Nr. 8/2017, Seite 5: Für DIE LINKE sind noch viele Fragen offen

Parlamentsreport

Steffen Dittes: „Keine vorbehaltlose Zustimmung für gemeinsames TKÜ-Zentrum“

Derzeit befindet sich der Entwurf für einen Staatsvertrag der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zur Einrichtung eines gemeinsamen Zentrums für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in der Abstimmung zwischen den Landesregierungen. Das Zentrum soll 2019 in Betrieb gehen und seinen Hauptsitz in Leipzig haben.
Die Befassung im Thüringer Landtag  ist vor der Sommerpause vorgesehen. Das Parlament muss dann darüber entscheiden, ob sich der Freistaat Thüringen an dem geplanten Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum beteiligen wird.

 „Auch wenn der Staatsvertrag und ein gemeinsames Zentrum zur Telekommunikationsüberwachung keine neuen Befugnisse schaffen werden, sondern wie schon in der Vergangenheit auch in der Zukunft die Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten auf der Grundlage der Strafprozessordnung und des Polizeirechts der einzelnen Länder erfolgt, sehen wir die Einrichtung solcher technischen Zentren grundsätzlich skeptisch“, fasste der innenpolitische Sprecher Steffen Dittes den gegenwärtigen Diskussionsstand in der Linksfraktion zusammen.

Es sei in den vergangenen Jahren immer wieder zu beobachten gewesen, dass „neu geschaffene technische Möglichkeiten Begehrlichkeiten nach immer weiter in Grundrechte eingreifende Befugnisse hervorrufen sowie Rechtsgrundlagen in ihrer Anwendbarkeit auf neue technische Möglichkeiten entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht ausgedehnt werden“.
Für die Fraktion DIE LINKE sind derzeit auch noch viele Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung des gemeinsamen Zentrums offen. Diese müssten aber zwingend vor der Ratifizierung des Staatsvertrages beantwortet und geklärt werden.

Unbefugte dürfen keinen Zugriff haben auf die Kommunikationsinhalte

„Offen ist beispielsweise, wie die parlamentarische Kontrolle des TKÜ-Zentrums durch die einzelnen Bundesländer in der beabsichtigten Anstalt sichergestellt wird. Dies gilt ebenso für die datenschutzrechtliche Kontrolle durch die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten sowie für die technische Sicherheit bei Speicherung und Übermittlung der erhobenen Daten“, sagte Steffen Dittes. Auch die Umsetzung der bundesverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Realisierung des Schutzes des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung werfe noch Fragen auf.

Ein Schwerpunkt der weiteren Beratung wird für DIE LINKE sein, wie durch die avisierte technische Zusammenführung auch zukünftig sichergestellt bleibt, dass ein Datenabfluss zwischen den beteiligten Ländern ausgeschlossen ist und unterschiedliche Rechtsvoraussetzungen für die Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten im sich unterscheidenden Polizeirecht der Länder auch in der praktischen Anwendung eingehalten werden.

Es muss, so Steffen Dittes, ausgeschlossen sein, dass Unbefugte, beispielsweise nicht befugte Bedienstete anderer Bundesländer, Zugriff auf oder Kenntnis von Kommunikationsinhalten haben, wenn diese selbst nicht für die TKÜ-Maßnahme verantwortlich sind.

„Einer technischen Zusammenführung von TKÜ-Maßnahmen nach der Strafprozessordnung und den Polizeiaufgabengesetzen der Bundesländer kann durch DIE LINKE grundsätzlich nur dann zugestimmt werden, wenn sichergestellt ist, dass durch das gemeinsame Zentrum keine erweiterten Befugnisse zur Aufzeichnung von Telekommunikationsinhalten weder rechtlich noch praktisch ‚geboren‘ werden. Es müssen eine parlamentarische Kontrolle erfolgen, eine Vermischung von ‚Länderdaten‘ ausgeschlossen sein, die Landesdatenschutzbeauftragten jederzeit weitgehende Kontrollrechte aufgrund der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze haben und der technische Datenschutz garantiert sein. Somit darf sich die technische Umsetzung von rechtlich zulässigen Maßnahmen in einem gemeinsamen TKÜ-Zentrum nicht von der Realisierung in einem landeseigenen TKÜ-Zentrum wie gegenwärtig unterscheiden“, erklärte der LINKE-Politiker.            

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