Nr. 25/2012, Seite 14: Wahrnehmung schärfen

Parlamentsreport

Frauen sind häufig von Gewalt betroffen – meist in ihrem privaten Umfeld. Besonders hart trifft dies Frauen mit Behinderungen, die häufig in größerer Abhängigkeit von Familie oder Betreuungspersonen leben und sich noch schlechter wehren können. Verstärkt wird dies durch fehlende Unterstützungsstrukturen, mangelndes Problembewusstsein bei Beratungsstellen und Öffentlichkeit sowie vielfältige Barrieren.

Es geht aber nicht nur darum, dass Thüringer Frauenhäuser nicht barrierefrei sind und eine Rollifahrerin dort schwerlich Zuflucht finden kann. Auch Unverständnis, Kommunikationshemmnisse und fehlendes Problembewusstsein können Barrieren sein, die Frauen mit Behinderungen davon abhalten, sich Hilfe zu suchen – oder sie nicht zu bekommen. Dies wird in der vom Bundesfrauenministerium herausgegeben Studie „Lebenslagen behinderter Frauen in Deutschland“ dokumentiert, die sich erstmals umfassend auch mit der Gewalt beschäftigt, die Mädchen und Frauen erleiden müssen, wenn sie von anderen abhängig sind. 74 bis 90 Prozent der Frauen haben körperliche Gewalt durch ihre Eltern erfahren, 20 bis 34 Prozent erlebten sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend durch Erwachsene. Das sei jede dritte bis fünfte Frau, die als Tochter misshandelt oder missbraucht wurde. Diese traurige Statistik setzt sich im Erwachsenenalter fort: 21 bis 43 Prozent der Frauen haben erzwungene sexuelle Handlungen erlitten. Hinzu kommt, dass nahezu alle Frauen mit Behinderungen (81 bis 99 Prozent) direkten diskriminierenden Handlungen ausgesetzt sind.

Um die öffentliche Wahrnehmung für diese Problematik zu schärfen, hatte die Landtagsfraktion DIE LINKE zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und dem Verein ISL – selbstbestimmt Leben – aus Jena zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen eine Veranstaltung durchgeführt. Bärbel Mickler vom Hamburger ForUM (Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen) sagte, dass neben körperlichen und sexuellen Übergriffen auch fehlende Privatsphäre in Einrichtungen oder Familien ein großes Problem darstellt. Nicht nur, dass dies die eigene Lebensqualität und Integrität beeinträchtigt, es befördert auch gewaltsame Übergriffe, wenn beispielsweise Bäder nicht abzuschließen sind und Menschen keinen privaten Rückzugsraum haben. Hinzu komme fehlender Respekt, der schon Kindern ein minderwertiges Selbstbewusstsein einimpfe, was nicht selten zu eingeschränkter Wehrhaftigkeit führe.
Verstärkt werde dies z.B. durch gesellschaftliche Diskussionen über pränatale Diagnostik und Präimplantationsdiagnostik, die durchaus zur Folge habe, dass Eltern gefragt würden, warum sie die Geburt ihres Kindes mit Behinderung nicht vermieden hätten.

Grenzüberschreitungen

Grundsätzlich müssten Menschen mit Behinderungen einen Großteil ihres Lebens mit Grenzüberschreitungen leben – bei ärztlichen Begutachtungen und Behandlungen, durch Bevormundung und Versagen eigener Lebensentscheidungen oder auch  bei der Intimpflege. Körperliche oder sexuelle Gewalt stelle eine weitere Eskalationsstufe in einer von fehlendem Respekt getragenen Lebensweise dar. Deswegen ist eine wesentliche Forderung der Behindertenverbände, das Recht auf eine selbst gewählte und gleichgeschlechtliche Pflege und Assistenz, die Stärkung des Selbstbewusstseins der Betroffenen sowie die Wahrung der Privatsphäre z.B. durch abschließbare Toiletten und Bäder. Barbara Vieweg von ISL bestätigte das in der öffentlichen Wahrnehmung bestehende Definitionsproblem. Wer im Rollstuhl sitze, werde selbstverständlich als behindert wahrgenommen. Viel größere Probleme hätten Menschen mit psychischen Behinderungen oder seelischen Erkrankungen – diese würden viel seltener wahr- und ernstgenommen. Hier sei Bewusstseinsbildung ebenso notwendig wie bei der Frage, wie Gehbehinderte Stufen in Frauenhäusern überwinden, Blinde Informationen lesen und Gehörlose mit Beraterinnen kommunizieren können. All dies muss thematisiert genommen werden. Eine gute Grundlage dafür ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in einen Maßnahmeplan und konkrete Schritte übersetzt werden muss. DIE LINKE fordert:

  1. Barrierfreiheit, z.B. Informationsmaterial in leichter Sprache und Finanzierung von Gebärdendolmetschern
  2. Pflege und Gesundheit, z.B. Recht auf geschlechtsspezifische Pflege und Assistenz, Netz an psychotherapeutischer Unterstützung und Hilfen
  3. Bewussteinseinsbildung/Prävention: z.B. Fortbildung in Bereichen Frauenhaus, Polizei, Medizin, Justiz
  4. Verbesserung in Einrichtungen wie z.B. Frauenwohngruppen und Wahl von Frauenbeauftragten
  5. Novellierung   Strafgesetze/Überarbeitung Gewaltschutzgesetz

Entscheidend ist, dass auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention und der vorgelegten Studie die Probleme von Mädchen und Frauen mit Behinderungen ins Bewusstsein sowohl der Öffentlichkeit als auch der Fachwelt dringen und nicht verdrängt und vergessen werden. Um dies zu unterstützen, so hatte die Sprecherin für Gleichstellungs- und Behindertenpolitik der Linksfraktion, Karola Stange, betont, muss die Umsetzung des Maßnahmekataloges zur Behindertenrechtskonvention in den nächsten Monaten ein Schwerpunkt der Arbeit sein.
Dabei werde geprüft, ob eine Koordinierungsstelle für Frauen mit Behinderungen in Thüringen installiert werden könne. Darüber hinaus werde das Thema in weiteren parlamentarischen Initiativen sowie einem Antrag für den Landesfrauenrat aufgegriffen.

Gabi Ohler


Die ausführlichen Forderungen zum Thema „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderungen“ sind auf der Internet-Seite der Linksfraktion zu finden: http://www.die-linke-thl.de/nc/themen/themen_a_z/e_h/gewaltschutz/

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