Nr. 3/2017, Seite 7: Antikorruptionsgesetz muss zügig kommen
NACHGEFRAGT bei Knut Korschewsky, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE
Kürzlich veröffentlichte die lobbykritische Organisation Transparency International den „Korruptionswahrnehmungsindex 2016“. Worum handelt es sich dabei?
Der Korruptionswahrnehmungsindex setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die bei Politikern und Beamten wahrgenommene Korruption. In diesem Jahr wurden 176 Länder untersucht. Auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) erreicht Deutschland 81 Punkte und rangiert damit neben Luxemburg und Großbritannien auf dem zehnten Platz. EU-weit ist Deutschland auf Platz fünf des Korruptionswahrnehmungsindexes. So nehmen Führungskräfte aus deutschen Unternehmen es als zunehmend normal wahr, dass „irreguläre Zahlungen“ an Verwaltungen gemacht werden, um bestimmte Vorgänge zu beschleunigen oder erst möglich zu machen. „Dringend notwendig sind stringentere Regelungen zur Parteienfinanzierung sowie die Einführung eines legislativen Fußabdrucks und eines verpflichtenden Lobbyregisters“, heißt es bei Transparency.
Und wie ist es in Thüringen?
Die deutsche Auswertung des globalen Korruptionsindex ist leider noch nicht veröffentlicht. Thüringer Medien (TA, OTZ) berichteten jetzt aber, dass die Anzahl strafrechtlich verfolgter Korruptionsfälle im vergangenen Jahr stark angestiegen sei. Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt habe, seien mehr als 570 Ermittlungsverfahren gegen mindestens 618 Beschuldigte eingeleitet worden. Dagegen seien in den Jahren 2013 bis 2015 jährlich durchschnittlich 75 Verfahren gegen 125 Beschuldigte geführt worden.
Ein modernes Antikorruptionsgesetz muss her, verlangt die LINKE?!
Ja. Thüringen braucht möglichst bald ein eigenes, umfassendes und modernes Antikorruptionsgesetz. Die Antikorruptionsarbeit muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden - und dies nach den neuesten Prinzipien und Erkenntnissen.
Das ist aber keine neue Forderung der Linksfraktion.
Wir hatten schon in der vergangenen Wahlperiode einen umfassenden Gesetzentwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz in den Landtag eingebracht.
Die damaligen Mehrheitsfraktionen waren aber leider nicht bereit, sich auf ein solches sinnvolles und notwendiges Projekt einzulassen. Obwohl die Fakten auch schon in der Vergangenheit deutlich dafür sprachen hat vor allem die CDU-Fraktion die Realitäten ignoriert. Es ist zu hoffen, dass die aktuellen Analysen für Thüringen nun den notwendigen Schub geben, um möglichst schnell zu einem guten Landesantikorruptionsgesetz zu kommen.
Wie ist das weitere Vorgehen in dieser wichtigen Angelegenheit gedacht?
Die LINKE wird ausgehend von ihren inhaltlichen Vorstellungen aus der vergangenen Wahlperiode die Thematik innerhalb der rot-rot-grünen Koalition zu einem vorrangigen Thema machen. Dazu gehören entsprechend den Vorgaben des UN-Abkommens gegen Korruption die Wahl eines Antikorruptionsbeauftragten auf Landesebene als unabhängige Prüf- und Aufklärungsinstanz für den öffentlichen und privaten Bereich und der Ausbau der flächendeckenden Arbeit von Antikorruptionsbeauftragten auf allen behördlichen Ebenen, auch in den Kommunen.
Was gehört noch dazu?
Vor allem auch die intensive Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, besonders in korruptionsgefährdeten Bereichen. Damit kann das Entstehen von Korruption, die vor allem struktureller Art ist, von Anfang an unterbunden werden. Auch die Einrichtung von sogenannten „Lobbyregistern“ in verschiedenen Bereichen kann für die notwendige antikorruptive Transparenz sorgen.
Es ist nicht länger vertretbar, die Antikorruptionsarbeit in Thüringen - so wie es die CDU jahrzehntelang leider gehandhabt hat - auf der rechtlich schwachen Grundlage einer unvollständigen Richtlinie aus dem Jahr 2002 zu betreiben. Der Schutz vor und die wirksame Bekämpfung von Korruption sind notwendig für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Verwaltung und Wirtschaft. Wirksame Antikorruptionsarbeit ist wichtig für die Stärkung der Demokratie, die von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse lebt.
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