, zur sozialen und politischen Gleichbehandlung aller Menschen.
Steffen Dittes, Fraktionsvorsitzender