Nr. 25/2012, Seite 10: Unmissverständliches Signal an extreme Rechte
Die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, ein neues NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen, wird von Bodo Ramelow begrüßt. Er spricht von einem „unmissverständlichen Signal an die extreme Rechte“ und betont: „Es ist nun notwendig, dass Bundesrat und Bundesregierung dem angekündigten Verbotsantrag beitreten und das Verfahren in gemeinsamer Verantwortung sachgerecht vorangetrieben wird.“
Der Fraktionsvorsitzende erinnert daran, dass das erste NPD-Verbotsverfahren am Einsatz zahlreicher V-Leute der Landesämter - „hier hat man in Thüringen besonders Schuld auf sich geladen“ - und des Bundesamtes für Verfassungsschutz gescheitert ist.
„V-Leute sind daher vollständig abzuschalten“
Jedoch müsse auch unabhängig vom förmlichen Rechtsverfahren ausgeschlossen werden, dass vom Staat bezahlte Neonazis antidemokratische Strukturen aufbauen und gegen Verfassungsgrundsätze vorgehen. „V-Leute sind daher vollständig abzuschalten“, fordert Bodo Ramelow.
Auch wenn nach seiner Ansicht die Verfassungsfeindlichkeit der NPD als Grundlage für ein Verbot gegeben sei, dürfe nicht verkannt werden, dass die NPD nur ein Teil der gefährlichen neonazistischen Strukturen sei. Ein Verbot verhindere nicht die Verbreitung nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Einstellungen. Bodo Ramelow: „Wer nicht möchte, dass eine neonazistische Partei staatliche Gelder erhält, muss zuerst dafür sorgen, dass sie nicht gewählt wird. Ein Parteiverbot ist kein Ersatz für die notwendige Auseinandersetzung mit rechtsextremen Einstellungen in der Gesellschaft.“
Es dürfe auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass mit einem Verbot nun alles zur Bekämpfung des Neonazismus getan sei, warnt der LINKE Politiker. Militante Neonazis seien vielfach in kaum zu kontrollierenden „Freien Strukturen“ organisiert und rechtsextreme Ideologie längst nicht nur auf die Mitglieder solcher Strukturen beschränkt. „Die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Neonazismus muss unvermindert fortgesetzt werden. Dies zu unterstützen und nicht zu behindern, wie zum Beispiel durch unsägliche Extremismusklauseln, liegt ebenso in der Verantwortung der Bundesländer. Sonst bleibt die Entscheidung für ein NPD-Verbotsverfahren ein demokratisches Feigenblatt“, so Bodo Ramelow.
Nachdem bereits in Kahla Thüringer Neonazis mit einem Transparent Solidarität für den wegen Beihilfe zum mehrfachen Mord angeklagten Ralf Wohlleben bekundeten, posierten jetzt auch Neonazis im Netz mit Waffen und eindeutiger Pose und kommentieren dies als „NSU reloaded“ bzw. „Die neu NSU aus Thüringen“.
Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Dazu Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Diese zur Schau gestellte Solidarisierung mit den Verbrechen des NSU und das demonstrative Zeigen von Waffen sind nicht nur Ausdruck eines Selbstverständnisses und der Kontinuität zwischen menschenverachtender Ide-ologie und der Bereitschaft zur Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele. Sie zeigen auch, auf welch großes Unterstützerumfeld das neonazistische Terrornetzwerk NSU in der extremen Rechten bauen konnte.“
Die Abgeordnete verwies darauf, dass ein Teil der posierenden Neonazis in Crawinkel über eine eigene Immobilie verfügt, in der sich regelmäßig Neonazis zu Veranstaltungen treffen. Aus diesem Umkreis kommen offenkundig auch diejenigen, die kürzlich in Gotha vor einem von alternativen Jugendlichen bewohnten Haus einen selbstgebauten Sprengkörper detonieren ließen. Martina Renner hat sich am 3. Dezember an die Staatsanwaltschaft gewandt, um die Veröffentlichung auf ihren strafrechtlichen Charakter überprüfen zu lassen.
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