Nr. 4/2017, Seite 4: Mehr Investitionen in sozialpolitische Maßnahmen
Die Sozialpolitikerinnen der rot-rot-grünen Fraktionen im Landtag haben sich auf einer Klausurtagung im Februar über politische Schwerpunkte in den Bereichen Arbeit und Soziales für die Jahre 2017 bis 2019 verständigt. Die Abgeordneten Karola Stange (LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Babett Pfefferlein (B90/DIE GRÜNEN) erklärten:
„Seit 2014 haben wir bereits wichtige sozialpolitische Vereinbarungen des Koalitionsvertrages erfüllt, unter anderem die Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeiterwerbslose und ältere Menschen durch öffentlich geförderte und gemeinwohlorientierte Beschäftigung, die Erhöhung des Blindengeldes oder Initiativen zur Gleichstellung von Frauen.
In den kommenden Jahren werden wir weitere wichtige sozialpolitische Projekte umsetzen. Dazu zählen unter anderem das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen, die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Novelle des Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung, die Novelle des Seniorenmitwirkungsgesetzes, die Stärkung der Hebammenversorgung in Thüringen, die Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen und die Verbesserung des Tierschutzes.“ Auch die bedarfsgerechte Investitionsförderung der Thüringer Krankenhäuser müsse gesichert und Kofinanzierungsmittel im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes des Bundes zusätzlich in den Sozialhaushalt eingestellt werden. „Mit den Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, der Einrichtung der Stiftung Anerkennung und Hilfe und dem Krankenhausstrukturfonds ergeben sich für die Thüringer Sozialpolitik Ausgaben, die aus bundesgesetzlichen Regelungen resultieren. Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen, sollte das Sozialministerium zusätzliche Mittel für den Doppelhaushalt für 2018/19 anmelden“, so die drei sozialpolitischen Sprecherinnen.
„Die von Rot-Rot-Grün geplanten sozialpolitischen Investitionen in die soziale Infrastruktur, die Gesundheitsversorgung und die Vereine und Verbände sind notwendig und werden vor Ort direkt den Menschen zugute kommen. So wird Thüringen zu einem noch lebenswerteren und sozial gerechteren Bundesland. Wir werden uns deshalb in den anstehenden Haushaltsverhandlungen für diese Projekte einsetzen.“
Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken
Die Koalitionsfraktionen LINKE, SPD und Bündnis90/Grüne haben einen Antrag in den Landtag eingebracht mit dem Titel „Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken“. Hintergrund ist die Tatsache, dass mehr als 350.000 Menschen in Thüringen an oder unterhalb der Armutsschwelle leben. Thüringen liegt im bundesweiten Vergleich der Länder mit der Armutsquote an 11. Stelle und weist unter den neuen Bundesländern die geringste Armutsquote auf. In den Thüringer Regionen stellt sich die Armutsentwicklung unterschiedlich dar. Am stärksten von Armut bedroht sind die Alleinerziehenden, die Erwerbslosen sowie Rentnerinnen und Rentner.
Die Landesregierung soll über die bisher ergriffenen und die geplanten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention in Thüringen sowie über die Initiativen auf Bundesebene berichten. Zudem geht es um die Umsetzung der in diesem Zusammenhang notwendigen konkreten Vorhaben in den Bereichen Arbeit, Familienunterstützung, integrierte Sozialplanung und Bildung.
Dateien
- PR04-Seite04
PDF-Datei (57 KB)
