Nr. 23/2015, Seite 6: Integration von Migranten und Flüchtlingen

Parlamentsreport

Ministerin Heike Werner (LINKE) zur Anfrage der Abgeordneten Ina Leukefeld

Ina Leukefeld, Arbeitspolitikerin der Linksfraktion, hatte sich in der Landtagssitzung 26. November mit einer Mündlichen Anfrage zur Umsetzung des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ an die Landesregierung gewandt. Dabei bezog sie sich auf die Neufassung der Richtlinie, die die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migranten und Flüchtlingen beinhaltet.

Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. Es werden zielgruppenspezifische Projekte zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen oder sozialen Integration einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen unterstützt. Die Förderregeln sehen vor, dass ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden kann. Die Abgeordnete wollte nun wissen, wie die Auswahl erfolgte, welche Projekte welcher Träger ausgewählt wurden und wie diese gefördert werden.

 

Es antwortete Heike Werner (LINKE), Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

„Die Richtlinie zum Landesarbeitsprogramm ‚Arbeit für Thüringen‘ ist nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, den Thüringer Jobcentern, den Thüringer Wirtschafts- und Sozialpartnern, dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof am 6. Oktober 2015 in Kraft getreten. Während die vorwiegend durch Mittel des Europäischen Sozialfonds intendierte Integrationsrichtlinie die berufliche Integration von langzeitarbeitslosen Menschen fördert, schließt das ausschließlich aus Landesmitteln gespeiste Programm ‚Arbeit für Thüringen‘ unter anderem die Förderung von Flüchtlingen explizit ein, also von Personen, die in der Regel noch nicht lange arbeitslos gemeldet sind, gleichwohl aber unsere Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration bedürfen.

(...) Der mit der aktuellen Entwicklung in der Flüchtlingsfrage verbundene dringende Handlungsbedarf hat uns bewogen, auf die Durchführung von Konzeptauswahlverfahren zu verzichten, um noch in diesem Jahr mit ersten Projekten beginnen zu können. Stattdessen war bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Antragstellung bei der GFAW möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der GFAW und dem TMASGFF bereits 14 Konzepte zur sozialen und beruflichen Integration von Asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen vor. Zum Stand 28. Oktober sind diese Konzepte in insgesamt 17 formgebundene Anträge eingeflossen. Verschiedene Vorhaben werden demnach durch mehrere Träger umgesetzt, die für ihre Teilprojekte separate Anträge gestellt haben.

Die vorliegenden Anträge wurden am 28. Oktober 2015 durch einen Förderausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der GFAW, der Regionaldirektion, des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und meines Hauses bewertet. Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des bzw. der durchführenden Träger, das heißt unter anderem Erfahrungen in den Projekten der beruflichen Integration, der Netzwerkarbeit, Nachweis von interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen; als nächstes Vernetzung in der Region, Kooperation und Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen, Jobcentern, Unternehmen und weiteren relevanten Akteuren. Ein weiteres Kriterium war die Umsetzungsplanung, das methodische Vorgehen und die Qualitätssicherung und viertes Kriterium Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Finanzplanung.

(…) Die 17 Anträge bzw. Projekte wurden alle im Ansatz als grundsätzlich förderwürdig eingeschätzt. Bei vier Vorhaben sind jedoch wichtige Fragen offen geblieben.

Hier besteht noch Konkretisierungsbedarf. Drei Vorhaben waren fachlich so weit ausgereift, dass eine Bewilligung empfohlen werden konnte. Am 2. November 2015 können demnach zunächst zwei große Verbundprojekte in Süd- und Nordthüringen beginnen. Weitere Projekte werden voraussichtlich Mitte November und im Dezember folgen. Darunter ein thüringenweites Projekt aller Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, das die Vorbereitung und Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Praktika und betriebliche Ausbildungsplätze zum vorrangigen Ziel hat.

Die zum Stand 28. Oktober vorliegende 17 Anträge summieren sich auf einen Betrag von circa 5 Millionen Euro für die beantragte Gesamtlaufzeit. Die Laufzeit der Projekte ist grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2017 bemessen.“                                          

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