Nr. 23/2010: Landesregierung ignoriert Nachbesserungsbedarf bei Behindertengleichstellung

Parlamentsreport


Zur Landtagsdebatte über das Behindertengleichstellungsgesetz/Demonstration für Gehörlosengeld


Nach der jüngsten Landtagsdebatte, in der in einem verkürzten Verfahren mit aufeinander folgender erster und zweiter Lesung das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen“ beraten und beschlossen wurde kritisierte Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Die Thüringer Landesregierung hat sich der notwendigen kritischen Diskussion und Überarbeitung des geltenden Behindertengleichstellungsgesetzes entzogen“.
Es sei, so die Landtagsabgeordnete, „ein behindertenpolitischer Offenbarungseid der Landesregierung“, dass sie außer der gänzlichen Entfristung des geltenden Gesetzes „nichts Inhaltliches zu Wege brachte, obwohl mit der notwendigen Umsetzung des nun auch für Thüringen geltenden UN-Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen eine wichtige und umfangreiche Novellierungsarbeit zeitnah erledigt werden muss“.
Die „schnöde Entfristung“ des geltenden Behindertengleichstellungsgesetzes und die vage Ankündigung von Sozialministerin Heike Taubert (SPD), das Gesetz noch in dieser Legislatur zu überarbeiten, sei ein weiterer Beleg für die gegenseitige Lähmung der schwarz-rosa Koalitionspartner bei wichtigen Themen. Das betreffe leider selbst solche, bei denen es um die Umsetzung internationaler und verfassungsrechtlicher Vorgaben, wie dem UN-Übereinkommen oder dem Gleichstellungsgebot aus Art. 2 Absatz 4 geht.


Daher hatte die Fraktion DIE LINKE in einem Entschließungsantrag verlangt, dass der Landtag bis zum 31.12.2011 ein unter Berücksichtigung der UN-Konvention novelliertes Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Die Landesregierung sollte bis zum 30. Juni des nächsten Jahres dazu in Form eines Gesetzentwurfs dem Landtag eine Diskussionsgrundlage vorlegen. Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Karola Stange kündigte an, dass „die Linksfraktion eigene Gesetzesvorschläge vorlegen wird, die eine Fortschreibung der Entwürfe aus der dritten und vierten Legislatur sind und schon 2003 und 2005 sozusagen vorab die Forderungen der UN-Konvention umgesetzt haben.

Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen


Erneut hatten vor dem Thüringer Landtag am 11. November Gehörlose, aufgerufen von ihrem Landesverband, demonstriert (s. Foto). Karola Stange, die sich in den Protest eingereiht hatte, erklärte die ausdrückliche Unterstützung der Linksfraktion für deren Forderung nach einem auskömmlichen Nachteilsausgleich. Die Fraktion hatte in den zurückliegenden Wochen ihren Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorgestellt und dazu Gespräche u. a. mit Vereinen und Verbänden geführt. Bestandteil ihrer Gesetzesinitiative ist ein Nachteilsausgleich in Form eines Teilhabegeldes für blinde sowie sehbehinderte, aber auch für gehörlose Menschen.


Nach Auffassung von Karola Stange soll in einem ersten Schritt das Blindengeld auf 320 Euro je Monat und Betroffenen erhöht werden und der Nachteilsausgleich für die 1.700 Thüringer Gehörlosen in Höhe von 150 Euro eingeführt werden.

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