Nr. 4/2017, Seite 2: Privatisierung verhindern

Parlamentsreport

NACHGEFRAGT bei Dr. Gudrun Lukin, Sprecherin der Linksfraktion für Verkehrspolitik

„Keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen in Thüringen“, dazu debattierte auf Antrag der LINKE-Fraktion der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde am 27. Januar. Aus welchen Überlegungen heraus?

Mir war es in der Debatte wichtig vorauszuschicken, dass es sich ja schon länger abgezeichnet hat, dass ein großer Teil der gesamten Verkehrsinfrastruktur auf einen bedenklichen Zustand und auf Substanzverzehr hinsteuert. Zu den Ursachen gehören die unzureichende Bereitstellung von Bundesmitteln, Erhaltungsmaßnahmen wurden unterlassen zugunsten von Neubauvorhaben, die Verkehrsdichte hat sich enorm erhöht, aber es fehlen auch langfristige Planungen und eine vernetzte Betrachtung der gesamten Verkehrsinfrastruktur mit einer deutlichen Priorisierung der Schienenwege.

 

Wie sind die Regelungen und was ist geplant?

Bisher hat der Bund den Unterhalt und den Ausbau der Autobahnen und Bundesfernstraßen bezahlt. Die Länder haben die beschlossenen Ziele umgesetzt. Nunmehr sollen in einer neu zu schaffenden Bundesfernstraßengesellschaft beide Bereiche gebündelt werden. Als Anstalt öffentlichen Rechts soll eine privatrechtlich organisierte „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ entstehen. Derzeit wird die dazu notwendige Grundgesetzänderung vorbereitet. Daher war es uns wichtig, im Thüringer Landtag zu diesem Vorhaben Position beziehen.

 

Inwiefern droht eine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen?

Die Bundesregierung plant, die Beteiligung privater Investoren am Straßenausbau zu erhöhen. Dafür soll möglicherweise auch Eigentum aus dem Bundesfernstraßennetz an private Kapitalgeber veräußert werden. So wird der Einfluss privaten Kapitals auf die zu gründende Infrastrukturgesellschaft ermöglicht oder eventuell durch Tochtergesellschaften realisiert. Es läuft auf jeden Fall darauf hinaus, einen Privatisierungszugriff auf öffentliche Infrastruktur zuzulassen. Das muss verhindert werden. Es wäre fatal, wenn es im Zuge der neuen Bund-Länder-Finanzierung zu einer schleichenden Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur kommt mit den entsprechenden Konsequenzen für die Länder.

 

Was genau spricht gegen die Beteiligung privater Kapitalanleger?

Sie kommt der Allgemeinheit meist teuer zu stehen, denn Renditeerwartungen müssen erfüllt werden. Eine Analyse des Bundesrechnungshofs weist im Zusammenhang mit den Autobahnen und Fernstraßen auf den möglichen Verkauf von Tochterfirmen, auf ÖPP-Modelle (öffentlich-private Partnerschaften), stille Beteiligungen und ähnliches hin. Es kann Fremdkapital eingesetzt und über den Bundeshaushalt gesichert werden. Dies alles wäre zudem völlig intransparent. Parlamente und Bürgerinnen und Bürger verlieren Einfluss auf Verkehrspolitik. Ungeklärt sind zudem die Beschäftigungsverhältnisse in der Auftragsverwaltung in den Ländern, ungeklärt auch die Möglichkeit, regionale Unternehmen zu beteiligen. Der Bundesrechnungshof hat sich die sechs bislang durchgeführten ÖPP-Autobahnprojekte angeschaut und festgestellt, dass fünf davon in der Wirtschaftlichkeit schlechter abschneiden als bei staatlicher Auftragsverwaltung. Es entstanden Mehrkosten von 1,9 Milliarden Euro.

 

Ministerpräsident Bodo Ramelow will das so nicht hinnehmen?!

Ja, er hat auf der im Oktober stattgefundenen Konferenz von Bund und Ländern eine Protokollerklärung abgegeben. Das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen sowie an der Infrastrukturgesellschaft soll in der beabsichtigten Grundgesetzänderung festgeschrieben werden.

Notwendig ist, dass das Straßennetz öffentliches Eigentum bleibt, die Länder politisches und fachliches Mitspracherecht haben, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Bauvorhaben nicht eingeschränkt werden darf und dass die Arbeitsplätze in der bisherigen Auftragsverwaltung der Länder gesichert werden. Staatssekretär Dr. Klaus Sühl hatte dazu im Landtag betont, dass die Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur eine Daseinsvorsorge und damit Aufgabe des Staates ist. Daher lehnt die Landesregierung eine Beteiligung Privater ohne Wenn und Aber ab.  Die durch die Bundesregierung vorgesehenen Privatisierungsschranken sind aus Sicht des Freistaats Thüringen unzureichend.    

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