Nr. 3/2016, Seite 10: Gesetzgebungsverfahren des Bundes wird abgewartet

Parlamentsreport

Nach der Landtagsdebatte zur Änderung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes

Die Koalitionsfraktionen stimmten in der Landtagssitzung am 27. Januar gegen den Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes und entschieden sich damit auch gegen weitere Änderungen am Gesetz. Grund dafür seien die unterschiedlichen Auffassungen zur Abschaffung der  ‚Parlamentsunwürdigkeit‘ in den Fraktionen, so die Fraktionsvorsitzenden Susanne Hennig-Wellsow (DIE LINKE), Matthias Hey (SPD) und Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Das aktuell gültige Abgeordnetenüberprüfungsgesetz ist bis 2019 in Kraft. Die Überprüfung der bei der Landtagswahl 2014 gewählten Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR sei nach diesem Gesetz erfolgt, betonten die Fraktionsvorsitzenden.

Die Koalitionsfraktionen hätten sich nun darauf verständigt, zunächst das Gesetzgebungsverfahren des Bundes zum Stasi-Unterlagen-Gesetz 2017 abzuwarten und auf dessen Grundlage ein neues Gesetz zur Abgeordnetenüberprüfung für Thüringen auf den Weg zu bringen.

In der Plenardebatte hatte der Abgeordnete Steffen Dittes die Haltung der Linksfraktion deutlich gemacht:

Erstens: Eine erneute Einzelüberprüfung sollte es im jeweiligen Fall nur geben, wenn beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen neue Erkenntnisse aus der Anfrage in der Sache vorliegen.

Zweitens: § 8, Abgeordnetenüberprüfungsgesetz soll gestrichen werden. Er regelt den Mandatsentzug und steht immer noch im Gesetzestext, obwohl er schon mit Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 25.Mai 2000 für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, er also seither nicht mehr angewendet werden darf.

Drittens: Streichung der Bewertung als „parlamentsunwürdig“. Damit würde das im Bundestag schon von Anfang an praktizierte Modell eingeführt. Das Parlament stellt die Tatsachen fest und legt sie offen, die Wertungen nehmen die Bürgerinnen und Bürger vor, die auch das Entscheidungsrecht darüber haben, wer ins Parlament kommt.

Darüber hinaus wäre mit der Möglichkeit, zur Entscheidung eine öffentliche Debatte im Landtag zu führen, im Gegensatz zum aktuellen Gesetz nicht nur die öffentliche Transparenz des Prozesses erhöht, sondern gleichzeitig die öffentlich kritische Auseinandersetzung garantiert worden. Das hätte nicht nur nach Auffassung der LINKEN den Geist des Gesetzes vom Kopf auf die Füße gestellt.

Die LINKE lehnt den Antrag der CDU ab – die pure Verlängerung der Überprüfung ohne eine verfassungsgemäße und nicht instrumentelle Aufarbeitung zu regeln, ist zu wenig.
Auch wenn es ein ungewöhnlicher Schritt war, die Koalitionsfraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten letztendlich auch ihren eigenen Antrag ab, da eine Einigung in den Fraktionen  – wie sie bei diesem Thema nötig wäre - nicht zu erreichen war. Eine gemeinsame Beendigung der begonnen Parlamentsinitiative folgt den Regeln der Koalition.

„Im Ergebnis heißt das: Es ändert sich vorerst nichts“, unterstrich Steffen Dittes.

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