Nr. 25/2015, Seite 14: Thüringer Nachbarrecht wird modernisiert
Gesetzentwurf der Landesregierung wird derzeit im Thüringer Landtag beraten
Nicht nur das vor Jahren populäre und sehr ironische Lied vom Maschendrahtzaun zeigt: Für das gedeihliche Zusammenleben zwischen Nachbarn sind (manchmal) – gerade wenn die Beteiligten selbst keinen vernünftigen Ausweg aus Konflikten finden – Mechanismen zur Konfliktlösung notwendig. Das Nachbarrecht stellt solche Regelungen zum Ausgleich widerstreitender Interessen bereit.
Ziel ist es, dass es zwischen Nachbarn gar nicht erst zum Streit kommt. Als Beispiel seien hier die Bäume auf dem einen Grundstück und deren Laub auf dem anderen Grundstück genannt.
Nachbarrecht ist Ländersache. Auch in Thüringen gibt es ein eigenes Nachbarrechtsgesetz, in dem es um Abstände von Bäumen zur Grenze, um das Überbauen von Grundstücksgrenzen, aber auch um das sogenannte „Hammerschlag- und Leiterrecht“ geht. Hinter dem letztgenannten Begriffspaar verbergen sich Regelungen zur Frage, wie ein Nachbar ein Grundstück „mitbenutzen“ darf, um an seinem Grundstück und/oder Haus Bauarbeiten u.ä. durchführen zu können. Mit der Behauptung der „Entbürokratisierung“ von Gesetzen und mit dem angeblichen Ziel der „notwendigen Deregulierung“ war von der damaligen CDU-Mehrheit neben anderen Gesetzen auch das Nachbarrechtsgesetz befristet worden.
Die PDS bzw. LINKE hat dieses Vorgehen grundsätzlich kritisiert, denn eine Befristung macht dann Sinn, wenn auch das Regelungsthema des Gesetzes nur eine bestimmte Zeit aktuell bleibt. Für „Dauerthemen“ wie das Nachbarrecht ist eine Befristung nicht sinnvoll. Man braucht sie auch nicht, um das Gesetz weiterentwickeln zu können. Der Landtag als Gesetzgeber darf immer handeln – vor allem, wenn er Nachbesserungsbedarf sieht.
Thema Wärmedämmung
Die Landesregierung hat dem Landtag Änderungsvorschläge zum Nachbarrecht vorgelegt, die zur weiteren Bearbeitung in den Justizausschuss überwiesen wurden. Neben der notwendigen Entfristung – das Gesetz würde zum 31.12.15 ersatzlos auslaufen, Konflikte im Alltag wären vorprogrammiert – soll es auch inhaltliche Weiterentwicklungen geben.
Ein Schwerpunkt sind Regelungen, wie bei benachbarten Grundstücken und Gebäuden mit der Frage der Wärmedämmung umgegangen werden soll, wenn damit Abstandsflächen „unter die Räder kommen“ oder es wegen eines zu geringen Abstandes zwischen Gebäuden zum Konflikt kommen kann.
Das könnte dann akut werden, wenn der Abstand nicht ausreicht, um beide Gebäude mit optimaler Wärmedämmung nachzurüsten. Nach derzeitiger umstrittener Rechtslage kann der Nachbar seine Zustimmung verweigern, besonders wenn die Dämmung die Grundstücksgrenze überschreiten sollte. Hier soll es Neuregelungen geben, die dem Nachbarn - in zumutbaren Grenzen - auferlegen, grenzüberschreitende Wärmedämmungen zu dulden, damit auch die ökologischen Interessen zum Zuge kommen.
„Dass die energetische Wärmedämmung von Gebäuden nicht nur dem einzelnen Grundstückseigentümer, sondern letztlich dem Allgemeinwohl dient, liegt auf der Hand. Energiesparmaßnahmen und nachhaltige Energienutzung sind Bestandteil des gesellschaftspolitischen Konzepts der Energiewende und diese beginnt im Kleinen, im eigenen Grundstück, und sie endet eben nicht an der Grundstücksgrenze“, so Dr. Iris Martin-Gehl, rechtspolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion in der Landtagsdebatte.
Zurzeit läuft eine Anhörung von Organisationen und Fachleuten
Dies macht auch deutlich: rechtliche Regelungen sind gesellschaftspolitische Gestaltungsinstrumente – auch für das Zusammenleben im Alltag. Und: Solchen gesellschaftlichen Entwicklungen muss die Ausgestaltung von gesetzlichen Regelungen Rechnung tragen - nur dann taugen die Vorschriften auch zur Klärung von unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten bzw. Nachbarn.
Zurzeit läuft eine Anhörung von Organisationen und Fachleuten zum Gesetzentwurf – vom Oberverwaltungsgericht bis zur Handwerkskammer. Die Ausschussmehrheit von Rot-Rot-Grün möchte die Anhörung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt auswerten. Daher wird die Beratung zu den Neuregelungen voraussichtlich noch über den Jahreswechsel dauern.
Um dennoch rechtzeitig die von Beginn an nicht sinnvolle Befristung des geltenden Nachbarrechtsgesetzes aufheben zu können, wird jetzt im Landtag auf jeden Fall über die Entfristung abgestimmt. Die inhaltlichen Neuerungen werden dann aller Wahrscheinlichkeit nach im ersten Quartal 2016 in Kraft treten.
Sandra Steck
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