Nr. 3/2018, Seite 3: Mehr direkte Demokratie!

Parlamentsreport

Die rot-rot-grüne Landesregierung stärkt Mitbestimmung und Demokratie

Immer mehr Menschen kehren Politik den Rücken. Ein aktuelles Beispiel: Zu den Landratswahlen im Saale-Orla-Kreis ging im Januar 2018 nur noch ein Drittel
der Wahlberechtigten. Doch wenn Menschen nicht mehr wählen, verliert die Demokratie an Rückhalt. Deutlich wird auch: Viele Menschen möchten nicht mehr nur VertreterInnen wählen, sondern wollen auch bei Sachthemen mitentscheiden.

Gerade in Städten und Gemeinden kann direkte Demokratie erfolgreich sein - auf kommunaler Ebene mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, im Land mit Volksbegehren und Volksentscheiden. In Thüringen hat die rot-rot-grüne Regierung direkte Demokratie gestärkt. Ein eigenes Gesetz regelt kompakt und übersichtlich die Verfahren. Mit dem Ratsbegehren können Gemeinderäte nun umstrittene Themen den BürgerInnen direkt zur Entscheidung vorlegen. Und die WählerInnen haben nun die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Abwahl des »Orts- bzw. Kreisoberhaupts« auf den Weg bringen. Zudem muss jetzt in den Kommunen vor einem Bürgerentscheid an alle Stimmberechtigten Informationsmaterial verteilt werden, in dem nicht nur die Verwaltung sondern auch die Initiatoren des Entscheides zu Wort kommen. Und mit einem Einwohnerantrag können nun die Menschen einer Kommune erzwingen, dass das Kommunalparlament ein bestimmtes Thema debattiert.

Rot-Rot-Grün kämpft schon seit 1998 gemeinsam mit vielen anderen Organisationen im Bündnis Mehr Demokratie in Thüringen für eine Stärkung von Demokratie und Mitbestimmung. Hundertausende unterstützten mit ihrer Unterschrift und gegen den Widerstand der damals regierenden CDU Erleichterungen für mehr direkte Demokratie. Bis 2009 wurden so zwar erste Verbesserungen verwirklicht, aber es blieben etliche Punkte ungeklärt. Rot-Rot-Grün hat das
geändert. Das bundesweite Bündnis Mehr Demokratie stellte fest: »Thüringen kommunal auf Platz 1!«
Doch wir wollen mehr. Denn bisher dürfen die Menschen in Thüringen nicht über die Verwendung ihrer Steuern abstimmen. So sind fast alle Volksbegehren unzulässig, weil ihre Umsetzung Geld kosten würde. Das wollen die Fraktionen von DIE LINKE, SPD und Grünen ändern und dazu den sogenannten »Finanzvorbehalt« aus der Landesverfassung kippen.
Das würde echte Mitbestimmung im Land bedeuten. Doch dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, die es nur gemeinsam mit der CDU geben kann. Darum werben wir nun.

Wird es möglich sein, so viel politischen Druck aufzubauen, dass die Konservativen mitmachen?

Dateien