Nr. 23/2017, Seite 9: Diskriminierung muss sichtbar gemacht werden

Parlamentsreport

Sabine Berninger, Mitglied der Enquetekommission „Rassismus und Diskriminierung“

Im August hat die von Rot-Rot-Grün und der CDU gemeinsam beschlossene Enquetekommission „Rassismus und Diskriminierung in Thüringen“ ihre Arbeit aufgenommen. Jetzt wurden erste Schlussfolgerungen gezogen. Welche wären da aus Ihrer Warte zu nennen?

Rassismus ist nicht ausschließlich ein individuelles Problem auf der Einstellungsebene oder eines absichtsvoller Ausgrenzung durch Personen, sondern ein breites, auch strukturell angelegtes gesellschaftliches und nicht allein „rechtsextremes“ Phänomen. Prävention darf daher nicht allein auf der individuellen Ebene stehen bleiben, sondern muss institutionell und auf struktureller Ebene sprich in Behörden und Institutionen angegangen werden. Für die Handlungsebene halten wir es für wichtig, Diskriminierung sichtbar zu machen. Es fehlt an einer profunden Datenbasis, an Untersuchungen zu Rassismus und Diskriminierung in Thüringen. Daneben wurde deutlich, dass es unabhängige Anlaufstellen braucht: noch viel zu oft sind von Rassismus und Diskriminierung Betroffene in der Situation, sich permanent rechtfertigen, die Diskriminierung nachweisen zu müssen. Solche Antidiskriminierungsberatungsstellen müssen transparent arbeiten und niedrigschwellig, ohne größere Hürden erreichbar sein.

Fundiert und engagiert sind die von der Linksfraktion benannten sachverständigen Kommissionsmitglieder aktiv. Mit welchen Schwerpunkten?

An den Beginn der Arbeit haben wir eine Anhörung der durch die Fraktionen benannten sachverständigen Kommissionsmitglieder zu Ursachen, Formen und Folgen der Verbreitung rassistischer Einstellungen und Diskriminierung durchgeführt. Professorin Dr. Iman Attia beschrieb z.B. gemeinsam mit Ozan Keskinkılıç die Konstruktion von „Rassen“ durch Rassismus (Rassifizierung) und die Funktion von Rassismus und Diskriminierung zur Rechtfertigung von Zugangsbeschränkungen zu Ressourcen. Koray Yılmaz-Günay kritisierte, dass in aktuellen Diskursen die in der Bundesrepublik existierende „Vielfalt“ ausgeblendet werde und legte Wert auf den historischen Rückblick, wie Rassismus über Jahrhunderte sich in der Gesellschaft manifestieren konnte. Der Zweck und die Folge rassistischer Zuschreibungen sei es, aus Verschiedenheit soziale Ungleichheit zu machen und diese zu legitimieren. Ayşe Güleç stellte den Bezug zur Opferperspektive NSU her und betonte, wie wichtig die Berücksichtigung migrantischen Wissens hinsichtlich der Einordnung von Ereignissen ist.

Die Vertreter der AfD-Fraktion in der Kommission sind nur schwer zu ertragen. Wie agieren sie und wie kann ihnen begegnet werden?

Deren Anwesenheit ist bisher großteils kaum mehr als ein Ärgernis, von wirklicher „Mitarbeit“ ist selbst in den öffentlichen Sitzungsteilen fast nichts zu merken. Aber das braucht ja auch keiner. Gelegentlich gibt es mal eine Wortmeldung, meist sind diese wirklich unqualifiziert, absurd. Beispielsweise wollte der AfD-“Sachverständige“ Jongen wissen, warum deutsche, christliche, weiße Männer nicht (als Opfer von Diskriminierung) im Mittelpunkt der #EnqueteRassismus stehen. Kaum erträglich wird es, wenn der Antisemitismus oder antimuslimischer Rassismus ganz offen ausgetragen wird. Wenn zum Beispiel unmissverständliche Hetze gegen Muslime formuliert oder Juden als 'Rasse' bezeichnet und behauptet wurde, Gruppenzugehörigkeiten stabilisierten sich über jahrzehntelange Vererbung. Dem wird mit entschiedenem Widerspruch begegnet oder auch schlicht mit demonstrativem Kopfschütteln, und zwar von Seiten aller anderen Kommissionsmitglieder und auch der interessierten Öffentlichkeit. Die jüngst als Mitglied nachnominierte AfD-Abgeordnete fiel damit auf, dass sie sich während der mehr als fünfstündigen Novembersitzung nicht ein Mal zu Wort meldete.

Worum geht es der Enquetekommission in den nächsten Sitzungen und sind diese auch öffentlich?

Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung steht zunächst, die Auswertung der eingangs  durchgeführten Anhörungen zu Ursachen, Formen und Folgen von Rassismus und Diskriminierung in Arbeitsdefinitionen zu fassen (und zu beschließen), die als grundlegende gemeinsame Basis der demokratischen Kommissionsmitglieder für die weitere Arbeit der Enquete Rassismus konstatiert werden. Außerdem wollen wir die Betroffenenperspektive in den Mittelpunkt stellen. Aus Zeitgründen kann nur ein Teil der über 40 durch die demokratischen Fraktionen benannten Organisationen in öffentlicher Sitzung angehört und befragt werden. Die anderen Anzuhörenden haben wir um schriftliche Stellungnahmen gebeten, um auch ihre Expertise für die Arbeit der Kommission nutzen zu können. Einen Überblick über bereits durch Thüringer Ministerien und Behörden entwickelte Strategien und Maßnahmen werden wir uns zu Beginn 2018 verschaffen.
Schon bei der Konstituierung haben wir uns gemeinsam mit den CDU-VertreterInnen dazu entschieden, alle Sachverständigen- und ExpertInnenanhörungen in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Die Enquetekommission Rassismus ist als eine der Konsequenzen aus der Arbeit des ersten Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses eingesetzt worden. Die Frage, wie Rassismus entgegengewirkt und Diskriminierung abgebaut werden kann, ist bedeutsam für die Verfasstheit der Demokratie. Das darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit, im stillen parlamentarischen Kämmerlein debattiert werden.

Wann schätzen Sie kann die Arbeit abgeschlossen werden? Welche grundsätzlichen Ergebnisse und Konsequenzen erwarten Sie?

Da die Kommission ihre Arbeit erst im Sommer aufnehmen konnte, ist uns viel Zeit - ein halbes Jahr - verloren gegangen. Wahrscheinlich werden wir bis zum Frühjahr/Sommer 2019 brauchen, um den Auftrag der Kommission, konkrete nachhaltige Konzepte sowie Handlungsempfehlungen gegen strukturellen und institutionellen Rassismus für die Thüringer Politik und Zivilgesellschaft zu entwickeln, auch wirklich umsetzen zu können. Für die erste „Etappe“ bis zum Zwischenbericht, den wir bis zum Ende des ersten Quartals dem Landtag vorlegen müssen, ist das gemeinsame Ziel der r2g-Mitglieder, erste, noch in dieser Legislatur umsetzbare Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zu entwickeln, die sich bereits jetzt aus den Anhörungen der Sachverständigen und Expert*innen ableiten lassen, denn diese haben bereits auf konkrete Defizite und Handlungsfelder in Thüringen hingewiesen.                            

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