Nr. 5/2016, Seite 7: „Ihre Befürchtungen gehen ins Leere“

Parlamentsreport

Aus dem Plenarprotokoll der Debatte zur Bürgerbeteiligung bei der Gebietsreform

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Februar-Plenarsitzung des Landtags im Rahmen einer Aktuellem Stunde zum Thema „Gebietsreform in Thüringen: Bürgerbeteiligung sichern - Kommunale Selbstverwaltung achten“ diskutiert. Im Folgenden Auszüge aus dem Plenarprotokoll:

Gudrun Holbe, CDU:

Rot-Rot-Grün will eine Gebietsreform bis 2018 im Schweinsgalopp durchpeitschen, ohne echte Beteiligung der Kommunen, der Bürger und unter

(Zwischenruf Frank Kuschel, DIE LINKE: Das ist gelogen! Das ist gelogen!)

Missachtung verfassungsrechtlich garantierter Selbstverwaltungsgarantie. Das höchste Gut, verankert im Grundgesetz, Artikel 28, und auch in unserer Thüringer Verfassung, ist das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Auch hier erkenne ich eine Missachtung der Kommunen. Nicht nur die Bürgerbeteiligung lassen Sie außer acht, ich habe es bereits erwähnt, die zeitlich ausreichende Beteiligung der kommunalen Familie wird ignoriert. Ich bitte Sie, Herr Minister, werte Regierung, die Zeitschiene zu überdenken.

(Frank Kuschel: Wie viel Zeit wollen Sie denn haben? 25 Jahre?)

Sie kann so nicht funktionieren. Ohne eine Beteiligung der Bürger in diesem Land, ohne eine Beteiligung der kommunalen Familie werden Sie fatal scheitern.

Frank Kuschel, DIE LINKE:

Wer tatsächlich Bürgerbeteiligung will, so wie es die CDU hier in dem Antrag formuliert, muss dafür Sorge tragen, dass die Gemeinden leistungsfähig sind, sodass tatsächlich sowohl die gemeindlichen Organe als auch die Bürgerinnen und Bürger etwas zu entscheiden haben. Die Situation jetzt ist eine ganz andere. Und trotz Hilfsprogrammen in den Jahren 2013, 2014 und 2015, trotz zweistelliger Millionenbeträge bei Bedarfszuweisungen ist es nicht gelungen, die kommunale Ebene insgesamt leistungsfähig aufzustellen.

Selbst der CDU dürfte nicht entgangen sein, dass landauf und landab über die jetzt eingeleitete Reform diskutiert wird. Wenn das stimmen würde, was Sie hier behaupten, da müsste Schweigen im Wald sein. Wenn also niemand beteiligt wird, würde niemand diskutieren – aber es diskutieren alle. Überall wird diskutiert. Die Menschen in Thüringen haben sich gerade zur Diskussion eingeladen gefühlt. Im Übrigen würde die Debatte noch an Dynamik gewinnen, wenn die CDU jetzt mal sagen würde, worin sie die Alternativen sieht.

(Maik Kowalleck, CDU: Ja, wer ist denn in der Regierung?)

Die Alternative bei der CDU – das haben wir bei der Haushaltsdebatte gesehen – heißt entweder „Schweigen im Wald“ oder „Wir lassen alles so, wie es ist“. Das kann natürlich nicht die Alternative sein. Das nehmen Ihnen auch die Leute nicht mehr ab. Deswegen debattiert man auch nicht über Sie, sondern ausschließlich über uns. Der Gesamtprozess beinhaltet eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten. Der Innenminister hat den ersten Kabinettsdurchlauf realisiert, jetzt gibt es eine Anhörung im Rahmen der Landesregierung, es wird im parlamentarischen Verfahren eine Anhörung geben.

(Christina Tasch, CDU: Und dann macht Ihr, was Ihr wollt!)

Für alle Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, das wissen Sie, ist im Gesetzgebungsverfahren eine Auslegung vorgesehen, sechs Wochen muss der Gesetzentwurf ausgelegt werden. Dort können Anregungen, Hinweise vorgebracht werden, die sind dann im Innenausschuss abzuwägen. Also Ihre Befürchtungen, dass nicht ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten bestehen, gehen ins Leere. Die Leute nutzen sie auch. Es gibt jetzt sogar eine Initiative für ein Volksbegehren. Ich freue mich darauf, denn das kann spannend werden. Insbesondere warte ich auf den Gesetzentwurf, der zum Gegenstand des Volksbegehrens gemacht werden soll.

(Simone Schulze, CDU: Den sollten Sie machen!)

Denn ein Volksbegehren zu dem Inhalt „Wir lassen alles so, wie es ist“ ist unzulässig. Die Initiatoren müssen schon einen Vorschlag machen, wie sie denn was geändert haben wollen. Darauf bin ich mal gespannt, denn Sie als größte Opposition, meine Damen und Herren von der CDU, können das ja nicht leisten. Hier wurde gesagt „Verwaltungsgemeinschaften haben sich bewährt.“  Ich darf zitieren aus der „Ostthüringer Zeitung“ vom 14.10.2014. Dort hat die damalige Ministerpräsidentin Lieberknecht formuliert: VGs sind Auslaufmodelle und eine CDU-geführte Landesregierung wird in den ersten 100 Tagen ein Gesetz zur Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften vorlegen.

Der politische Irrtum ist mir persönlich ja nicht fremd. Aber da müssen Sie jetzt mal sagen, warum vor zwei Jahren Ihre Vorzeigepolitikerin die Verwaltungsgemeinschaften abschaffen wollte und jetzt auf einmal wollen Sie alles so lassen, wie es ist. Haben Sie neue Erkenntnisse oder liegt es jetzt nur daran, weil Sie Opposition sind? Also ganz so ist es nicht.

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