Nr. 24/2012, Seite 2: Der Staat wollte nicht hinsehen
NACHGEFRAGT bei MdL Martina Renner, stellvertretende Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses
Mehr als ein Jahr ist vergangen seit dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Seit Februar arbeitet der Untersuchungsausschuss „Re-chtsterrorismus und behördliches Handeln“ des Thüringer Landtags. Im Bundestag sowie in Sachsen und Bayern sind ebenfalls Untersuchungsausschüsse tätig. Welches vorläufige Resümee kann gezogen werden?
Die Untersuchungsausschüsse und die öffentliche Aufklärung sind an den Kernfragen angelangt – wie viel wusste der Staat vom Terror-Trio, von seinem Untertauchen, dem Unterstützer-Netzwerk und möglicherweise sogar von den Morden. Und die Hauptfrage bei allem ist, hätte die rassistische Mordserie verhindert oder wenigstens gestoppt werden können, gab es Hinweise, die missachtet wurden.
Bereits heute steht fest, dass man angesichts der Bagatellisierung neonazistischer militanter Strukturen in den 90er Jahren und der dauerhaften Verneinung einer Gefahr des Rechtsterrors sagen muss: Der Staat wollte oder konnte nicht hinsehen. Er sah weg, weil er gefangen von der Vorstellung, die Bedrohung des Staates gehe von Links aus, keine sachgerechte Analyse der extrem rechten Ideologien, Organisationen und Aktionen vornehmen konnte.
Auf der anderen Seite unterstützte der Verfassungsschutz durch seine Spitzel in der Anti-Antifa und anderen gewalttätigen Strukturen die Radikalisierung der Szene durch Geld, Know-How und Technik. Die Polizei wurde behindert, Neonazis wurden vor Polizeimaßnamen gewarnt, auf die Justiz wurde Einfluss genommen, sodass Ermittlungen ins Leere liefen. Gerade auch Veröffentlichungen in kritischen Medien haben zudem zutage gefördert, dass es Spitzel im direkten Umfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gab.
Inwiefern ist der gegenwärtige Stand der Aufklärung schon ein gewisser Erfolg?
Anfangs konnten wir gar nicht damit rechnen, soweit zu kommen, denn es wurden viele Fragen abgewehrt und Akten nur zögerlich zur Verfügung gestellt. Erst hieß es, es gab überhaupt keine V-Leute im direkten NSU-Umfeld und nur zwei Spitzel im Thüringer Heimatschutz (THS).
Heute reden wir von etwa 40 V-Leuten und Informanten im „Thüringer Heimatschutz“ und von Quellen der Geheimdienste, die über den Aufenthaltsort informiert waren, von Waffen für die Drei wussten oder selbst sogar Sprengstoff besorgt haben. Also ich glaube, dass der Aufklärungsauftrag der Öffentlichkeit ernst genommen wird, nicht nur von kritischen Medien, sondern auch von den Untersuchungsausschüssen, der Schuld der Behörden nachzugehen und nicht nur von Pleiten, Pech und Pannen zu sprechen.
Wo liegen die Ursachen, dass die Morde überhaupt möglich waren?
Man hat der Neonaziszene solche rechtsterroristischen Aktivitäten nicht zugetraut – eine grobe Fehleinschätzung der Sicherheitsbehörden. Man wusste in den 90er Jahren, sie erwerben Waffen, sie proben mit Sprengstoff, es gab die ersten Anschläge mit Briefbomben und Sprengfallen. Es gab Listen potentieller Anschlagsziele und konkrete Pläne, gespeist aus der ideologischen Annahme, die „weiße arische Rasse“ befände sich in einem Krieg und es sei Aufgabe der „politischen Soldaten“ der Neonazibewegung, in den Untergrund zu gehen. Die Morde sollten als Zeichen an die Migranten verstanden werden „verschwindet oder wir vernichten Euch“. Diesen Kontext einer weltweiten rassistischen militanten Bewegung hat man nicht gesehen. Dann kommen die verschiedenen Fehler der Ermittlungsbehörden dazu. Dass man immer nur im Milieu der Opfer selbst gesucht hat und eben nicht in Betracht zog, dass es sich um eine rechtsextreme Mordserie handeln könnte, weil man auch in beteiligten Polizeibehörden der Länder und des Bundes rassistischen Vorurteilen und Stereotypen den Vorrang vor sachlicher Ermittlerarbeit gab. Politik hat einen hohen Anteil, weil sie die Gefahren des Neonazismus in den 90er Jahren nicht sehen wollte, dafür lieber linken und antifaschistisch Engagierten und Aktiven durch die Sicherheitsbehörden nachstellen ließ.
