Nr. 9/2017, Seite 8: Jede zweite Klage vor Sozialgerichten zu Hartz IV

Parlamentsreport

Etwa jede zweite Klage vor den Sozialgerichten in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen wird von Hartz-IV-Empfängern erhoben. Die Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Linksfraktion, Ina Leukefeld, wollte es genauer wissen und hatte eine Kleine Anfrage zu den SGB-II-Klagen an den Thüringer Sozialgerichten an die Landesregierung gerichtet.

Nachdem die Antwort gekommen war fand am 20. April in der Landtagsfraktion ein Pressegespräch mit der Abgeordneten sowie der Geschäftsführerin des Kommunalpolitischen Forums Thüringen e.V., Katja Seiler, die sich auch im Bündnis SozialTransFair engagiert, statt. Ina Leukefeld betonte, dass zwar die Anzahl der neuen Verfahren bei den Thüringer Sozialgerichten im vergangenen Jahr rückläufig war (11.817 Verfahren und damit 7,1 Prozent weniger als im Jahr 2015), aber noch immer beträfen 43,4 Prozent aller Streitfälle die Umsetzung des SGB II und häufig geht es dabei um die Kosten der Unterkunft. Bedenklich sei auch, dass es bei den Hartz-IV-Klagen trotz deutlicher Personalaufstockungen mitunter zwei Jahre bis zu einem Urteil dauert. „Für die Betroffenen eine unhaltbare Situation, denn es geht hier meist um existenzielle Probleme.“

Hinzu komme die differenzierte Lage. So hätten sich die Zahlen am Sozialgericht Meiningen kaum verändert, obwohl es in Süd- und Westthüringen keine regional schlechtere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gebe. Die Abgeordnete kündigte an, diese Problematik bei einem Vor-Ort-Besuch gemeinsam mit der Justizpolitikerin der Fraktion, Dr. Iris Martin-Gehl, näher beleuchten zu wollen. Die Wohnungspolitik und der Umgang mit den Richtlinien für die Kosten der Unterkunft, die jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt für sich bestimmt, stehen auch im Fokus von Veranstaltungen des Kommunalpolitischen Forums. Katja Seiler bezeichnete es als eine Kernfrage, dass  in den Ballungsgebieten ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen müsse – bezahlbar und barrierefrei. In dieser Hinsicht müssten auch die Wohnungsgesellschaften gestärkt werden.

 

NACHGEFRAGT bei MdL Ina Leukefeld

Inwiefern sind Statistiken zum Sozialbereich häufig mangelhaft?

Hier findet nur in seltenen Fällen eine sach- bzw. themenbezogene Auswertung statt. Die ist aber wichtig, um die notwendigen politischen Schlussfolgerungen für Verbesserungsmaßnahmen zu ziehen. Was die Widerspruchsverfahren, z.B. bezogen auf die oft umstrittenen Themenbereiche Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Sanktionen und Leistungskürzungen betrifft, werden grundsätzlich keine spezielleren Auswertungen gemacht. Das muss geändert werden, dafür werde ich mich einsetzen. Das betrifft auch die lange Wartezeit auf Urteile bei den Hartz-IV-Klagen. Besonders problematisch bei den Eilverfahren, obwohl es hier um noch drängendere Probleme der Existenzsicherung wie drohende Obdachlosigkeit geht. Allerdings hat der Justizminister in Beantwortung der Anfrage auch angekündigt, dass die Landesregierung dafür Sorge trage, „dass geeignete personelle und sachliche Rahmenbedingungen bestehen, um anhängige Verfahren zügig erledigen zu können“.

 

Welche Gründe hat es, dass die Zahl der Hartz-IV-Klagen rückläufig ist?

Die Situation in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt entwickelt sich recht positiv, damit sinken die Arbeitslosenzahlen und auch die Zahlen der SGB-II-Verfahren. Die regional unterschiedliche Lage spiegelt sich auch in regional unterschiedlichen Verfahrenszahlen wider.
So hat sich am  Sozialgericht Nordhausen der Verfahrensstand um 1000 auf circa die Hälfte der Verfahren von 2014 halbiert  Die hohe Anzahl der Verfahren beim Sozialgericht  Gotha ist auch der Tatsache geschuldet, dass Erfurt zu diesem Gerichtsbezirk gehört, die Zahl der SGB-II-Klagen ist hier aber auch um die Hälfte rückläufig. Ausnahmen von dieser Entwicklung bilden die Sozialgerichte Meiningen und Altenburg.

Die Verfahrenszahlen sagen immer auch etwas über die Qualität der Antrags- und Widerspruchsbearbeitung aus. Nach zunächst erheblichen Problemen bei den Jobcentern haben die Behörden auf die Kritik von Sozialverbänden und auch der LINKEN  reagiert und bieten verstärkt Fort- und Weiterbildungen für die Mitarbeiter an. Daran muss festgehalten werden. Zudem haben Änderungen in der Verwaltungspraxis, wie die Ausstellung von Bescheiden über eine längere Dauer, zu einem spürbaren Rückgang von Widersprüchen und Klagen geführt.

 

Fortschritte gibt es auch im Bereich der Arbeitsförderung?

Hier hatten Arbeitssuchende oft auf Teilnahmerechte an Maßnahmen und Kostenübernahme dafür geklagt. Auch das hat sich mit der Entwicklung am Arbeitsmarkt verbessert. Hinzu kommt, dass es gerade in Thüringen in Sachen Arbeitsförderung neue erfolgversprechende Ansätze gibt. Das hilft vor allem  jenen, die aus der Langzeitarbeitslosigkeit nicht herauskommen. Die Programme zur öffentlich geförderten Beschäftigung wurden verstärkt. Statt Arbeitslosigkeit zu bezahlen, gilt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Menschen in sinnvolle, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Hier wünschte ich mir auch mit Unterstützung des Bundes noch deutlichere Fortschritte. Wir haben in Thüringen in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsagentur und engagierten Landrätinnen – Petra Enders (Ilmkreis) und Michaele Sojka (Altenburger Land) - erste gute Beispiele auf den Weg gebracht.

 

Noch ein Wort bitte zur Problematik der Kosten der Unterkunft.

Der Landesregierung, insbesondere dem Sozialministerium und dem Justizministerium, ist es wichtig, die noch aus CDU-Zeiten bestehenden regionalen und ungerechten Unterschiede in der Handhabung der Leistungen für die Kosten der Unterkunft zu beseitigen. Wenn es um angemessenen Wohnraum geht, darf es keine Rolle spielen, ob jemand in Nordhausen oder in Hildburghausen lebt. Mit Blick auf den weiteren deutlichen Reformbedarf im SGB II wird sich die LINKE-Fraktion in der Koalition dafür einsetzen, dass Rot-Rot-Grün seine bundespolitischen Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend nutzt. Zu möglichen bzw. notwendigen Reformpunkten gehört auch die Ausgestaltung der Regelsätze, die laut Untersuchungen der Sozialverbände immer noch nicht den Vorgaben des Regelsatz-Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht.     

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