Nr. 6/2017, Seite 9: Nicht alle Infos weitergegeben
Vom „Faktencheck Gebietsreform“ in Mühlhausen
Bei einer weiteren Veranstaltung der Reihe „Faktencheck Gebietsreform“ der LINKEN Landtagsfraktion wurde in Mühlhausen deutlich, dass einige Landräte nicht alle Informationen an ihre Kreistage weitergegeben haben.
Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion, bestätigte in der Diskussion, dass es mindestens zwei Hinweise darauf gegeben hat, dass die Landkreise sich hinsichtlich der bevorstehenden Kreisgebietsreform hätten bis zum 28. Februar positionieren sollen. Etwas verwundert nahmen das die anwesenden Kreistagsmitglieder unterschiedlicher Fraktionen auf, die diese Möglichkeit gerne genutzt hätten. „Dazu hätte der Verweigerungsbeschluss einer Klage gegen die Reform jedoch zunächst aufgehoben werden müssen. Wer klagt, sagt auch deutlich seine Meinung. In diesem Fall eine nicht sehr konstruktive“, ergänzte der Abgeordnete.
Dass die Diskussionen des Abends auch zu anderen Themen kontrovers aber sachlich geführt wurden, dafür sorgte gleich zu Beginn der Mühlhäuser Landtagsabgeordnete der LINKEN Jörg Kubitzki, der sich deutlich für die Kreisstadt Mühlhausen stark machte. „Mühlhausen hat in den vergangenen Jahrzehnten viele Ämter und zuletzt auch noch den Bundeswehr-Standort abgeben müssen, das zehrt natürlich an den Menschen in dieser Stadt“, so seine Begründung, die Frank Kuschel auch als starkes Argument für den Standort Mühlhausen wertete. „Allerdings werden mehrere Städte im neuen Kreis sich um den Kreisstadt-Sitz bewerben. Einen wirklichen Mehrwert bringt dieser Titel jedoch nicht. Alle bisherigen Verwaltungsstandorte werden auch in Zukunft benötigt“, sagte der Kommunalexperte.
Bis 21 Uhr tauschten sich die anwesenden Kommunalpolitiker und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus und diskutierten zu weiteren Themen wie der Verbandsgemeinde. Dieses Modell als zusätzliche Struktur werde im Vorschaltgesetz nicht mehr aufgenommen. „Das Vorschaltgesetz gilt unverändert, so sieht es auch der Gesetzgeber nach Abbruch der Verhandlungen durch die AG Selbstverwaltung“, so Frank Kuschel zu diesem Konstrukt.
Trotzdem ist ein ähnliches Modell machbar, denn in der Freiwilligkeitsphase können Gemeinden in ihren Hauptsatzungen erweiterte Selbstständigkeiten der Ortschaften implementieren. „Dieses Beispiel entwickeln wir gerade für die Verwaltungsgemeinschaften im Geratal. Ich kann nur jede Gemeinde dazu auffordern, Gespräche zu suchen und die Freiwilligkeitsphase bis Ende Oktober zu nutzen“, unterstrich der Landtagsabgeordnete.
Markus Gleichmann
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