Nr. 23/2014, Seite 8: Gegen sogenannte SGB II-Vereinfachungen
„Erwerbslosenarbeit gut gemacht“ war der Titel einer Veranstaltung des Kommunalpolitischen Forums Thüringen e.V. (KOPOFOR) gemeinsam mit dem Bündnis SozialTransFair Weimar und der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag am 8. November im Kulturzentrum mon ami in Weimar.
Den Hauptteil der Weimarer Veranstaltung mit Seminarcharakter bestritt der Sozialreferent Harald Thomé (Tacheles e.V., Wuppertal). Seine Themen waren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung und daraus abgeleitete Handlungslinien im kommunalen Bereich, die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II sowie die Kosten der Unterkunft. Anlässlich dieser Veranstaltung haben sich Betroffene und Initiativen zu gemeinsamen Aktionen gegen die drohenden Verschärfungen bei Hartz IV im Rahmen der so genannten „SGB II-Rechtsvereinfachungen“ verständigt. Dazu hatte Ina Leukefeld, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt: „Es ist wichtig, dass die Betroffenen mit ihren Vereinen und Verbänden zusammenstehen und diesem neuen Vorstoß der Rechtsverschärfung entgegentreten. Meine Solidarität gilt dem Anliegen und den dezentralen Aktionen, die im Rahmen eines neuen Netzwerkes verabredet wurden.“ Hintergrund der geplanten Aktionen sind die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Titel „Rechtsvereinfachungen im SGB II“. Dort steht einigen wenigen positiven Veränderungen zugleich eine lange Liste teils drastischer Rechtsverschärfungen gegenüber.
„Die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums, die Abschaffung des Sanktionssonderrechts für unter 25-Jährige und einige andere gute Details dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die geplanten Veränderungen das Sanktionsregime und Sonderrecht im SGB II zementieren. Der Vorschlag, zukünftig 50 Euro bis 100 Euro pro vermeintlichem Vergehen zu kürzen, gefährdet in vielen Fällen bewusst das Existenzminimum, wie auch das zuständige Bundesministerium einräumt. Aus meiner Sicht ist dies nur eines von vielen Beispielen im geplanten Rechtsverschärfungsgesetz, wo die Menschenwürde zur Disposition steht“, kritisierte die Landtagsabgeordnete.
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