Nr. 25/2015, Seite 10: Vor dem Azubi-Ticket

Parlamentsreport

Neue Richtlinie ab 2016 weitet den Kreis der Antragsberechtigten enorm aus

„Schüler- und Auszubildendenticket zügig einführen – Jugendliche und Eltern entlasten“, so lautete ein Beschluss – getragen von den Fraktionen der Koalition und der CDU! –, den der Landtag am 26. November gefasst hat. In der Debatte hatte die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller (LINKE), darauf hingewiesen, dass Schüler und Auszubildende mit dem ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) „bereits jetzt thüringenweit preiswerter fahren. Wenn sie Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erwerben, erhalten sie 25 Prozent Rabatt gegenüber den Jedermannpreisen. Diese Mindereinnahme gleicht das Land den Verkehrsunternehmen aus“.

Da die Realisierung eines thüringenweiten Azubitickets noch etwas Zeit in Anspruch nehmen werde, „um aber kurzfristig Abhilfe schaffen zu können“, wies die Ministerin auf die Richtlinie über Zuschüsse an Berufsschüler hin. Danach können „nicht nur Fahrtkosten erstattet, sondern auch Zuschüsse für Unterbringung und Verpflegung, und das an einen zukünftig erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigten, gewährt werden. Eine Änderung der Richtlinie mit Wirkung ab dem Jahr 2016 ist bereits vorbereitet. Geplant ist, den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich zu erweitern“.

Die ausbildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kati Engel, hatte in ihrer Rede auf den Ausgangspunkt der Debatte hingewiesen, nämlich den Antrag der CDU-Fraktion mit der Aufforderung an die Landesregierung, ein Konzept zur Einführung eines vergünstigten, thüringenweit einheitlichen Schüler- und Auszubildendentickets zu entwickeln. Die Abgeordnete sagte: „Die LINKE unterstützt natürlich diesen Antrag, denn es ist ja unserer. Die CDU hat nämlich fast wortgenau den Antrag der Fraktion DIE LINKE von 2014 eingereicht. Wir brauchen in Thüringen ein Auszubildendenticket. Darin sind wir uns einig. Denn bisher besteht für Auszubildende weder ein gesetzlicher Anspruch auf Beförderung noch auf Erstattung ihrer Fahrtkosten. In den Verkehrsverbünden sind lediglich unterschiedliche Angebote für Schüler- und Azubi-Monatskarten vorhanden, die aber meist nicht wesentlich günstiger sind, zumal auch diese Kosten in der Regel allein von den Schülern und Auszubildenden aufgebracht werden müssen. Durch den demografischen Wandel sind wir konfrontiert mit einer abnehmenden Anzahl von Klassen und Schulen. Das hat zur Folge, dass die Wege zwischen Wohnort und Berufsschule für Auszubildende immer länger werden, während gleichzeitig ihre Ausgaben für Fahrt- und Unterbringungskosten stetig steigen.“

Kostenrückerstattung gestaffelt nach Höhe der Ausbildungsvergütung

In der Vergangenheit seien wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen sowohl Schüler als auch Auszubildende den Schulort oder den Ausbildungsgang gewechselt haben, weil für sie die Fahrtkosten nicht zu bewältigen waren oder aber der Schul- oder Arbeitsort zu schlecht mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen war. Dabei beschränke sich die gerade für junge Menschen wichtige Mobilität nicht auf den Bereich Schule und Ausbildung, sondern sie wirke auch in Freizeit und Familie hinein, und dies vor allem im ländlichen Raum. Kati Engel weiter: „Außerdem ist eine bessere Unterstützung Auszubildender auch ein wichtiger Punkt, um die Ausbildungsattraktivität in Thüringen zu stärken, Abbrüche zu vermeiden und der Abwanderung junger Fachkräfte entgegenzuwirken.“ Bei der neuen Richtlinie seien „Antragsberechtigte nicht mehr nur Auszubildende, die von sozialer Härte betroffen sind, denn eine Kostenrückerstattung erfolgt nun gestaffelt nach der Höhe der Ausbildungsvergütung. Auch Auszubildende, die keinen Blockunterricht besuchen, haben nun das Recht, einen Antrag zu stellen. Die Mindestfahrzeit wurde von täglich vier Stunden auf zwei Stunden halbiert. Damit wurde der Kreis der Antragsberechtigten enorm ausgeweitet. Außerdem können Anträge jetzt bereits nach drei Monaten gestellt werden, ohne das als Härtefall begründen zu müssen.“

Auch die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Gudrun Lukin, ergriff in der Debatte das Wort und sagte mit Bezug auf das Semesterticket für Studenten, dass Azubis leider „weder eine Form eines Studentenwerks haben, das Verhandlungspartner gegenüber der Bahn ist, noch eine thüringenweite Azubivertretung, die das Mandat hat, für die Azubis mit den Bus- und mit den anderen Verkehrsunternehmen, beispielsweise der Deutschen Bahn, zu verhandeln“.

Zudem gebe es nach wie vor keinen thüringenweiten Verkehrsverbund. „Das heißt also, wir haben eine unterschiedliche Aufgabenträgerstruktur, unterschiedliche Tarifstrukturen. All das muss bei der konzeptionellen Diskussion mitbedacht werden. (…) Im Zusammenspiel mit den Verkehrsunternehmen, mit den Azubivertretungen, mit Elternvertretungen, mit dem DGB und den Arbeitgeberverbänden, die übrigens sehr interessiert daran sind – beispielsweise hat die IHK Südthüringen ein Azubiticket auch schon favorisiert –, haben wir natürlich noch einiges zu tun.“ Dazu gehöre auch die Frage, wie es mit länderübergreifenden Regelungen aussehe, so Dr. Gudrun Lukin.                                           

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