Nr. 25/2015, Seite 15: Relativierung und Verhöhnung
NACHGEFRAGT bei Katharina König zum NSU-Prozess
„Relativierung und Verhöhnung statt Aufklärung“, so lautet zusammengefasst Deine Einschätzung der „Aussage“ der Angeklagten Beate Zschäpe im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München.
Die im Namen von Zschäpe verlesene „Aussage“ entsprach dem, was zu erwarten war. Zschäpe stellte sich als unwissende Mitbewohnerin dar, die angeblich nie an der Vorbereitung von Anschlägen und Überfällen beteiligt war, sondern immer erst im Nachhinein davon erfahren habe. Sie weigerte sich, über andere Angeklagte und weitere Unterstützer zu reden, wollte dem Gericht nur schriftlich antworten und hatte angekündigt, auf Fragen von Nebenklägern und Bundesanwaltschaft nicht eingehen zu wollen.
Das alles belegt doch nur, dass ihr nicht an Aufklärung gelegen ist, sondern darum geht, eine erwartbare lange Haftstrafe zu mildern.
Und es steht in keinem Verhältnis zum Leid der Angehörigen der Opfer!?
Nicht nur, dass die gesamte Aussage eine einzige Ausrede und ein hilfloser Versuch war, sich irgendwie zu retten, Zschäpe stilisiert sich auch noch als das eigentliche Opfer und verhöhnt damit die zehn ermordeten Menschen und ihre Angehörigen, die das inszenierte Schauspiel mit ansehen mussten. Damit folgt Zschäpe einer langen neonazistischen Tradition: immer dann, wenn Neonazis Verantwortung für ihre Taten übernehmen sollen, gerieren sie sich selbst als Opfer – wahlweise des Staates, der Linken, der Ausländer. Zschäpes „Aussage“ war der klassische Versuch, die Szene zu retten, den Kameraden treu zu bleiben und weiter der neonazistischen Ideologie zu folgen. Ich möchte auch daran erinnern, dass sie bereits in den 90er Jahren in Jena eine der aktiven Neonazi-Frauen war, eigenständig und ideologisch gefestigt. Und sie hat auch selbst zugeschlagen.
Was hältst Du von Zschäpes „moralischem Schuldeingeständnis“?
Es ist der Gipfel an Heuchelei, dass sie angab, sie fühle sich moralisch schuldig, weil sie die Morde nicht verhindern konnte. Und wenn Zschäpe im selben Atemzug behauptet, erst nach den Morden in unterschiedlichen Zeitabständen informiert worden zu sein, dann muss man ihr doch – nimmt man diese fragwürdige Version an – entgegenhalten: warum ist sie nicht zur Polizei gegangen, warum hat sie weiteres Morden nicht verhindert.
Das einzig Verwertbare aus der „Aussage“ ist, dass sie diversen Verschwörungstheorien nun die Grundlage entzieht. Von der Angeklagten kein Wort von Reue und eine unglaubwürdige Entschuldigung am Ende. Den Opferangehörigen gilt mein Mitgefühl.
Welche Konsequenzen siehst Du auch, auch als Obfrau der Linksfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags?
Beate Zschäpe hat die theoretische Chance gehabt, Antworten auf die wichtigen Fragen zu geben. Sie hat ihre Chance verstreichen lassen. Umso notwendiger ist es, über die Untersuchungsausschüsse das Netzwerk des NSU-Kerntrios sowie viele offene Fragen zum Wissen von Geheimdiensten aufzuarbeiten und somit zu versuchen, den Opferangehörigen Antworten auf ihre Fragen zu geben.
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