Parlamentsreport 03-2022
Königsdisziplin
In seiner ersten Sitzung im Jahr 2022 hat der Thüringer Landtag einen Haushalt beschlossen. Eigentlich ein gewöhnlicher Vorgang. Der Haushaltsbeschluss wird oft als das „Königsrecht“ des Parlaments beschrieben, weil mit Budget und den Ausgabetiteln die Legislative die Exekutive ermächtigt, Gelder bis zu der festgesetzten Höhe auszugeben und durch die Zuordnung von Aufgaben auch vorgibt, für was das Geld ausgegeben werden darf. Der Haushalt schafft somit die Grundlage allen staatlichen Handelns: die Verwaltungsstruktur und das Personal, die kommunalen Zuweisungen, Zuschüsse und Förderprogramme für die soziale Infrastruktur, Subventionen an die Wirtschaft, Investitionen, Planungsleistungen sowie die allgemeine Finanzverwaltung. Im parlamentarischen Alltag ist die Haushaltsaufstellung ein zeit- und arbeitsaufwendiger Prozess, der eher einer parlamentarischen Pflichtaufgabe als einem königlichen Procedere gleicht. Normalerweise.
Denn normalerweise stützt sich die den Haushaltsentwurf einbringende Regierung auf eine Parlamentsmehrheit, handelt sozusagen unter politisch Gleichen Kompromisse aus und Regierungsabgeordnete wissen um ihre Aufgabe, am Ende den Haushalt beschließen zu müssen. Jahr für Jahr. In einer Minderheitskonstellation obliegt dem gesamten Parlament die Verantwortung für den Haushalt, der sich auch die Opposition nicht entziehen kann. Eine Pflicht, für den Beschluss eines Haushaltsgesetzes zu sorgen, erwächst nun nicht mehr aus der Zugehörigkeit zu den Regierungsparteien, sondern alleinig aus der Wahl in den Landtag. Ohne vertragliche Grundlage, ob nun Tolerierungsvertrag oder Stabilitätsmechanismus genannt, vollzieht sich eine Aushandlung zwischen dieser abstrakten Pflicht und der Gestaltungsverantwortung, unter der die verschiedenen Fraktionen sehr Unterschiedliches verstehen. Dass in Thüringen eine solche vertragslose Aushandlung formal erfolgreich zum Ende geführt werden konnte, kann durchaus als positiv für die parlamentarische, politische und in der Folge exekutive Handlungsfähigkeit bewertet werden.
Wie die dabei gefundenen inhaltlichen Kompromisse und Verabredungen hingegen bewertet werden, ist eine andere Frage. Die wird sich vor allem daran entscheiden, wie die Landesregierung den vom Parlament gesetzten Handlungsrahmen einschließlich dessen Grenzen nun in gestaltende Entscheidungen umsetzen wird. Steffen Dittes