Nr. 7/2017, Seite 10: Besserer Schutz vor allen Formen von Gewalt

Parlamentsreport

Finanzierung der Frauenhäuser in Deutschland als Regelleistung gefordert

Die Bundesregierung hatte am 8. März dem Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbulkonvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Die Gleichstellungspolitikerin der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Karola Stange, hat die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Ratifizierung der Istanbuler Konvention nach sechs Jahren endlich in die Wege zu leiten, begrüßt. Dies sei „ein unverzichtbarer und guter Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, weil es hier um Menschenrecht geht“.
Die Konvention sieht unter anderem vor, bundesweit barrierefreie Schutz- und Unterstützungseinrichtungen zu gewährleisten, die auch die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Frauen ohne Papiere, von Transgendern und Intersexuellen berücksichtigen. „In diesem Zusammenhang ist die Forderung nach einer Regelfinanzierung der Frauenhäuserstruktur durch den Bund mehr als gerechtfertigt“, betonte die LINKE-Politikerin.

Das Übereinkommen war am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedsstaaten des Europarates in Istanbul unterzeichnet worden. Der völkerrechtliche Vertrag trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis Dezember 2016 wurde die Istanbulkonvention von 43 Staaten unterzeichnet und von 22 ratifiziert. Für Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, wird sie damit rechtlich verbindlich, und alle staatlichen Organe - darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden - müssen die Verpflichtungen aus der Konvention umsetzen.  In Artikel 1a heißt es: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“

Dazu zählen psychische, körperliche und sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, sowie Zwangsheirat, Verstümmelung der weiblichen Genitalien, erzwungene Abtreibung und Sterilisation, Nachstellung (Stalking) sowie sexuelle Belästigung.

Die Einhaltung der Konvention soll von einer Expertenkommission überwacht werden, die Eiluntersuchungen vor Ort durchführen kann. Es ist die zweite Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt mit rechtlich bindender Wirkung.    
                                                                                

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