Nr. 23/2015, Seite 9: „Wir müssen den Rassismus anklagen“
Katharina König im Landtag zu den Schlussfolgerungen aus dem NSU-Skandal
„Vier Jahre danach – Schlussfolgerungen aus dem NSU-Skandal in Thüringen konsequent umgesetzt?“, so der Titel der von der Linksfraktion beantragten Aktuellen Stunde in der Landtagssitzung am 4. November. Folgend Auszüge aus dem Plenarprotokoll.
Katharina König, DIE LINKE:
Heute vor vier Jahren wurde in Eisenach das Wohnmobil mit den Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entdeckt (…) Vier Jahre danach soll es aber heute hier nicht darum gehen, was alles an offenen Fragen da ist und was wir an Details schon aufgearbeitet haben, sondern: Inwieweit sind denn die Konsequenzen, die im ersten NSU-Abschlussbericht gefordert wurden, hier in Thüringen schon umgesetzt und wie ist es auf Bundesebene und auch im Vergleich zu anderen Bundesländern?
Ich möchte zitieren aus einem offenen Brief von 29 Nebenklägeranwälten, die im NSU-Prozess Opferangehörige vertreten: „So hat die Große Koalition inzwischen unter anderem zwar eine Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz beschlossen, statt aber dessen Befugnisse zumindest an den Stellen einzuschränken, an denen sie missbraucht wurden oder aber zumindest kontraproduktiv gewirkt haben, sind nunmehr die Macht und die praktischen sowie finanziellen Mittel des Bundesamts massiv ausgebaut worden. Man hat aus den im vorangegangenen Untersuchungsausschuss festgestellten Fehlentwicklungen nichts gelernt, man hat sie vielmehr weitestgehend legalisiert.“ Es sind immerhin 29 Nebenkläger, die sich gemeinsam an den Bundesuntersuchungsausschuss gewandt haben, der jetzt in einer zweiten Instanz versuchen wird, weiterhin mit aufzuklären.
Im Gegensatz dazu ist das, was in Thüringen bisher an Konsequenzen umgesetzt wurde, doch ein positives Beispiel. Ich möchte nur einige Konsequenzen nennen: Zum einen natürlich der neue NSU-Untersuchungsausschuss, der auch mit der CDU gemeinsam eingesetzt wurde. Das war ja eine der gemeinsamen Folgerungen. Entscheidend jedoch – besonders im Vergleich zu allen anderen Bundesländern – ist das Abschalten der V-Leute, ist die Beschränkung der Möglichkeiten des Landesamtes für Verfassungsschutz und demzufolge auch die finanzielle Einschränkung, die wir hier in Thüringen schon umgesetzt haben. Dafür sage ich ein ganz klares Dankeschön, im Namen aller Fraktionäre der rot-rot-grünen Koalition.
Denn das ist die einzig richtige Logik, abgesehen von der Abschaffung des Verfassungsschutzes im Generellen, an der wir natürlich noch arbeiten, die man nach NSU ziehen kann. Was wir dazu getan haben, ist, dass wir MOBIT, die mobile Beratungsstelle in Thüringen, finanziell und personell gesichert und gestärkt haben. Dasselbe gilt für ezra, das ist die Beratungsstelle für Betroffene von rechter, rassistischer, antisemitischer Gewalt.
Allerdings sind wir in Thüringen auch noch nicht mit allen Konsequenzen, die zu ziehen wären, am Ende. Für 2016 werden wir in die Gespräche gehen mit den Opferangehörigen und mit den Betroffenen der Sprengstoffanschläge zur Errichtung einer entsprechenden Gedenk- und Mahnstelle hier in Thüringen, wir werden aber auch die Polizeivertrauensstelle in Angriff nehmen. Und nicht zuletzt werden wir uns dem institutionellen und gesellschaftlich weit verbreiteten Rassismus stellen, und zwar in Form der Enquetekommission Rassismus. Diese ebenso wie die Forschungs- und Dokumentationsstelle wollen wir hier im Jahr 2016 errichten.
Wir müssen den Rassismus als zentrales Thema öffentlich anklagen, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit politisch organisiertem Rechtsextremismus, auf welchen er oft reduziert wird, sondern im Zusammenhang mit der gesamten Gesellschaft. Da setze ich auf die Zusammenarbeit der rot-rot-grünen Koalition und hoffe aber auch auf Unterstützung durch die CDU-Fraktion, weil ich denke, das ist ein Thema, das uns alle angeht.
Dorothea Marx, SPD:
Eine wichtige Erkenntnis des Ausschusses war und ist, dass es in einem Rechtsstaat keine kontrollfreien Räume gibt und dass auch natürlich ein Geheimdienst oder ein Verfassungsschutz von den Vertretern des Souveräns zu kontrollieren ist, also von Abgeordneten.
Wenn man sich anderswo immer beklagt, dass man bestimmte Sachen nicht bekommt, dann frage ich immer zurück: Wer beschließt denn, was Sie bekommen? Die Grundlagen für die Kontrolle der Geheimdienste sind Gesetze. Und wo werden Gesetze gemacht? Im Parlament, das wissen wir alle hier am besten. Wir haben Gesetze gemacht und sind auch weiter dabei, Maßnahmen zu treffen.
Madeleine Henfling, B90/Grüne:
Es kann doch keiner leugnen, dass eines der Hauptprobleme im NSU-Komplex institutioneller und gesellschaftlicher Rassismus ist. Wer sich hinstellt und sagt, wir wüssten das noch nicht und müssten hier bis zum Ende noch aufklären, bevor wir Konsequenzen ziehen können, der hat sich mit dem letzten Untersuchungsausschuss nicht beschäftigt und auch nicht mit den Untersuchungsausschüssen, die sonst gelaufen sind.
Ich glaube, es wäre ein wichtiges Signal, wenn wir Menschen, die beispielsweise in Duldung hier sind oder einen ungeklärten Aufenthaltsstatus haben, einen Aufenthaltsstatus zuerkennen, wenn sie Opfer rechter Gewalt werden. Das ist nämlich genau das richtige Signal an die Täter, wenn wir ihnen sagen: Ihr kriegt uns hier nicht klein und ihr kriegt diese Menschen nicht klein und das Ergebnis eurer Gewalt ist die Solidarität dieser Gesellschaft.
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