Nr. 23/2016, Seite 8: Neue Bestattungs- und Friedhofsformen

Parlamentsreport

Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften

Das „Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften“ hat der Landtag in der November-Plenarsitzung beschlossen. Vorausgegangen waren eine mehrstündige öffentliche Anhörung im August sowie eine Diskussion im Online-Forum des Landtags.

Die Linksfraktion, die sich bereits in der Vergangenheit für entsprechende Änderungen stark gemacht hatte, betonte: In einer pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft muss auch Platz sein für unterschiedliche und differenzierte Trauerrituale und Bestattungsformen – soweit sie die Achtung vor  einer würdigen Totenruhe beachten.

Schon seit einigen Jahren wünschen sich immer mehr Menschen naturnähere Bestattungsformen, vor allem die Möglichkeit der Beisetzung in einer Waldumgebung. Zu Anfang haben sich Privatfirmen als Lobby-Protagonisten für diese Konzeption hervorgetan. Mit Blick auf Allgemeinwohlinteressen und Gleichbehandlungsgrundsätze soll das Bestattungswesen aber nicht kommerzialisiert werden.

Daher ist es an der Zeit, das Thüringer Bestattungsrecht formal für diese neuen Bestattungs- und auch Friedhofsformen – in öffentlicher Trägerschaft – zu öffnen. In anderen Bundesländern bestehen diese Möglichkeiten schon und in Thüringen hat das Verwaltungsgericht Weimar schon vor einiger Zeit diese naturnähere Bestattungsform in der Organisationsform eines „Waldfriedhofs“ gerichtlich für Thüringen als zulässig und mit den Grundsätzen des Bestattungsrechts für vereinbar erklärt. Das von der Landesregierung vorgelegte und jetzt beschlossene Gesetz nimmt auch diesen Stand der Rechtsprechung auf und entwickelt ihn weiter.  

 

Trauer- und Gedenkkultur sind vielfältig, das zeigt auch der Blick in andere Staaten

Frank Kuschel (LINKE) war in seiner Rede auch auf die in der Debatte geäußerte Befürchtung eingegangen, „dass die jetzige Bestattung von Urnen im Wald und die klassischen Friedhöfe in einer Art Konkurrenz stehen, die Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation und Gebührenhöhe hätte“. Dies sei aber nicht nachzuvollziehen, da „bereits jetzt Friedhöfe keine kostendeckenden Einrichtungen sind. Das heißt, die Kommunen erheben keine kostendeckenden Gebühren (...) weil Friedhöfe eben auch ein Kulturgut sind im öffentlichen Interesse“.

Die Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit durch Abwanderung, demografische Entwicklung „haben viel stärkere Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der klassischen Friedhöfe als die jetzige Möglichkeit, Urnen im Wald zu bestatten“, sagte der Abgeordnete. „Insofern ist das eine sehr theoretisch-abstrakte Debatte. Da werden Befürchtungen geäußert, die mit der kommunalen Praxis nur ansatzweise etwas zu tun haben.“
Dann sprach der Kommunalpolitiker der Linksfraktion zu dem von den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung: „Er ist die Reflexion dessen, dass mit der jetzigen Gesetzesänderung aktuelle, vor allem rechtliche Probleme gelöst werden, aber die Debatte über die Vielfalt von Bestattungskultur nicht abgeschlossen ist, weil sie sich weiterentwickeln wird.“

Trauer- und Gedenkkultur seien vielfältig „und werden sicherlich noch vielfältiger. Das zeigt auch der Blick in andere Staaten. Die sind viel breiter aufgestellt, was Bestattungsrituale und die Art des Trauerns und des Gedenkens betrifft. Insofern ist dieser Entschließungsantrag nur folgerichtig und wird dazu führen, dass wir uns im Thüringer Landtag absehbar, wenn dann die Landesregierung Ende 2017, spätestens im Frühjahr 2018 hier berichtet hat, sicherlich noch in dieser Legislaturperiode nochmals mit diesem Thema zu befassen haben“.  

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