Nr. 8/2016, Seite 7: Diskussion zum neuen Hochschulgesetz
Hochschulräte Sprachrohr der Zivilgesellschaft oder Eingriffsmöglichkeit der Wirtschaft?
Mit der Überarbeitung des Thüringer Hochschulgesetzes im Jahr 2006 wurden die beratenden Kuratorien durch Hochschulräte ersetzt. Mit der Umsetzung der Bologna-Reform, die durch die Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge sichtbar wurde, sollten sich die Hochschulen neu ausrichten: mehr Mobilität der Studierenden, mehr Internationalisierung, mehr Praxisbezug und vor allem auch: eine bessere Passfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt.
In diesem Sinne wurden auch die Strukturen der akademischen Selbstverwaltung umgebaut. Schlanker und schneller sollte alles gehen. Weniger Beratungen und Debatten im Senat, mehr Vollmachten für die Hochschulleitungen und auch mehr Einfluss und Entscheidungskompetenzen für die vorwiegend extern besetzten Hochschulräte.
Dieser Trend wurde von der LINKEN scharf kritisiert: Studierende und Mitarbeitende an den Hochschulen verloren an Einfluss auf die Gestaltung ihres studentischen Lebens bzw. Arbeitsalltags. Der Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden führte zu dem unguten Gefühl, dass die Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend durch Auftragsforschung und externe Einflussnahme in Gefahr sei.
Aktuell steht Thüringen vor einer erneuten Überarbeitung des Hochschulgesetzes: Von April bis Juni finden an allen Hochschulstandorten öffentliche Dialogforen statt, die Forderungen aller Hochschulangehörigen aufnehmen. In der zweiten Jahreshälfte werden diese dann in Werkstattgesprächen weiterentwickelt und zur Grundlage des Gesetzentwurfs des Wissenschaftsministeriums. Schon dieser offene Prozess zeigt deutlich, in welche Richtung Rot-Rot-Grün gehen wird: Mehr Demokratie und Mitbestimmung an den Hochschulen verbunden mit einem Plädoyer für Offenheit, Transparenz und Internationalität sowie den notwendigen Rahmenbedingungen für Gute Arbeit auch in der Wissenschaft.
Wie passt angesichts dieser Zielstellungen die bisherige Form der Hochschulräte in ein künftiges Hochschulgesetz? Dieser Frage gingen am 15. April mehr als 40 Interessierte auf Einladung der Linksfraktion im Landtag und der Landesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft und Hochschule DIE LINKE Thüringen nach.
Nach interessanten Einführungsvorträgen, die auf der Homepage der Fraktion nachzuhören sind, gab es eine engagierte Debatte.
Dabei herrschte Konsens, dass Hochschulen stets Reflexionsraum gesellschaftlicher Prozesse sein müssen und deshalb die Kommunikation zwischen Hochschulen und anderen gesellschaftlichen Akteuren sichergestellt werden muss. Wie dies am besten zu bewerkstelligen sei und vor allem, wie sich die gesamte gesellschaftliche Breite an den Hochschulen abbilden kann, darüber kamen die Diskutierenden allerdings zu keinem gemeinsamen Fazit.
So verwies etwa Mandy Gratz vom freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. darauf, dass jeder Mensch, der an eine Hochschule kommt, natürlich auch gesellschaftliche Positionen hineinträgt. Hochschulräte sorgten hingegen dafür, dass bestimmte gesellschaftliche Stimmen (oft die von Unternehmen) lauter zu hören seien als andere.
Dem hielt Josef Lange, Vorsitzender des Universitätsrates der Friedrich-Schiller-Universität Jena, entgegen, dass Hochschulräte demokratische Organe seien und in erster Linie den Hochschulen verpflichtet. Die Findungskommissionen stellten dabei auch die Beteiligung der akademischen Selbstverwaltung sicher. Christian Schaft, wissenschafts- und hochschulpolitischer Sprecher der Linksfraktion, äußerte Zweifel an dieser Position. So seien etwa zwei Senatsmitglieder in der Findungskommission unmöglich repräsentativ für die vier dort repräsentierten Gruppen von Hochschulangehörigen. Er plädierte für eine Vielfalt der Modelle, die sich jedoch an neu zu verhandelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu orientieren haben: Wie schaffen wir eine breitere gesellschaftliche Repräsentation in einem künftigen Hochschulrat? Welche demokratischen Prinzipien gelten für die Auswahl? Und: Welche Entscheidungskompetenz sollte eine externe Gruppe besitzen?
Thomas Völker
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