Nr. 9/2016, Seite 9: Für Unrecht gibt es keine politische Legitimation

Parlamentsreport

Steffen Dittes in der Debatte zum Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts

In seiner Sitzung am 20. April beschloss der Thüringer Landtag das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts). In der Debatte zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN redete für die Linksfraktion deren innenpolitischer Sprecher Steffen Dittes, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der LINKEN ist. Folgend Auszüge aus dem Plenarprotokoll:

Die Anhörung im Innenausschuss und die Stellungnahmen haben bestätigt, dass es eine richtige Entscheidung war, die beabsichtigte Einführung eines Gedenktags für die Opfer des SED-Unrechts nicht mit der im vergangenen Jahr vorgenommenen gesetzlichen Verankerung des Gedenktags anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des zweiten Weltkriegs in Europa zu verknüpfen.

Die Verbrechen des deutschen Faschismus, der Vernichtungskrieg der Wehrmacht, die systematische Verfolgung und industrielle Vernichtung der Jüdinnen und Juden, die Verfolgung, Internierung und Ermordung der Sinti und Roma, das unmenschliche Ausmaß der Verbrechen im Rahmen der Euthanasie oder die Verfolgung von Hunderttausenden Menschen aufgrund ihres Glaubens, ihrer Sexualität oder ihrer politischen Einstellung sind ein einzigartiges Kapitel in der deutschen Geschichte, das keine Relativierung durch Gleichsetzung erfahren darf. Es war auch richtig, das Gedenken an die Opfer des durch die SED zu verantwortenden Unrechts in der DDR nicht im Schatten dieser die Weltgeschichte so dramatisch verändernden 12 Jahre faschistischer Herrschaft einfach – Sie verzeihen mir diesen Ausdruck – mit zu erledigen.

An wen wollte sich denn DIE LINKE anbiedern?

Meine Kollegin Katharina König hatte für die Fraktion DIE LINKE und im Namen der Koalition in der zweiten Beratung anlässlich der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes angekündigt, in einem weiteren Schritt zur Änderung des Feiertagsgesetzes einen Gedenktag für die Opfer des Unrechts in der DDR einführen zu wollen.

Nicht, weil es den 8. Mai als Gedenktag gibt, nicht als geschichtlichen Ausgleich, nicht als historisches Gleichgewicht, nicht der historischen Vollständigkeit wegen, sondern weil die Erinnerung und das Gedenken an diejenigen, die in der DDR Unrecht erlitten haben, für sich genommen wert ist, Teil einer neuen Kultur der Aufarbeitung der Geschichte, die auch das Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen 40 Jahre prägte, zu sein. Für diejenigen, die die DDR gern begrifflich wie politisch in eine Kontinuität mit dem Nationalsozialismus stellen wollen, sei angemerkt, das Unrecht und die Verbrechen, die in der DDR begangen wurden, werden nicht dadurch weniger verurteilenswert, wenn sie nicht mit den Verbrechen des Nationalsozialismus auf eine Stufe gestellt werden, wohl aber werden die Verbrechen des Nationalsozialismus relativiert, wenn sie sowohl qualitativ als auch quantitativ mit dem Unrecht in der DDR gleichgestellt werden. Wenn heute DIE LINKE mit einer gemeinsamen Initiative mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen und – davon gehe ich aus – auch mit Zustimmung der CDU einen Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts auf den Weg bringt, dann ist dies keine Anbiederung. An wen wollte sich denn DIE LINKE auch mit diesem Gesetzentwurf anbiedern? Etwa an die Parteien, die es die letzten 25 Jahre versäumt haben, in einem der Bundesländer oder auf Bundesebene einen solchen Gedenktag einzuführen?

Nein, es ist die Fortsetzung dessen, was die Rechtsvorgängerin der Partei DIE LINKE im Dezember 1989 auf ihrem außerordentlichen Parteitag begonnen hat, als sie sich bei der Bevölkerung der DDR für das von der SED begangene Unrecht entschuldigt und erklärt hat, unwiderruflich mit dem Stalinismus als System zu brechen. Seitdem hat sich die PDS und später DIE LINKE mit ihrer Vergangenheit und Verantwortung auseinandergesetzt.

