Nr. 3/2016, Seite 7: Was zum Wohl des Bürgers verändert werden kann

Parlamentsreport

NACHGEFRAGT bei Anja Müller, Sprecherin für Petitionen und Bürgerbeteiligung

Als Sprecherin der Linksfraktion für Petitionen und Bürgerbeteiligung sowie Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags hast Du ein vielfältiges und herausforderndes Aufgabengebiet zu bewältigen. Was genau ist eigentlich eine Petition?

In der Thüringer Verfassung, Artikel 14, heißt es: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Petitionen sind Bitten oder Beschwerden, die Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen beinhalten. Sie können gestellt werden, wenn dazu ein konkreter Verdacht vorliegt bzw. vermutet wird.

Petitionen sind weder an Fristen noch an eine bestimmte Form gebunden und stets kostenfrei. Jede Bürgerin und jeder Bürger, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter, kann sich an den Petitionsausschuss wenden, auch können Petitionen für Dritte eingereicht werden. Diese können entweder schriftlich (auch in Brailleschrift) oder mündlich (auch in Gebärdensprache) vorgetragen bzw. eingereicht werden, mit Name und Anschrift. Petitionen zu laufenden  oder beendeten gerichtlichen Prozessen sowie Petitionen, die gegen  Rechte Dritter verstoßen, können nicht vom Petitionsausschuss behandelt werden.

 

In der Fraktion gibt es auch einen eigenen Arbeitskreis Petitionen, dessen Leiterin Du bist. Wie ist die Arbeit strukturiert?

Fünf Abgeordnete sind im Arbeitskreis, Ronald Hande, Dr. Iris Martin-Gehl, Diana Skibbe, Ute Lukasch und Frank Kuschel. Wir bearbeiten gemeinsam die Petitionen und überprüfen, ob Behörden und Organisationen rechtmäßig gehandelt haben, wir wollen eine zufriedenstellende Lösung für das Anliegen finden. Dabei stellt sich uns oft die Frage, was zum Wohl der Bürgerin oder des Bürgers verändert werden kann. Petitionen können zur Weiterentwicklung von Gesetzen beitragen oder auch Anlass für Gesetzesinitiativen sein. Unser Arbeitskreis tagt in der Regel wöchentlich und beschäftigt sich natürlich auch mit den aktuellen tagespolitischen Themen.

 

Was konkret macht der Petitionsausschuss?

Im Jahr 2015 hat er 1.694 Bürgeranliegen bearbeitet, ein Teil ist bei den regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden in den Landkreisen entgegengenommen worden. Die meisten Petitionen betreffen den Bereich der „Justizvollzugsanstalten“. Dabei werden die Beschwerden und Probleme des inhaftierten Strafgefangenen gemeinsam mit dem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz behandelt. Geht es es um einzelne, private Bürger-Anliegen, z. B. das Verhalten einer Behörde betreffend, prüft der Petitionsausschuss mit Hilfe der Landesregierung, ob ein fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen vorliegt. Bei übergreifenden Anliegen kann die Petition für sechs Wochen auf der Online-Plattform des Landes (https://petitionen-landtag.thueringen.de/) veröffentlichen werden. Nach  erfolgreicher Anmeldung kann jeder Bürger diese mitzeichnen. Bei mehr als 1.500 Unterschriften kann die Petition in einer öffentlichen Anhörung behandelt werden, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Wichtig dabei ist, dass hier, im Gegensatz zu privaten Online-Plattformen, die persönlichen Daten der Bürger durch spezielle, zertifizierte Programme nach dem Datenschutzgesetz geschützt sind.

Was sind eigentlich private Petitionsplattformen?

Jeder kann auf einer privaten Online-Plattform eine Petition einreichen. Seit der Gründung der bekannten privaten Online-Plattform „openPetition“ im April 2009 sind dort über 9.900 Petitionen online gestellt worden, aber nur ca. 150 davon konnten abgeschlossen werden. Nochmal im Vergleich: Im Thüringer Landtag sind allein im Jahr 2015 1.694 Petitionen eingegangen, 1.361 wurden abschließend behandelt.

Die privaten Online-Plattformen verstehen sich als Stimmungsbarometer der Bürger. Sie können außerhalb der politischen Debatte Probleme und Anliegen aufzeigen und diese in manchen Fällen auch in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Jedoch ist keine Pflicht der Stellungnahme oder der Bearbeitung durch eine Volksvertretung gegeben. Experten sehen hier Probleme in Bezug auf die politische Beteiligung. Denn die Unterzeichnenden können unter einem Pseudonym  die Petition unterschreiben, ihre Beteiligung  kann in vollkommener Anonymität erfolgen.  Somit ist eine eindeutige Identifizierung, auch mit Anschrift, nicht möglich.   

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