Nr. 6/2016, Seite 2: Thüringen wird bundesweit Spitze bei mehr direkter Bürgerbeteiligung

Parlamentsreport

Die Koalitionsfraktionen von Rot-Rot-Grün haben am 17. März den Gesetzentwurf zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, der  gemeinsam mit dem Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie e.V. erarbeitet wurde, dem Landtag zur ersten Beratung vorgelegt. Thüringen wird damit bundesweit Spitze bei den Regelungen für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen.

 „Direkte Demokratie sensibilisiert dafür, dass es in einer komplexen Gesellschaft meist keine einfachen Sachlösungen gibt. Sie gibt den Menschen Handlungs-Möglichkeiten, sie erleben, dass ihre Entscheidungen auch tatsächlich etwas verändern können“, hatte Anja Müller, die Sprecherin der Linksfraktion für Bürgerbeteiligung, in ihrer Rede im Landtag betont. Dies steigere die Chancen, „Populisten mit ihren Scheinversprechen der einfachen Lösung zu entlarven“, letztlich helfe diese Stärkung der demokratischen Kultur auch der Arbeit und der Akzeptanz der Kommunal-Gremien.

„Von Beginn an setzt sich unsere Fraktion für den weiteren Ausbau der direkten Demokratie ein  und hat dies immer in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bündnis ‘Mehr Demokratie in Thüringen’ getan. Alle Koalitionsparteien sind Mitglieder im Bündnis. Unser Ministerpräsident war als Gewerkschaftsvertreter der HBV Gründungsmitglied des Bündnisses“, so die LINKE-Politikerin weiter.  Das jetzt vorgelegte eigenständige Verfahrensgesetz – das die Eckpunkte der Reform von 2009 weitestgehend bestehen lässt - schaffe Rechtssicherheit und auch landesweite Vergleichbarkeit beim Umgang der Kommunalverwaltungen mit diesen Verfahren. Die detaillierte Anleitung helfe nicht nur Initiatoren und Initiativen, sondern auch den Kommunal-Verwaltungen in ihrer Arbeit. Die Einreicher des Gesetzentwurfs gehen davon aus, dass dies die Aktivitäten der direkten Demokratie in Kommunen noch weiter beleben wird. Denn die Reform 2009 hat zwar schon zu mehr Bürgerbegehren geführt, aber im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es in Thüringen noch Nachholbedarf.

„Der Gesetzentwurf ist der Erfolg einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen dem Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen und den Koalitionsfraktionen. Er ist ein gelungenes Gemeinschaftsprojekt von parlamentarischen und außerparlamentarischen Aktiven und Organisationen. Solcher Austausch und solche Wechselwirkung sind wichtig für eine lebendige, praktisch funktionierende Demokratie. Nun steht eine umfangreiche – natürlich öffentliche - Anhörung im Innenausschuss an. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden“, betonte Anja Müller.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs lauten:

  • Abschaffung der Amtseintragung,
  • Information vor Bürgerentscheid an jeden Haushalt (ohne Festlegung eines Formates),
  • Ermöglichung von Bürgerbegehren auch in Ortsteilen und Ortschaften, Zulassung von Bürgerbegehren zur Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen,
  • mit Bürgerbegehren soll Bürgermeister-Abwahl beantragt werden können, allerdings mit dreifachem Quorum (21 Prozent),
  • Ratsbegehren und Ratsreferendum: Gemeinderat soll mit Zwei-Drittel-Mehrheit selbst einen Bürgerentscheid ansetzen können,
  • Gemeinderat soll Alternativvorlage mit zur Abstimmung stellen können (verhindert Frontenbildung und fördert Diskussion um die beste Lösung),
  • Verstärkung der Bindungswirkung von Bürgerentscheiden; wird ein Bürgerentscheid durch einen Gemeinderatsbeschluss „angegriffen“, können die Bürgerinnen und Bürger mit halbiertem Quorum (3,5  Prozent) einen Bürgerentscheid verlangen,
  • Einführung einer Fairnessklausel (gleiche Bedingungen für Gemeinde und Initiative z.B. im Abstimmungskampf),
  • Recht auf Beratung in formalen Fragen durch Landesverwaltungsamt,
  • Datenschutzklausel, damit die Unterschriften nicht anderweitig missbraucht werden,
  • geringere Anforderungen an Unterschriftsleistung, so dass sich Menschen beim Eintragen ihrer Daten helfen lassen können,
  • Aufhebung des Kopplungsverbotes für Bürgerentscheide und Kommunalwahlen (weniger Arbeitsaufwand und Kosteneinsparung).  

Dateien