Nr. 23/2017, Seite 6: Demokratie wird ein Themenschwerpunkt

Parlamentsreport

Im Dezember-Plenum Gesetzentwürfe zu direkter Demokratie und Transparenzregister

Die Landtagssitzung im Dezember wird von den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zu einem Themenschwerpunkt in Sachen Demokratie gemacht. Besonders im Fokus dabei: Der Gesetzentwurf zum Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene.

Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Reform des so genannten Finanzvorbehalts bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Zukünftig sind nur noch Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz, zu Abgaben, Versorgungsbezügen und Personalentscheidungen unzulässig. Das heißt in der Praxis: Per Volksbegehren sind auch gesetzliche Reglungen möglich, die zu Mehrkosten für den Landeshaushalt führen. Nur Dinge, die sich auf den schon laufenden Jahreshaushalt beziehen, sind ausgeschlossen.

Das Modell entspricht der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Berlin. Damit können die Menschen in Thüringen zukünftig über viel mehr Themen direkt mitbestimmen als bisher. Im neuen Artikel 82 der Verfassung ist aber auch ein so genannter Deckungsvorschlag festgeschrieben, d.h. die Initiatoren eines Volksbegehrens müssen in der Begründung ihres Gesetzentwurfs sagen, woher sie das Geld zur Finanzierung nehmen wollen. Der Reformgesetzentwurf der Koalition enthält noch weitere Verbesserungen: So werden die Quoren (Anzahl der notwendigen Unterschriften) für ein erfolgreiches Volksbegehren auf vier Prozent (bei Amtssammlung) und auf fünf Prozent (für freie Sammlung) halbiert.
Der Bürgerantrag (nur für wahlberechtigte Deutsche), mit dem Themen zur Debatte im Plenum in den Landtag gebracht werden können, wird zum Einwohnerantrag umgestaltet. Zukünftig können alle Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens ab 14 Jahre und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit dieses Instrument nutzen.

 

Der „legislative Fußabdruck“

Das Anliegen muss von 10.000 (bisher 50.000) Menschen per Unterschrift unterstützt werden. Im Gesetzentwurf ebenfalls enthalten ist die Senkung des aktiven Wahlalters für Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre. Die Altersgrenze 16 gilt nach einer schon erfolgten rot-rot-grünen Reform bereits auf kommunaler Ebene.

Im Dezember-Plenum wird auch ein R2G-Gesetzentwurf zur Einrichtung eines „Beteiligtentransparenzregisters“ beim Landtag beraten. Aus diesem Register bzw. dieser Datenbank sollen  die Bürger in Thüringen erfahren, welche „Externen“ (Verbände, Organisationen, Einzelfachleute usw.) sich mit welchen Inhalten an der Erarbeitung von Gesetzen beteiligt haben und wie deren Vorschläge sich auf die Inhalte des Gesetzes ausgewirkt haben, d.h. wie die Abgeordneten bei ihrer Entscheidungsfindung damit umgegangen sind.

Offengelegt werden soll dabei auch, ob die Vorschläge auf Grundlage eines Gutachtensvertrages o.ä. erfolgt sind und welche Vergütung dabei geflossen ist. Fachleute sprechen hier vom „legislativen Fußabdruck“). Das Verfahren soll auch bei anderen parlamentarischen Initiativen Anwendung finden.

Diese verbesserte Transparenz bzw. Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen des Parlaments soll das Vertrauen in die Arbeit des Landtags stärken, aber auch kritische Nachfragen der  Bürger besser möglich machen. Zu beiden Gesetzentwürfen sind öffentliche Anhörungen geplant.

In Sachen Demokratie sind bei den Koalitionsfraktionen noch weitere Vorhaben in Arbeit, so z.B. ein „Paritätsgesetz“, mit dem die paritätische Besetzung („Quotierung“) von Frauen und Männern auf Kandidatenlisten für Wahlen gesetzlich und verbindlich für alle Parteien festgeschrieben werden soll. Bisher machen das manche Parteien – wie die LINKE – schon in Selbstverpflichtung. Ein weiteres Arbeitsthema ist der rechtliche und politische Umgang mit sogenannten „Scheinkandidaturen“.                 

Sandra Steck 

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