Es geht um eine demokratische Kultur von morgen

Stefan Heym hat am Ende seines Romans „Fünf Tage im Juni“ Genossen Martin Witte sagen lassen: „Nur der kann sich der Zukunft zuwenden, der die Vergangenheit bewältigt hat.“ Wenn Sie so wollen, war dies auch richtungsweisend für die rot-rot-grüne Koalition, als diese ihren Vertrag verhandelte und abschloss, denn bevor sie sich den Zukunftsfragen in den einzelnen Kapiteln zuwandte, formulierte sie in der Präambel ihre aus der Geschichte abgeleitete Verantwortung, mit eben dieser und den daraus entstandenen Erfahrungen umzugehen, denn es sind diese Erfahrungen aus dem Erlebten, die unseren Blick auf die Gegenwart prägen und unsere Antworten auf die Fragen der Zukunft verändern.

Wir haben uns zu unserer Verantwortung bekannt, das Gedenken und die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus, an die jüdische Geschichte und an den antifaschistischen Widerstand zu unterstützen. Wir haben uns unter dem Eindruck der abscheulichen Verbrechen des sogenannten NSU, dessen Ursprünge in Thüringen und in dem Versagen der hiesigen Sicherheitsbehörden liegen, und eingedenk der Opfer jener rassistischen und rechtsterroristischen Gewalttaten zu unserer hieraus erwachsenen besonderen Verantwortung bekannt, und wir haben schließlich erklärt, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur in all ihren Facetten weder überflüssig noch rückwärtsgewandt ist, und hinzugefügt: Es geht um eine demokratische Kultur von morgen.

Persönliche Erfahrung, wissenschaftliche Erforschung

Zu dieser demokratischen Kultur gehört, was der Bericht der Landesregierung zu Stand und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen als Herausforderung formuliert, individuelle Lebensleistung von in der DDR gelebten Menschen nicht zu entwerten, weil nur so Menschen für einem Dialog erreicht werden können.

Denn Auseinandersetzung mit der Geschichte und die Aufarbeitung der gesellschaftlichen, der politischen, der strukturellen und auch der persönlichen Verantwortung für die Geschichte funktioniert nur im Dreiklang: persönliche Erfahrung, historischer Fakt und wissenschaftliche Erforschung.

Dabei sind die persönlichen Erinnerungen auch in Kenntnis ihrer Subjektivität und Veränderlichkeit wertvoll und zu respektieren, so der Bericht der Landesregierung. Ich füge hinzu: Dies ist nicht das Privileg allein nur einer Gruppe von Menschen. Das gilt für diejenigen, die Opfer von Unrecht geworden sind, das gilt für diejenigen, die sich unfrei und bedrängt in der DDR fühlten, und das gilt auch für diejenigen, die nach der Befreiung vom Nationalsozialismus an einem besseren Deutschland mitwirken wollten. (…) Der Gedenktag auferlegt, der Frage nachzugehen, was dazu führen konnte, dass sich in der politischen und rechtlichen Praxis ein Staat so weit von seinem eigens formulierten Gründungsanspruch entfernen konnte, nur wenige dies bewusst infrage gestellt haben und viele das einfach hingenommen haben. Es geht darum, auch die Frage zu beantworten, warum sich ein System herausbilden konnte, dem durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handels fehlte, in dem jedes Recht und jede Gerechtigkeit ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, in dem jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, wie wir es im Koalitionsvertrag formuliert haben.

17. Juni - weder Putschversuch noch Volksaufstand

Zu den Beschreibungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem 17. Juni gehört auch der Verweis auf dessen Differenziertheit im Jahr 1953 und dessen ambivalente Funktion in der DDR und BRD nach dem Jahr 1953. Der 17. Juni 1953 war weder ein vom Westen gesteuerter Putschversuch noch ein Volksaufstand gegen den Aufbau des Sozialismus. Beide Erzählungen entsprechen nicht der Wahrheit und sind doch beide Teil der Wahrheit über den 17. Juni 1953. Über die Differenziertheit der Proteste, der Streiks und des Aufbegehrens, über die politische Gemengelage in der damaligen DDR nach Ablehnung der sogenannten Stalinnote zur Lösung der Deutschlandfrage durch die Adenauer-Regierung, nach den Beschlüssen der zweiten Parteikonferenz der SED, nach der erfolgten und schließlich für das Aufbegehren mit ursächlicher materieller Schlechterstellung der Arbeiterinnen und Bauern zu diskutieren, wäre allein eine abendfüllende Veranstaltung.

