Nr. 25 - 26/2013, Seite 14: Gemeinsames Lernen
Offener Brief LINKER Politiker an die Präsidentin des Thüringischen Landkreistages
Nachdem auf der Landkreisversammlung am 6. Dezember von den Landräten u.a. Kritik am „Entwicklungsplan Inklusion“ der Thüringer Landesregierung geübt worden war – verankert auch in einer Resolution mit dem Titel „Keine Inklusion im Blindflug!“ – hatten sich mit einem offenen Brief Fraktionsvorsitzender Bodo Ramelow, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Hennig, und der inklusionspolitische Sprecher, Maik Nothnagel, an die Präsidentin des Thüringischen Landkreistages, Martina Schweinsburg, gewandt.
In dem offenen Brief heißt es u.a.: „Bekanntlich will Thüringen das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Schülerinnen und Schülern voranbringen. Dies entspricht dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei geht es nicht, wie Sie sich in Ihrer Rede äußerten, um ‚ideologische’ Vorgaben, die die Schulträger nicht erfüllen können, sondern es geht um die Einhaltung von Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen. Die Verwirklichung von Menschenrechten darf nicht unter Haushalts- und Finanzvorbehalt stehen. (…)“
„So sieht DIE LINKE das Land in der Pflicht, die personellen Voraussetzungen für ein inklusives Bildungswesen zu schaffen, sowie die finanzielle Ausstattung der Schulträger zur schrittweisen Schaffung der Barrierefreiheit in den Bildungseinrichtungen aus zusätzlichen Mittelzuweisungen zu gewährleisten. Im Rahmen der Bedarfsermittlung des KFA (Kommunalen Finanzausgleichs, d.R.) sind diese Mittel zu berücksichtigen. Der Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur schrittweise erfolgen. Dabei sollte jeder seine spezielle Verantwortung wahrnehmen. (…)“
„Im Prozess der inklusiven Bildung werden sich natürlich auch die Förderschulen ändern müssen. Wer das nicht wahrhaben will und am bisherigen System festhalten will, der will den gemeinsamen Unterricht letztlich verhindern und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderungsbedarf nach wie vor in Sondereinrichtungen abschieben.
Höhnisch wirkt dann die Bemerkung, dass das ausschließlich dem Wohl der betroffenen Kinder dient, obwohl Erfahrungen aus zahlreichen anderen Ländern bereits heute schon darauf verweisen, dass die inklusive Schule ein Erfolgsmodell für behinderte sowie auch nichtbehinderte Kinder sein kann. Wenn bereits Betroffene selbst, sowohl Eltern von behinderten Kindern wie auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderungsbedarf, am althergebrachten System festhalten wollen und Ängste gegenüber einem inklusiven Schulwesen vorbringen, dann sollten wir gemeinsam, diesen Ängsten entgegentreten und sie nicht noch bedienen.(...)“
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- PR25-s14
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