Nr. 24/2016, Seite 2: Oftmals wollen die Petenten die öffentliche Beratung

Parlamentsreport

Wie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bei Eingaben an den Thüringer Landtag erweitert werden können, war Thema einer Fachkonferenz „Petitionen“, zu der die Fraktion DIE LINKE und insbesondere ihre Abgeordneten Anja Müller, Dr. Iris Martin-Gehl und Ronald Hande nach Erfurt eingeladen hatten.

Schon die Überschrift zu der am 29. November im Landtag stattgefundenen Veranstaltung hatte neugierig gemacht: „Zwischen Straßenausbaubeiträgen, GEZ und unbegleiteten Freigängen der Strafgefangenen - Petitionen im Thüringer Landtag - Chancen und Risiken einer aktiven Bürgerbeteiligung“. Rund 30 Gäste aus anderen Landtagen, dem Deutschen Bundestag sowie einige Petenten waren der Einladung gefolgt.

 

„Eine Art Kontrolle durch die Öffentlichkeit“

Vor dem Hintergrund der Entwicklung zu mehr direkter Demokratie, bei der sich das rot-rot-grüne Thüringen mit dem neuen Beteiligungsgesetz auf kommunaler Ebene bundesweit an die Spitze gesetzt hat, warb Landtagsvizepräsidentin Margit Jung (LINKE) zu Beginn der Veranstaltung für die Öffentlichkeit der Ausschussberatungen und ein transparentes, nachvollziehbares und handhabbares Petitionsrecht.

Anja Müller, die Sprecherin für Petitionen und Bürgerbeteiligung der Linksfraktion, begrüßte die Erfahrungen aus dem Bayerischen Landtag, die Ministerialrat Dr. Klaus Unterpaul dargelegt hatte. Dort sind Ausschusssitzungen, auch natürlich die des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, grundsätzlich öffentlich. Dies sei „eine Art Kontrolle durch die Öffentlichkeit“, und der Landtag werde „vermehrt als offenes Haus wahrgenommen“. Oftmals wollten die Petenten dezidiert die öffentliche Beratung ihrer Eingabe.

Dabei müsse natürlich auch der Schutz sensibler Daten gewährleistet werden. Dr. Lutz Hasse, Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, machte mit Blick auf die Thüringer Verfassung, in der die Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen geregelt ist, auf die Zulässigkeit von Ausnahmen aufmerksam. So könnten z.B. für den Petitionsausschuss andere Regelungen getroffen werden.

 

Petitionsrecht überarbeiten

Im zweiten Teil der Fachtagung ging es um die Frage der Onlineplattformen für Petitionen. Dabei verglichen Ronald Hande und Jörg Mitzlaff (openPetition gGmbH) zeitgleich die jeweiligen Plattformen des Thüringer Landtages und von openPetition, um deren Chancen, aber auch Defizite herauszufinden.

Auf die Frage, welche politischen Schlussfolgerungen die Linksfraktion aus dieser Veranstaltung zieht, fasste Anja Müller für den Parlamentsreport zusammen: „Wir werden weiter und noch intensiver  für eine Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit plädieren und werben. Wir wollen eine Überarbeitung des Thüringer Petitionsrechts gemeinsam mit den Koalitionspartnern SPD und Bündnis 90/Grüne auf den Weg bringen. Zudem wäre eine Neugestaltung der Thüringer Petitionsplattform zur nutzerfreundlicheren Veröffentlichung und Mitzeichnung von Petitionen wichtig. Und wir fassen Kooperationsmöglichkeiten mit der Plattform „openPetition“ unter der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ins Auge.    

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