Nr. 25 - 26/2013, Seite 11: Langzeitarbeitslose werden im Stich gelassen

Parlamentsreport

Absage an öffentlich geförderte Beschäftigung ist Absage an Perspektiven

Nach der Veröffentlichung der Erwerbslosenzahlen für November hatte Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt: „Ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit im November ist normal. Sorgen muss aber die Tatsache, dass die Langzeitarbeitslosen seit Monaten im Stich gelassen - ihre Zahl verharrt bei mehr als 35 Prozent.“

Die Abgeordnete spricht von einer Problemverdrängung sowohl auf der Landes- als auch auf der Bundesebene, wo der Koalitionsvertrag „eine glasklare Absage an jede Form öffentlich geförderter Beschäftigung und damit an die Zukunftsperspektiven langzeitarbeitsloser Menschen ist“.

Das dort formulierte Ziel der direkten Vermittlung in den so genannten ersten Arbeitsmarkt sei gerade für die Menschen, die schon seit Jahren erwerbslos sind, weitestgehend illusorisch. „Es muss Beschäftigungsfähigkeit entwickelt werden, indem gemeinwohlorientierte Arbeit ohne massiven Leistungsdruck sowie sinnvolle Qualifizierung angeboten wird. Dass die SPD ihr Projekt eines sozialen Arbeitsmarktes so leichtfertig aufgegeben hat, ist ein völlig falsches Signal“, kritisiert die Arbeitsmarktpolitikerin. Sie verweist auch auf die Forderung des Geschäftsführers der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit nach einem Anschlussprogramm für die Bürgerarbeit. Im Koalitionsvertrag sei davon jedoch nichts zu finden.

„Im Laufe des nächsten Jahres werden knapp 2.000 Menschen allein in Thüringen nach der Erfahrung sinnvoller und gesellschaftlich notwendiger Arbeit wieder in Hartz IV zurückfallen. Nichts anderes bedeutet die bundespolitische Absage an die Fortsetzung der Bürgerarbeit. Statt dieses insgesamt erfolgreiche Projekt fortzusetzen, wird nun ein neues ESF-Programm geplant, welches offensichtlich auch in keinerlei Abstimmung zu den Landesprogrammen steht. Es steht also zu befürchten, dass sinnvolle Maßnahmen beendet werden, um das Rad dann wieder neu zu erfinden. Ein solcher Auftakt verspricht nichts Gutes für die Zukunft der Erwerbslosen, er zeugt von Perspektivlosigkeit“, befürchtet Ina Leukefeld.

Ohrfeige für die Bundespolitik

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Frage einer „vorübergehenden“ Arbeitnehmerüberlassung „bleibt hinter den Erwartungen zurück“, sagte Ina Leukefeld. Das BAG habe am 10. Dezember lediglich formaljuristisch entschieden. Das Urteil bleibt eine Ohrfeige für die Bundespolitik, denn das Gericht betonte, dass der Gesetzgeber endlich die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen muss. In dem Prozess ging es um einen Leiharbeiter, der mehr als drei Jahre als IT-Spezialist an einen kommunalen Arbeitgeber ausgeliehen wurde. Aus Sicht der LINKEN kann der Betroffene zu Recht darauf verweisen, dass eine dreijährige Dauerüberlassung nicht mehr dem Status vorübergehend gerecht wird. „Hier hätte das BAG eine wichtige Grenze einziehen und der Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses entgegenwirken können. Es kann nicht sein, dass prekäre und schlechter bezahlte Jobs geschaffen werden und so das unternehmerische Risiko einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt wird. Auch wenn das BAG hier keine Stellung bezogen hat: Nach unserer Ansicht handelt es sich um einen eindeutigen Rechtsbruch“, so die Abgeordnete.

Wichtig ist, dass das BAG herausstellte, dass sein rein formales Urteil auf die mangelnde Ausgestaltung des Arbeitnehmerschutzes durch den bundesdeutschen Gesetzgeber zurückgeht. Dies sei im Rahmen der entsprechenden EU-Richtlinie jedoch eindeutig vorgesehen. „Es ist mehr als ein Wink mit dem Zaunpfahl, wenn das BAG auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verweist. Es wird endlich Zeit, dass die Bundesregierung der unseligen Praxis der Dauerausbeutung ein Ende bereitet. Die LINKE fordert schon lange eine entschlossene Begrenzung der Leiharbeit als ersten Schritt. Sinnvoll wäre, einen gesetzlichen Automatismus festzuschreiben, der aus Leiharbeitsplätzen Festanstellungen werden lässt - natürlich unter Beachtung des Prinzips: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit!“, forderte die Abgeordnete.   

Thomas Völker

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