Nr. 6/2017, Seite 8: Für demokratische und soziale Hochschulen

Parlamentsreport

Debatte zum Thüringer Hochschuldialog und zur Novellierung des Hochschulgesetzes

Die Plenarsitzung neigte sich an diesem späten Donnerstagabend (23.2.) ihrem Ende zu, als der Bericht der Landesregierung über die Ergebnisse des Hochschuldialogs und der CDU-Antrag „Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes“ aufgerufen wurden. Daher sagte der Wissenschaftspolitiker der Linksfraktion, Christian Schaft, zu Beginn seiner Rede, er hätte sich eine größere Aufmerksamkeit bei diesem wichtigen Reformthema gewünscht, das Rot-Rot-Grün im September 2015 initiiert hatte und das auch aus Sicht vieler Beteiligter „ein Erfolg für eine gelebte Beteiligungskultur“ war.

„Wir haben ein Jahr lang mit wirklich allen Hochschulangehörigen statusübergreifend intensiv über ein zentrales Reformprogramm diskutiert, und es ist keine Reform, die man mal eben über Nacht schreibt. Wir wollen nämlich keine Fortführung des Status quo mit ein paar kleinen Verbesserungen. Wir wollen eine grundlegende Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes“ für „eine demokratische, soziale und offene Hochschullandschaft in Thüringen“, betonte Christian Schaft.

Und weiter, auch an die Adresse der CDU und dessen Wissenschaftspolitiker Mario Voigt gewandt: „Wenn Sie sagen, dass ernsthaft die Diskussion gesucht werden müsste, dann stelle ich noch mal die Frage: Wo waren Sie denn im letzten Jahr? Ich habe Sie nur bei einem Regionalforum gesehen, das war in Jena. Darüber hinaus habe ich Sie und Ihre Fraktion bei keinem der anderen Regionalforen wahrgenommen, wo wir bei jedem drei Stunden und bei den Werkstattgesprächen bis zu sechs Stunden über die Themen diskutiert haben. Dort war die ernsthafte Diskussion möglich und dort ist sie geführt worden.“

 

„Schließlich bewarb er sich aus Weimar weg“

Und mit Blick auf den von der CDU vorgelegten Antrag wies es Christian Schaft zurück, dass  die Oppositionsfraktion und ehemalige Regierungspartei kaum Novellierungsbedarf sieht. Dabei sei dieser gerade hinsichtlich der Strukturen so wichtig. Der Abgeordnete zitierte  Prof. Gero Schmidt-Oberländer, Prodekan der Weimarer Musikhochschule: „Struktur darf daher aus unserer Sicht Mitwirkung nicht verhindern. In den 90ern und Nullerjahren bis zur Einführung der neuen Hochschulstruktur waren Senat und Konzil die Gremien, die für die Hochschule den Identifikationspool bildeten. Im Senat wurden die wichtigen und wegweisenden Entscheidungen getroffen und das Konzil wählte die Hochschulleitung. Ich konnte seither beobachten, dass durch die Einführung des Aufsichtsgremiums Hochschulrat unter einer beträchtlichen Anzahl meiner Kolleginnen und Kollegen bezüglich der Möglichkeit der Mitwirkung zunehmend Resignation bzw. Frustration einkehrte. Ein Kollege, ein künstlerischer Leuchtturm, der Senatsdebatten entscheidend mitgeprägt hat, bat unsere Kollegen sogar schriftlich darum, ihn nicht mehr in den Senat zu wählen. Schließlich bewarb er sich aus Weimar weg. In der Strukturkommission hart errungene Vorschläge werden zwar im Senat bestätigt, konnten aber jederzeit vom Präsidium oder dem Hochschulrat verändert werden.“

 

„Das hat Ihre Bundesbildungsministerin verbockt“

Solche Äußerungen habe es ähnlich bei allen Foren gegeben. Den Vorschlägen, „dem Senat wieder weitgehende Entscheidungskompetenzen zuzusprechen und den Hochschulrat weitgehend zu einem beratenden Gremium zu machen, können wir voll umfänglich zustimmen“, sagte der LINKE-Politiker. Es müsse „doch tatsächlich die Frage gestellt werden, welche wirklich weitgehenden Entscheidungskompetenzen diejenigen haben, die direkt durch die Hochschulangehörigen oder die Hochschulmitglieder gewählt werden“.

„Sehr verwundert“ zeigte er sich über die CDU-Forderung, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu verbessern: „Das hat Ihre Bundesbildungsministerin verbockt. Sie fordern eine Verbesserung der Beschäftigungssituation des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die umfassende Änderung des Gesetzes mit dem Ziel einer verbindlichen Regelung von Mindestbefristungen. Ich will daran erinnern: Solche verbindlichen Regelungen hat Thüringen im Rahmen der Gesetzesnovellierung im letzten Jahr im Bundesrat mit weiteren Ländern gefordert. Aber diese und viele andere Vorschläge, die genau das geliefert hätten, wurden dann im weiteren Verfahren durch die Bundesregierung – und da eben speziell durch die Bundesbildungsministerin Wanka – wieder kassiert. Was haben wir jetzt im Ergebnis? Unbestimmte Rechtsnormen, die weiterhin dazu führen, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Verträge weitgehend auslegen können. (...) Wie von den Gewerkschaften und Mittelbauinitiativen befürchtet, sind sie da auch sehr kreativ und dann wird alles Mögliche als Qualifizierungsmaßnahme deklariert, um wieder Kurzzeitverträge einzurichten.“

Christian Schaft weiter: „Am Ende bleibt aus unserer Sicht zu Ihrem Antrag nur festzustellen: Sie verweigern sich bewusst dem großen Änderungsbedarf, der durch die Hochschulangehörigen bei den Regionalforen geäußert wurde. (…) Wir wollen im Gegensatz zur CDU-Fraktion diese Ergebnisse des Hochschuldialogs nicht einfach so in die Tonne drücken.“

 

Im Herbst das Gesetz

Der Abgeordnete weiter: „Wir nehmen die Anregung der Hochschulangehörigen sehr ernst und messen an den Ergebnissen auch den bald vorliegenden Referentenentwurf aus dem Wissenschaftsministerium. Wir wollen durch die Stärkung der Senate und der paritätischen Besetzung mehr Demokratie an den Hochschulen. Wir wollen durch die flächendeckende Einführung von Diversitätsbeauftragten und die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten offenere Hochschulen. Wir wollen mit den klaren Regelungen und einem Kodex für die gute Arbeit in der Wissenschaft, der dann gesetzlich verankert ist, eine sozialere Hochschule. Deshalb kann ich es nur betonen: Orientieren wir uns an dem, was bei den Hochschuldialogforen an Forderungen auf den Tisch gelegt wurde!“ Der LINKE-Politiker freut sich  „auf die weitere Debatte wahrscheinlich im Herbst mit den entsprechenden Akteuren zum konkreten Gesetz“.   

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