Nr. 24/2014, Seite 2: Handschlagverweigerung ist rechtlich zulässig

Parlamentsreport

Die Linksfraktion im Thüringer Landtag zeigte sich erfreut angesichts des Ergebnisses der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Meiningen am 25. November. Der Thüringer NPD-Landesvorsitzende und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte gegen die Oberbürgermeisterin von Eisenach, Katja Wolf (LINKE), geklagt, weil diese im Juni bei der Vereidigung der kommunalen Mandatsträger auf den Handschlag mit  den drei NPD-Stadträten, darunter Wieschke, verzichtete.

Das Verwaltungsgericht erkannte keine rechtliche Pflicht, den NPD-Mann per Handschlag zu verpflichten und lehnte seine Klage formal ab.

Bereits am 26. August hatte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (DS 5/8138) der LINKE-Abgeordneten Katharina König geantwortet, dass die Thüringer Kommunalordnung eine solche Pflicht nicht erkennen lasse.

 

Rechten Straftätern die kalte Schulter zeigen

Wörtlich hieß es, dass es seitens der Landesregierung für ausreichend erachtet werde, „wenn das Gemeinderatsmitglied durch ausdrückliche Erklärung bestätigt und bekräftigt, dass es sich der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes des Gemeinderatsmitgliedes bewusst ist und sich zur gewissenhaften Pflichterfüllung bereit erklärt. Eine Verpflichtung im Sinne des Paragraphen 24 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung setzt danach nicht zwingend einen ‚Handschlag‘ voraus. Eine diesbezügliche Bestätigung der Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder ist lediglich ordnungspolitischer Natur und zieht bei entsprechender Unterlassung weder den Amtsverlust des Gemeinderatsmitgliedes nach sich, noch liegt eine Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters vor“.  

Auch das Gericht bezog sich auf diese Ausführungen. Dazu erklärte Katharina König: „Es ist gut, dass nun auch durch ein Gericht Rechtssicherheit dahingehend gegeben wurde, dass Landräte und Bürgermeister in Thüringen keine Konsequenzen zu erwarten haben, wenn sie Neonazis und vorbestraften Volksverhetzern den Handschlag bei der Vereidigung verweigern. Es bleibt zu hoffen, dass auch bei künftigen Wahlen weitere kommunale Parlamente und deren Vorsteherinnen und Vorsteher mit dieser symbolischen Geste menschenverachtendem Gedankengut und rechten Straftätern die kalte Schulter zeigen.“

Auf die Frage, welche weiteren Städte und Gemeinden auf den Handschlag gegenüber NPD-Vertretern 2014 verzichteten, benannte die Landesregierung die Städte Greiz, Meiningen, Bad Frankenhausen sowie Ebeleben.

 

Die Gerichtsverhandlung im Pressespiegel

Die Thüringische Landeszeitung (TLZ) berichtete über die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Meiningen (Ausgabe v. 26.11.) u.a.:

„Wolf hatte dagegen argumentiert, dass dem Handschlag eher eine symbolische Bedeutung zukomme. Ihr sei es wichtig, so Wolf vor Gericht, in ihrem Handeln als OB parteineutral zu agieren. Deshalb habe die NPD im Rat selbstverständlich auch alle ihr zustehenden Rechte. Die Pflicht zum Handschlag allerdings verletze ihre Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre. Wieschke sei nun einmal mehrfach vorbestraft ‘wegen Delikten, die es mir persönlich unmöglich machen, einem solchen Menschen die Hand geben zu wollen’. Ein Handschlag sei durch den Körperkontakt immer etwas sehr Persönliches. Und es sei, so Wolf, auch das Signal, öffentlich das Willkommen zu signalisieren. ‘Ich persönlich möchte aber da kein Willkommen signalisieren". Im übrigen habe Wieschke im Kommunalwahlkampf selbst mit ‘öffentlichen Hassreden gegen meine Person agiert, dass ich es schon deshalb für unzumutbar halte, ihm die Hand geben zu müssen’.

Unter der Überschrift „Kein Handschlag für Patrick Wieschke“ berichteten „Freies Wort“ und „Südthüringer Zeitung“ (26.11.):

„Die Oberbürgermeisterin habe sich nicht ihrer Pflicht entsprechend verhalten, befindet der Anwalt von Patrick Wieschke - er fühlt sich an das ‘indische Kastenwesen’ erinnert, in dem es ‘Unberührbare’ gebe. Und sein Mandant beklagt, dass auf Anschreiben, die er bekomme,  der ‘sehr geehrte Herr’ ebenso fehle wie ‘freundliche Grüße’ (...)

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, alle Kosten hat der Kläger - Patrick Wieschke - zu tragen. Kommunale Wahlbeamte hätten die Vorschriften, zu denen auch Gleichbehandlung gehöre, einzuhalten, sagt der Vorsitzende Richter. Im persönlichen Verhalten dürfe die Oberbürgermeisterin ihre Grundüberzeugungen zum Ausdruck bringen - „das kann man nicht verbieten“. Außerdem habe „die Handschlagverweigerung keinerlei rechtliche Folgen“.             

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