Nr. 23/2014, Seite 5: Thüringer Kommunen: niedrigste Steuerkraft

Parlamentsreport

DIE LINKE fordert seit Jahren eine Reform der Finanzverfassung

Bis 2019 werden die Thüringer Kommunen nach der jüngsten Novembersteuerschätzung 2014 mit Steuermehreinnahmen von rund 322 Millionen Euro rechnen können. Dies ist eine Steigerung von fast 20 Prozent.  

2014 werden die Thüringer Kommunen nach der Prognose 1.368 Millionen Euro an Steuern einnehmen. Gemessen an den Gesamtausgaben von über fünf Milliarden Euro ist dies jedoch immer noch eine sehr geringe Steuerquote. Im bundesweiten Vergleich haben die Thüringer Kommunen die noch geringste Steuerkraft. Umso größer ist ihre Abhängigkeit vom Land.

Das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Steuerschwäche der Kommunen durch höhere Landeszuweisungen auszugleichen. Die kommunalen Steuern sind in großem Maße von der Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung abhängig. Und weil das Einkommens- und Wirtschaftsniveau in Thüringen im bundesweiten Vergleich noch unterdurchschnittlich ist, sind auch die kommunalen Steuereinnahmen entsprechend geringer.

Die wichtigste Steuereinnahme ist die Gewerbesteuer. Sie ist sehr stark gewinnorientiert. Nur jedes sechste Unternehmen zahlt Gewerbesteuer. Die meisten dieser Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen mit 50 bis 500 Beschäftigten. Es folgt der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer. 15 Prozent der Lohnsteuer bleibt in der Gemeinde, in der der Steuerpflichtige wohnt.

Die Grundsteuer bringt rund 220 Millionen Euro in die Gemeindekassen. Über diese Steuer werden die Verkehrswerte der Immobilien besteuert. Die Grundsteuer müssen sowohl die Hauseigentümer als auch die Mieterinnen und Mieter zahlen. Rund vier Prozent der Betriebskosten entfallen auf die Grundsteuer. Auf Bundesebene wird derzeit über eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Der Bundesfinanzhof hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer verworfen. Wann es zu Neuregelungen kommt, ist aber bisher offen.

Eine weitere kommunale Steuer ist der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer. Hier haben aber die Gemeinden keine Einflussmöglichkeiten. Die Gemeinden erheben zudem eine ganze Reihe von so genannten Aufwands- und Verbrauchssteuern. Hierzu gehören u.a. die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer oder die Zweitwohnungs- und Bettensteuer für Übernachtungen. Die Landkreise haben im Übrigen keine eigenen Steuereinnahmen. Sie erheben stattdessen von den kreisangehörigen Gemeinden eine so genannte Kreisumlage. DIE LINKE fordert seit Jahren eine Reform der Finanzverfassung, um so u.a. die Steuerkraft der Kommunen zu stärken. Jedoch kann eine solche Reform nur auf Bundesebene umgesetzt werden. Die Länder sind über den Bundesrat beteiligt. Die Kommunen werden jedoch nur angehört.

2007 gab es den letzten Versuch, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu zu ordnen. Der damalige so genannte „Lübecker Konvent“ ist jedoch vollständig gescheitert. Der Egoismus des Bundes und der Länder ließ keinen Raum für zusätzliche Steuereinnahmen der Kommunen. Es gab nur ein ganz kleines Zugeständnis an die Kommunen: der Bund und die Länder entlasteten die Unternehmen bei der Körperschafts- und veranlagten Einkommenssteuer, um so den Gemeinden größere Möglichkeiten für höhere Gewerbesteuereinnahmen zu eröffnen. Von diesen Möglichkeiten machten die Thüringer Gemeinden bisher nur mäßigen Gebrauch.

Solange eine solche Reform auf Bundesebene nicht umgesetzt ist, muss das Land über den kommunalen Finanzausgleich eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen sichern.

 

MdL Frank Kuschel            

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