Nr. 6/2017, Seite 6: Aus parteipolitischer Motivation Zensur geübt

Parlamentsreport

Landtagspräsident muss erklären, warum er das Vorgehen der Direktorin gebilligt hat

Offenbar wurde „aus parteipolitischer Motivation“ eine juristische Stellungnahme der Landtagsverwaltung für den Innenausschuss „zensiert“, um die CDU zu bevorteilen und vor dem Verfassungsgericht bei ihrer Klage gegen die Gebietsreform - die CDU sieht sich im Gesetzgebungsverfahren in ihren Rechten beschnitten - zu unterstützen“, so die Fraktionsvorsitzende der LINKEN Susanne Hennig-Wellsow.

Landtagspräsident Christian Carius (CDU) müsse erklären, warum er das Vorgehen der Landtagsdirektorin Dr. Birgit Eberbach Born (CDU) - sie ist ständige Vertreterin des Präsidenten in der Verwaltung - gebilligt habe. Von den 36 Seiten, die der wissenschaftliche Dienst des Landtags angefertigt hatte, hatte sie 13 Seiten gestrichen. Dabei handelte es sich um wesentliche Passagen und wichtige Aussagen, die z.B. belegten, dass die CDU-Fraktion in den Ausschuss- bzw. Landtagsberatungen zum Vorschaltgesetz ein rechtlich unzulässiges, widersprüchliches Verhalten an den Tag gelegt hatte.  Auch der Innenausschuss missbilligte in seiner Sitzung am 16. März die von der Direktorin „ohne fachliche Begründung vorgenommenen Streichungen“.

Nach Einschätzung des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Steffen Dittes, hat die Landtagsverwaltung massiv gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Die Landtagsdirektorin sei nicht mehr tragbar. „Welche Rolle Landtagspräsident Carius hier gespielt habe, werde sich noch zeigen“, so der Abgeordnete gegenüber dem MDR.

Mit dem skandalösen Vorgang wird sich jetzt (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Parlamentsreports) der Ältestenrat des Landtags beschäftigen.  Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) ließ verlauten, dass es ihm ausgeschlossen erscheine, „dass Herr Carius - oder gar die Direktorin des Landtags - den Landtag im Mai in dem Verfahren zur Gebietsreform vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt“. Die Ausübung seines Amtes im Organstreitverfahren gegen die CDU-Fraktion sei „faktisch nicht mehr möglich“. Der Landtagspräsident könne „die Mehrheit des Landtags nicht mehr mit der notwendigen Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit vertreten“. Mit dem Eingriff der Landtagsdirektorin seien völlig eigenständige inhaltliche Themenkomplexe gestrichen worden. „Damit ist die Antragserwiderung in dem Organstreitverfahren der CDU-Fraktion gegen den Innenausschuss des Landtags vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof seiner inhaltlichen und rechtlichen Argumentationsstärke erheblich geschwächt worden.“ Übrigens war Dr. Holger Poppenhäger von 1994 an im Thüringer Landtag beschäftigt und war hier 1998 zum stellvertretenden Leiter der Abteilung „Parlamentsdienst und Wissenschaftlicher Dienst“ ernannt worden, ab 2007  stellvertretender Leiter der Abteilung „Zentrale Dienste, Petitionen“ und Leiter des Referats „Justiziariat, Innerer Dienst, Protokollierung, G-10 Kommission und Parlamentarische Kontrollkommission“. 2009 erfolgte die Ernennung zum Justizminister und   2014 zum Thüringer Minister für Inneres und Kommunales.    

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