Nr. 7/2016, Seite 9: Europa braucht mehr Demokratie
Aus der Erklärung des Chefs der Staatskanzlei Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
Die europapolitische Strategie des Freistaats Thüringen stand im Rahmen einer Regierungserklärung am 17. März im Mittelpunkt der Debatte im Thüringer Landtag. Folgend Auszüge aus der Rede von Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Chef der Staatskanzlei:
Europa braucht mehr Demokratie. Was hier im Land bei der Debatte über die europapolitische Strategie gilt, muss erst recht auch auf europäischer Ebene gelten. Die kritische Auseinandersetzung mit TTIP, die großen Demonstrationen, in denen Befürchtungen gegenüber diesem Freihandelsabkommen zum Ausdruck gebracht wurden, zeigen, dass so wichtige Themen wie die Zukunft des Welthandels nicht Expertenkommissionen überlassen bleiben dürfen, sondern dass es einen öffentlichen Resonanzraum braucht, um diese Fragen zu diskutieren.
Europäische Bürgerinitiative war ein richtiger Ansatz
Die Proteste in vielen der sogenannten Krisenländer der EU speisen sich auch aus der Sorge, dass die eigenen nationalen Parlamente nichts mehr zu sagen haben. Wachsende Europaskepsis hat viel mit dem Gefühl von Ohnmacht zu tun. Im digitalen Zeitalter wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr länger nur zusehen, sondern sie wollen aktiv eingebunden sein, ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen, selbstständig agieren.
In unserer europapolitischen Strategie zeigen wir verschiedene Ansatzpunkte für eine Stärkung der Demokratie in Europa auf: Wir unterstützen Forderungen des Europäischen Parlaments, als einziges direktes EU-Organ mehr Rechte zu erhalten, zum Beispiel ein eigenes Initiativrecht, damit nicht nur die Kommission und der Rat die politische Agenda definieren.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament sollten europäischer werden. Hier wurde mit der 2014 erstmals praktizierten Aufstellung von Spitzenkandidaten ein Weg gewiesen, der nun zum Beispiel mit einem einheitlichen Wahlrecht und Wahltag weiter beschritten werden könnte. Wenn wir über mehr Demokratie reden, gehört dazu die Stärkung direktdemokratischer Elemente. Die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative mit dem Vertrag von Lissabon war ein richtiger Ansatz. Dass sie unzureichend genutzt wird, liegt daran, dass sie nicht praktikabel ausgestaltet wurde.
Insgesamt müssen wir mutiger sein und Erfahrungen mit der direkten Demokratie auf EU-Ebene sammeln. Gleichermaßen halten wir eine Stärkung der europäischen Öffentlichkeit für erstrebenswert, um die Entscheidungsprozesse konstruktiv zu begleiten. Ich wünsche mir eine europäische Debattenkultur. In Thüringen leisten wir mit dem Europäischen Informationszentrum hierzu einen engagierten Beitrag. Die Entwicklung von Normen und Standards in Handelsabkommen muss sich konsequent an demokratischen Prinzipien ausrichten. Die Definition dieser Standards und Zulassungsverfahren ist genauso wie ihre Weiterentwicklung allein Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers. Die Landesregierung lehnt spezielle Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat ab. Sollte ein vollständiger Verzicht nicht erreichbar sein, unterstützt Thüringen die Einrichtung eines dauerhaften, multilateral legitimierten und rechtsstaatlichen internationalen Handelsgerichtshofs. Daran werden wir die Vorschläge der Kommission und auch etwaige Verhandlungsergebnisse messen.
Ich erinnere daran, dass nach Auffassung aller deutschen Länder TTIP und CETA der Zustimmung nicht nur des Europäischen Parlaments, sondern auch von Bundestag und Bundesrat bedürfen. Sie sind als sogenannte gemischte Abkommen einzuordnen, weil sie auch Gesetzgebungszuständigkeiten der Mitgliedstaaten betreffen. Beispiele sind der Investitionsschutz, das Verkehrsrecht, die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Arbeitsschutz. Aus diesem Grund bedürfen sie der mitgliedstaatlichen Ratifikation. In Deutschland wiederum ist nach unserer Überzeugung die Zustimmung des Bundesrats im Rahmen der Ratifikation erforderlich. Dies folgt entweder schon aus Artikel 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, weil durch die Handelsabkommen Hoheitsrechte auch an die EU übertragen werden. Es folgt jedenfalls aber auch aus den nach Artikel 59 Abs. 2 Grundgesetz anwendbaren allgemeinen Regeln für die Ratifikation völkerrechtlicher Verträge.
Macht die Türen des TTIP-Leseraums weiter auf
Wir können unsere Mitwirkungsrechte bei TTIP nur dann voll wahrnehmen, wenn wir Zugang zu allen relevanten Informationen haben und wenn in Bezug auf die Verhandlungen größtmögliche Transparenz herrscht. Die Einrichtung des TTIP-Leseraums im Bundeswirtschaftsministerium ist ein erster kleiner Fortschritt. Aber es ist eine Mindestlösung und sie reicht nicht aus für die Einlösung tatsächlicher Transparenz. Dass der Zugang zu diesem Leseraum für die deutschen Bundesländer zurzeit allein auf Bundesratsmitglieder beschränkt bleibt – das heißt also, weder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre noch leitende Beamte der deutschen Länderbehörden können in diesem TTIP-Leseraum die Unterlagen einsehen und damit tatsächlich das tun, was ihre eigentliche Aufgabe ist: Politik, Beratung im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit TTIP zu gestalten –, das halte ich für hoch bedenklich, für unpraktisch und für eine Einschränkung unserer Informations- und Mitwirkungsrechte, die nicht gerechtfertigt ist.
Insofern kann die Kurzfassung nur lauten: Macht die Türen des Leseraums weiter auf.
http://www.thueringen.de/mam/th1/tsk/2016-03-17_regierungserklarung_europa-strategie.pdf
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