Nr. 6/2017, Seite 5: Von einer Kann- zu einer Pflichtbestimmung

Parlamentsreport

Abgeordnete zu wegweisenden Änderungen im neuen Thüringer Sportfördergesetz

Das Thüringer Sportfördergesetz – es besteht seit Juli 1994 unverändert - ist deutlich in die Jahre gekommen. Daher hatten sich die Koalitionsfraktionen von Rot-Rot-Grün im Thüringer Landtag an eine komplette Neufassung des Gesetzestextes gemacht und diese der Öffentlichkeit vorgestellt.

Bevor der Landtag das Gesetz jetzt in erster Lesung debattiert, haben sich die sportpolitischen Sprecher Knut Korschewsky (LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Roberto Kobelt (GRÜNE) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz den Fragen der Journalisten gestellt. Sie verwiesen darauf, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes in den vergangenen Monaten in enger Abstimmung mit dem Landessportbund und dem Regierungskabinett erarbeitet worden war.  Vor der abschließenden zweiten Lesung im Thüringer Landtag nach der Sommerpause wird es wahrscheinlich Ende Mai eine öffentliche Anhörung geben.

Der für die Sportverbände und zahlreichen Vereine in Thüringen wohl wichtigste Punkt der Gesetzesänderung ist die Maßgabe, dass ihnen die Nutzung der Sportstätten für den Trainings- und den Wettkampfbetrieb kostenlos zugesagt ist. Knut Korschewsky unterstrich, dass diese Aussage „von einer Kann- zu einer Pflichtbestimmung wird“. Und er nannte es „ein modernes Sportfördergesetz, mit dem wir Maßstäbe auch bundesweit setzen“. Der unübersehbare hohe Sanierungsstau an den Sportstätten könne jedoch mit der Novellierung des Gesetzes, die auch eine pflichtige Sportstättenplanung vorsieht, nicht beseitigt werden.

Allerdings, so Birgit Pelke, könne und müsse dann auf der Grundlage des Sportstättenleitplans und in enger Abstimmung zwischen dem Land und den Kommunen festgelegt werden, „was an welcher Stelle gebraucht wird“, was gemacht werden könne. Zumal es ja so sei, ergänzte der GRÜNE Sportpolitiker Roberto Kobelt, dass es zweifellos eine noch stärkere Förderung für die kommunalen Sportstätten und Breitensportanlagen geben werde. Die Unterstützung dafür setzt sich zusammen aus dem Landes- und kommunalen Investitionspaket und sie kommt aus der Erhöhung der Lottomittel,  also den Überschüssen aus den Staatslotterien.

Einziges Manko, dass die kostenfreie Nutzung der Sportstätten nicht für die Schwimmvereine gewährleistet werden kann. Denn oftmals sind es nicht die Kommunen, denen die Schwimmbäder mit ihren teilweise sehr hohen Betriebskosten gehören.

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