Aber der vorgeschlagene Gedenktag ist keiner für den 17. Juni 1953 und trotzdem ist dieser Tag geeignet, auch an die Opfer des SED-Unrechts zwischen 1946 und 1989 zu erinnern. Warum? Weil es die SED versäumt hat, die richtigen Schlussfolgerungen aus dem 17. Juni zu ziehen. Ganz im Gegenteil wurde später verübtem Unrecht im Juni und Juli 1953 der Boden bereitet. Dabei war das nicht zwingend, denn es gab auch innerhalb der SED viele Menschen, die einen Erneuerungsprozess und eine Korrektur der Politik der SED im Juni 1953 angemahnt haben. Aber anstatt Menschen, wie dem damaligen Justizminister Fechner oder dem ND-Chefredakteur Herrnstadt zu folgen, wurden die Streiks und Demonstrationen zum faschistischen Putschversuch erklärt und mit dem Rückgriff auf antifaschistische Traditionen wurden Kritiker gnadenlos verfolgt.        

Im August begann in den Betrieben eine Entlassungs- und Verhaftungswelle, Tausende wurden aus der SED ausgeschlossen, Parteileitung sowie viele Gewerkschaftsvorstände wurden ausgetauscht und Kritiker verbannt. Waren im Juni 1953 insgesamt 13.000 Menschen kurzzeitig inhaftiert, wurden bis Oktober 1953 wegen angeblicher oder auch wirklicher Straftaten 1.240 Menschen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und – das sei am Rande vermerkt – nur 138 von ihnen hatten der einen oder anderen Naziorganisation angehört.

Der 17. Juni steht demnach also nicht nur für das Aufbegehren gegen die falsche Politik und für freie Wahlen, er steht gleichzeitig für die Unfähigkeit der SED, auf Kritik und Unzufriedenheit mit Veränderung zu reagieren, stattdessen für den begonnenen Kurs, Kritik und Aufbegehren für demokratische Erneuerung mit Repression zu begegnen. Es ist eine hypothetische Frage, aber es ist eine Frage, die sich diejenigen Stellen können, die den 17. Juni für den falschen Tag halten als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts. Aber wieviel Unrecht in der DDR hätte verhindert werden können, wenn sich im Jahr 1953 in der SED nicht Ulbricht, sondern Fechner und Herrnstadt durchgesetzt hätten!

Der 17. Juni als Gedenktag bietet eine Chance – eine Chance für eine neue Kultur der Aufarbeitung und der Geschichte der DDR, indem wir die Differenziertheit des Tages im Jahr 1953 und seiner Ambivalenz als Feiertag in der BRD und seine Simplifizierung in der DDR annehmen und selbst zum Gegenstand der Aufarbeitung machen. Der 17. Juni erfährt als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts eine historische Aufweitung, die sich bewusst abgrenzt von dessen politischer Instrumentalisierung, insbesondere zwischen 1953 und 1989 in der DDR wie in der BRD. Wenn es uns gelingt, dies auch auf die Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur in Gänze zu übertragen, dann gehen wir heute gemeinsam einen großen Schritt im Prozess der Aufarbeitung von SED-Unrecht.

In erster Linie aber wollen wir an diesem Tag Gedenken ermöglichen, Gedenken an die Opfer des durch die SED begangenen Unrechts. Gedenken an Opfer von Unrecht ist ein notwendiger Schritt um zu verstehen, dass es für Unrecht keine politische Legitimation geben kann. Nur mit diesem Wissen werden wir verhindern, dass erneut Unrecht begangen wird.

In namentlicher Abstimmung stimmten von den anwesenden 85 Abgeordneten 84 für den Gesetzentwurf. Die einzige Gegenstimme kam von der Abgeordneten Dr. Johanna Scheringer-Wright, DIE LINKE. Sie gab eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten ab, die wie die gesamte Debatte im Plenarprotokoll nachzulesen ist: www.thueringer-landtag.de/mam/landtag/arbeitsfassung46.html                                                                      

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