Nr. 8/2016, Seite 5: Weiterer Schritt hin zur Zukunftsfähigkeit
Landtag berät den Gesetzentwurf für ein Vorschaltgesetz zur Gebietsreform
Dem Landtag liegt jetzt zu ersten Beratung der Gesetzentwurf für ein Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor. Er war vom Kabinett am 12. April im zweiten Durchgang beschlossen worden. „Damit hält Rot-Rot-Grün Wort und bleibt im geplanten Zeitplan zur Umsetzung der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion Frank Kuschel. „Das Vorschaltgesetz unterlegt das Reformziel, die Stärkung der kommunalen Ebene.“
„Mit der Reform werden Landes- und Kommunalverwaltung auf die anstehenden Herausforderungen, die sich u.a. aus den demografischen Entwicklungen und dem Auslaufen des Solidarpaktes II sowie der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ergeben, vorbereitet und fit gemacht. Für die Städte und Gemeinden ist jetzt klar, welche künftigen Strukturen für sie gelten werden. Nun sollten die Kommunen die Chancen der Freiwilligkeitsphase nutzen“, so der Abgeordnete weiter.
Positiv bewertet die LINKE auch, dass die Landesregierung wichtige Hinweise und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände und der Koalitionsfraktionen in den Gesetzentwurf aufgenommen hat. Dies betrifft u.a. den weiteren Ausbau des Ortsteil- und Ortschaftsrechts durch einen gesetzlichen Mindestfinanzanspruch, die zeitweilige Erweiterungsmöglichkeit für die Gemeinderatsgröße und die Klarstellung der Stärkung der städtischen Zentren. „Die Kommunen und die Spitzenverbände sind aufgefordert, in die parlamentarische Debatte ihre Hinweise und Bedenken konstruktiv einzubringen, anstatt den Eindruck zu erwecken, es bestünde kein Reformbedarf“, sagte Frank Kuschel.
Dr. Holger Poppenhäger, Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, hatte nach der Kabinettsitzung in der Regierungsmedienkonferenz darauf hingewiesen, dass im Zuge des Anhörungsverfahrens und der Beteiligung der Ressorts die Landesregierung den Gesetzentwurf gerade auch unter Berücksichtigung der aktuellen Bevölkerungszahlen weiterentwickelt habe.
Freiwilligkeitsphase bis zum 31. Oktober 2017 verlängert
„Eine wichtige Ergänzung sind zum Beispiel Übergangsregelungen, die zur Verbesserung der Aufwandsentschädigung für Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeister führen, die bei Auflösung der Gemeinde aus dem Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters übergeleitet werden. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement ausdrücklich und schaffen damit neue Perspektiven für die Kandidatinnen und Kandidaten bei den bevorstehenden Wahlen“, sagte der Innenminister.
Der Gesetzentwurf stellt klar, dass im Falle der übergangsweisen Bildung eines Ortschaftsrates weder eine Wahl der Ortschaftsratsmitglieder stattfindet noch die Zahl der Ortschaftsratsmitglieder auf die in § 45 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung bestimmte Zahl beschränkt ist, da die bisherigen Gemeinderatsmitglieder in das Amt des Ortschaftsratsmitglieds übergeleitet werden sollen.
Ergänzend wurden zudem eine Regelung zur Vergrößerung des Gemeinderats für einen Übergangszeitraum und Regelungen zur Stärkung des Budgetrechts sowie zur Beteiligung der Ortsteile und Ortschaften bei der Haushaltsaufstellung aufgenommen.
Ziel der Gebietsreform ist es, die kommunalen Strukturen zu stärken. „Die örtliche Gemeinschaft“, so Dr. Poppenhäger, „entfaltet nur dann die größtmögliche Leistungskraft, wenn sie dem Urtypus der sich selbst verwaltenden Gemeinde entspricht.“ Diese Verbesserung der kommunalen Strukturen werde durch Zusammenlegung oder Eingliederung von kleineren und leistungsschwächeren in größere Gemeinden erreicht.
Das Vorschaltgesetz konkretisiert nun in § 6 Abs. 2 das Ende der Antragsfrist für die Bildung von freiwilligen Gemeindestrukturen durch Auflösung und Zusammenschluss oder Eingliederung auf den 31. Oktober 2017. Dies gelte auch für Gemeinden, die derzeit noch Teil einer Verwaltungsgemeinschaft seien; die bisher erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft entfällt.
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