Nr. 24/2016, Seite 1: Bei der Rente brauchen wir den Weg zurück zu 53 Prozent

Parlamentsreport

Es war die LINKE, die jetzt mit ihrer Aktuellen Stunde das Thema „Durch angemessene Rente Altersarmut in Thüringen verhindern“ auf die Tagesordnung der Landtagssitzung gesetzt hatte.  Bürgerinnen und Bürger verweisen „auf die Diskussionen, die aus Berlin kommen, und auf den nahenden Bundestagswahlkampf. Da wird zugesagt, die Steuern nicht zu erhöhen und an der Rentenschraube doch etwas zu schrauben, und Frau Nahles legt ihr Konzept vor, dass sie das durchschnittliche Rentenniveau bei 46 Prozent als untere Sicherungslinie stabilisieren will“, so Karola Stange, Abgeordnete der Linksfraktion.

Die 46 Prozent hätten allerdings nichts mit Armutsverhinderung zu tun, „sondern sind nach Auffassung der Linken Armutsverstetigung. Hier helfen uns nicht rote Haltelinien, sondern wir brauchen den Weg zurück zu 53 Prozent“, betonte die sozialpolitische Sprecherin in der Debatte am 7. Dezember. Es gibt in Thüringen rund 560.000 Bezieher von Altersrente. Mehr als 65.000 Menschen bekommen Erwerbsminderungsrente, circa 16.500 Menschen bekamen am 31.12.2015 Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. „Die Zahlen belegen auch, im Jahr 2014 gab es in Thüringen 21.600 Personen, die über das 65. Lebensjahr hinaus gearbeitet haben. Zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr war es jeder Zehnte, der zur Rente dazuverdient hat“, so Karola Stange.

Die LINKE fordere auch die Thüringer Landesregierung ganz explizit auf, sich im Bundesrat in den nächsten Jahren beim Thema Rente stark zu machen. „Wir brauchen eine Anhebung des Rentenniveaus, damit man wirklich im Alter von der Rente leben kann, wir stehen dafür, dass die Kürzungsfaktoren in der Berechnungsformel bei der Rente endlich wieder aufgehoben werden. Ost- und Westrenten müssen in einem fairen Verfahren angeglichen werden. Wir brauchen eine Mindestrente von 1.050 Euro sowie einen Mindestlohn von 12 Euro, um dahin zu kommen“, unterstrich die Abgeordnete.

„Dann hätten wir auch vollere Rentenkassen“

Weitere Punkte, die von der LINKEN in diesem Zusammenhang immer wieder angemahnt werden, sind der im Einigungsvertrag verankerte Bestands- und Vertrauensschutz sowie ein wirksamer Inflationsausgleich für Renten. Statt einer zusätzlichen „Riesterrente“, ungesichert auf dem freien Kapitalmarkt, müssen Möglichkeiten der freiwilligen Zusatzversicherung unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden. Solche alternativen Modelle hatten die gesetzlichen Sozialversicherungen im Streit um die Riesterrente entwickelt. Sie hatten aber gegen Lobbyisten der privaten Versicherungswirtschaft den Kürzeren gezogen. Die Rentenversicherung hat in Wirklichkeit kein „demografisches“ Problem, sondern das Problem des jahrzehntelangen neoliberalen Raubbaus. Millionen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, vor allem Vollzeit, unbefristet und tarifgebunden, wurden in Deutschland abgeschafft. Entstanden sind oft Mini- und Ein-Euro-Jobs  mit großen Ausfällen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Beschäftigtengruppen wie Beamte, Selbständige, Freiberufler, ja auch Abgeordnete, müssen  in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert werden. „Dann hätten wir auch vollere Rentenkassen“, wie es Karola Stange auf den Punkt gebracht hatte.

Das Solidarprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet: die Arbeitgeberseite muss sich mit einem vergleichbar starken Anteil an der Finanzierung der gesetzlichen Renten beteiligen. Da heute die Profite der Unternehmen nicht mehr an der Zahl der Beschäftigten hängen,  müssen alternative Beitrags-Modelle für die Arbeitgeberseite entwickelt werden. Eine „Wertschöpfungsabgabe“ kann hier ein Ansatzpunkt sein.

Der gesetzliche Finanz-Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung muss wieder erhöht werden. Bei erhöhten Steuereinahmen des Bundes ist das eine realistische Forderung.

Dateien