Nr. 23/2016, Seite 7: Teilhabe statt Ausgrenzung

Parlamentsreport

Auf Antrag der Linksfraktion befasste sich der Landtag mit dem Bundesteilhabegesetz

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE befasste sich der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde am 10. November mit dem Thema „Bundesteilhabegesetz – so nicht! Konsequenzen für Thüringen?“. Was die Bundesregierung bisher vorgelegt habe, so die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karola Stange, in ihrer Rede, bleibe dem alten Fürsorgerecht verhaftet und widerspreche in weiten Teilen der UN‑Behindertenrechtskonvention.

Forderungen aus Verbänden, Selbsthilfevertretungsorganisationen, Gewerkschaften oder Schwerbehindertenvertretungen hätten im Gesetzentwurf keinen Eingang gefunden. Die Abgeordnete verwies auf Enttäuschung und Ärger, „aber auch Solidarität, vielfältige kreative Aktionen sowie klare Positionierungen“ und sie nannte die Stichworte #NichtMeinGesetz“, „#TeilhabeStattAusgrenzung“, „Teilhabe jetzt!“ oder „Nachbesserung jetzt!“.

Die Linksfraktion habe in den letzten Monaten verstärkt Gespräche geführt und „wir werden uns auch auf Bundesebene weiterhin darum bemühen, dass die Forderungen der Vereine und Verbände noch mit aufgenommen werden“. Zwar gebe es auch positive Aspekte im Entwurf für das Bundesteilhabegesetz, wie die Verordnung für Frauenbeauftragte in den Werkstätten oder das Budget für Arbeit, aber vieles bleibe eben  unberücksichtigt. Eine wesentliche Kritik beziehe sich auf das sogenannte Zwangspoolen, was in der Konsequenz bedeute, dass alle, die in einer Wohngruppe leben, Unternehmungen gemeinsam planen müssten, einen Kinobesuch etwa oder zum Einkauf. „Ich denke, das hat mit Selbstbestimmung und mit eigenständiger Lebensweise nichts zu tun“, betonte Karola Stange. Der Gesetzentwurf nehme das Recht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform. Er beinhalte kein Teilhabegeld, wie es lange gefordert wird, und die Regelung, dass Menschen in fünf von neun Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen müssen, um überhaupt Leistungen zu bekommen, werde viele Menschen ausgrenzen.

Entsprechend kam auch Kritik von der Thüringer Sozialministerin Heike Werner (LINKE). Wenngleich sie es zunächst begrüßte, dass die Eingliederungshilfe stärker auf den einzelnen Menschen zugeschnitten werden soll. Dem stehe gegenüber, dass z.B. „die Leistungsbeschränkungen für in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebende pflegebedürftige Menschen weiterhin beibehalten werden. Einkommen und Vermögen werden auf die Eingliederungshilfe angerechnet. All dies führt dazu, dass Menschen mit Behinderung weiterhin als Gegenstand staatlicher Fürsorge behandelt werden. Das ist sehr bedauerlich“. 

Offensichtlich habe die Bundesregierung „dem Sparziel den Vorrang vor der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gegeben“, so die Ministerin, die die Notwendigkeit eines individuellen finanziellen Nachteilsausgleichs hervorhob. „Nur dadurch gewinnen Menschen mit Behinderung die volle Souveränität über ihr Leben. Aus diesen Gründen haben wir die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern.“

 

Das widerspricht der Inklusion

Dazu habe die Landesregierung im Bundesrat konkrete Vorschläge unterbreitet und einen Entschließungsantrag eingebracht mit folgenden Forderungen: Einführung eines vom Bund finanzierten Bundesteilhabegeldes; keine Leistungsbeschränkungen für in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebende pflegebedürftige Menschen; Fahrplan für den vollständigen Ausstieg aus der Anrechnung von Einkommen und Vermögen; Verdopplung der Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe bei Arbeitgebern, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Abschließend sagte Ministerin Heike Werner: „Der Staat hat den Auftrag, die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe zu schaffen. Ein wie auch immer gearteter Eigenbeitrag der Berechtigten beinhaltet eine Relativierung dieses Auftrags. Menschen mit Behinderung, die beruflich erfolgreich sind, werden somit für ihre Fähigkeiten und Anstrengungen benachteiligt.

Menschen ohne Behinderung müssen demgegenüber keine vergleichbare Abgabe leisten. Das widerspricht dem Grundsatz der Inklusion, dem das Gesetz eigentlich folgen möchte. Unter anderem aus diesen Gründen ist der Gesetzentwurf zwingend nachzubessern. So habe ich auch Frau Stange verstanden, die gesagt hat: Wenn es keine grundsätzlichen Änderungen am Gesetzentwurf gibt, gibt es die Aufforderung an die Thüringer Landesregierung, dann dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Als Freistaat Thüringen werden wir natürlich diesen Prozess weiterhin kritisch und konstruktiv im Sinne der Menschen mit Behinderung begleiten.“         

 

A. Rudolph 

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