Nr. 24/2011: Weiteren Meilenstein mit Zulassung des Volksbegehrens erreicht
MdL Frank Kuschel: Volksbegehren "Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben" nicht blockieren, sondern respektieren
Mit der Zulassung des Volksbegehrens "Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben" durch die Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) am 24. November ist ein weiterer Meilenstein erreicht. In Thüringen streiten Bürgerinnen und Bürger seit Jahren unter dem Dach der Thüringer Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. (www.buergerallianz.de) für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge.
Auch DIE LINKE hat seit mehr als 15 Jahren immer wieder parlamentarische Initiativen in diese Richtung ergriffen, die jedoch an der Blockadehaltung von CDU und SPD gescheitert sind. Letztlich nahmen die Bürgerinnen und Bürger das Heft des Handelns selbst in die Hand und initiierten das Volksbegehren. Mit einem beachtlichen Ergebnis von rund 25.000 Unterschriften wurden die erste Hürde erfolgreich genommen und fast das Fünffache der eigentlich notwendigen Unterstützerunterschriften für den Zulassungsantrag erreicht.
Mit der Zulassung des Volksbegehrens durch die Landtagspräsidentin ist nun ein weiteres Zeichen gesetzt, dass es an der Zeit ist, im Thüringer Kommunalabgabenrecht tatsächlich einen neuen, bürgerfreundlichen Weg einzuschlagen. "Die von der CDU jüngst angekündigte Neuausrichtung ist nicht geeignet, die Probleme im Sinne der Bürger zu lösen. Dies geht nur mit einer Abkehr vom bisherigen System der Beitragsfinanzierung", so Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Die Landesregierung ist aufgefordert, "die Initiative nicht zu blockieren, sondern zu respektieren".
Die Landesregierung bzw. ein Drittel der Landtagsmitglieder haben auf Grundlage des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) nach Bekanntgabe der Zulassungsentscheidung die Möglichkeit, binnen eines Monats gegen das zugelassene Volksbegehren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zu klagen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Volksbegehren durch die Landtagspräsidentin im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht und die Sammlungsfrist festgelegt. Diese darf frühestens acht Wochen, spätestens aber 16 Wochen nach Bekanntgabe beginnen. Innerhalb von vier Monaten sind dann zehn Prozent der Stimmberechtigten zu erreichen, also über 178.000 Unterschriften zu sammeln.
Bürgerbüro der Linksfraktion im Thüringer Landtag,
Telefon: 0361-3772637, E-mail: koelbel@die-linke-thl.de
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