Die Verantwortung der Geheimdienste ist evident: Die Dienste in Bund und Land haben viel Anteil am Erstarken der militanten Strukturen in den 90er Jahren und keinen Anteil bei einer entsprechenden Analyse und Praxis gegen diese Bestrebungen der extremen Rechten.
Kann man von bewusster Vertuschung sprechen?
Es waren verschiedene Ebenen involviert: die Polizeidienststellen vor Ort, die Landeskriminalämter der beteiligten Bundesländer, das BKA – jede Ebene macht den gleichen Fehler, zieht alles ins Kalkül, aber nicht die Möglichkeit eines rassistischen Serienmordes. Das ist doch ein systematisches Problem und nicht das Versagen Einzelner.
Auf der Seite der Geheimdienste reden wir vom Militärischen Abschirmdienst, vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von den verschiedenen Landesämtern – hier werden Neonazis als Spitzel geführt, die in Führungspositionen sind, die zum Unterstützerumfeld gehören, die Informationen geben, und man geht den Dingen nicht nach.
Ob man sie nicht ernst genommen hat oder ob man es nicht wissen wollte oder ob man ahnte, welche Rolle die Geheimdienste in diesen Strukturen spielen und daher nicht offensiv mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitete, das müssen wir in den Untersuchungsausschüssen weiter aufklären.
Was haben die bisherigen Anhörungen im Untersuchungsausschuss erbracht?
Wir hatten Kriminalbeamte im Ausschuss, die konnten sich sehr gut erinnern, weil sie sehr engagiert gearbeitet haben und sich schon in den 90er Jahren über den Thüringer Verfassungsschutz und über die Justiz ärgerten, konkret über Einflussnahme auf Polizeiarbeit auf der einen Seite und eine nicht nachvollziehbare Einstellungspraxis bei rechtsextremen Straf- und Gewalttaten auf der anderen Seite.
Von den damals Verantwortlichen in Politik, Justiz und Verfassungsschutz hatten wir hingegen immer die gleichlautende Aussage, „das liegt solange zurück, daran kann ich mich nicht erinnern“, „ich bin nicht der richtige Adressat Ihrer Frage“, „das weiß ich nicht genau“, „das kann ich mir nicht vorstellen“ etc. Sie wollen sich offenbar dieser ja auch vielleicht biografisch schmerzlichen Auseinandersetzung nicht stellen.
Aber wir können aus den Akten und Medienveröffentlichungen mittlerweile ein Gesamtbild aus den 90er Jahren erstellen, das ganz klar macht, wo damals das Versagen und die Schuld von Politik und Behörden lagen. Ob sich der Einzelne daran nun nicht mehr erinnern kann, wird am Ende nicht so entscheidend sein für die Feststellungen des Untersuchungsausschusses.
Wie ist die Aufklärung der Behörden heute zu beurteilen?
In Thüringen wird seitens der Landesregierung mittlerweile den Anforderungen der Untersuchungsausschüsse des Landes aber auch des Bundes in der Regel umfassend und schnell nachgekommen.
In Einzelfällen prüfen wir derzeit aber auch, ob und wann Akten vernichtet wurden. Aber wenn wir uns ansehen, wie Bundesbehörden und andere Landesämter mit den Ansinnen der Ausschüsse umgehen – und es sind keine Bitten, sie sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen –, dann macht einen das schon wütend. Vor dem Hintergrund der Schredder- und Schwärzungsaktionen machen sich die Behörden weiter verdächtig.
Wenn sie Teil der Aufklärung sein wollen, dann müssen sie ganz anders und offensiv und transparent mit den Ansinnen aus den Untersuchungsausschüssen umgehen. Jedes Mauern, jedes Zurückhalten, jedes Vernichten von Akten wird das Engagement der Untersuchungsausschüsse hervorrufen, noch weiter und intensiver zu bohren. Am Schluss werden die Dinge doch zutage gefördert.
Und es werden auch persönliche Konsequenzen gezogen werden müssen bis dahin, ob nicht bei der einen oder anderen Person strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Bereich von Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Geheimnisverrat oder Strafvereitelung vorliegt.
(Für das Gespräch dankt Annette Rudolph)
