Nr. 23/2012, Seite 6: Die Opfer wurden zu Verdächtigen gemacht
...weil „niemand den rassistischen Hintergrund erkennen wollte“
Anlässlich des zufälligen Auffliegens des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ vor einem Jahr am 4. November 2011 in Eisenach erklärte Bodo Ramelow, der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşik, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter: Zehn Namen, die wir am Jahrestag des Auffliegens des NSU nennen müssen. Die Trauer um die Opfer des rassistischen Nazi-Terrors und ein würdiges Gedenken stehen im Mittelpunkt.“ (s. Archiv-Foto vom Gedenken im Dezember 2011 in Erfurt).
Während andere den Anlass nutzten, um für die Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden zu trommeln, sei es notwendig, daran zu erinnern, dass diese Menschen Opfer von rassistischer Gewalt wurden. „Sie wurden nicht deswegen ermordet, weil die Behörden zu wenige Informationen über die Mörder und ihr Umfeld hatten. Die Täter wurden nicht gefunden, weil niemand einen rassistischen Hintergrund der Morde erkennen konnte oder wollte“, so Ramelow.
Martina Renner: Aufklärung unvermindert fortsetzen
Mit Blick auf die Anklageschrift gegen Beate Zschäpe und Unterstützer des neonazistischen Terrornetzwerks NSU erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner: „Die strafrechtliche Aufarbeitung der Morde und Bombenanschläge und die Verurteilung der Täter und Mitverantwortlichen ist insbesondere für die Angehörigen der Ermordeten und weiteren Opfer der Verbrechen des NSU ein wichtiger Schritt. Die Justiz- und Sicherheitsbehörden haben in den letzten Jahren erhebliches Vertrauen verloren. Nicht nur, dass im letzten Jahr für nahezu unmöglich gehaltene Sachverhalte über Verstrickungen von Sicherheitsbehörden in neonazistische Strukturen sowie zu Ermittlungsfehlern und -unterlassungen bekannt wurden, auch dass die Opfer und die Angehörigen der Opfer selbst zu Verdächtigen gemacht wurden und gegen sie ermittelt wurde.“
„Dabei haben rassistisch konnotierte Begriffe für die Mordserie und die ermittelnde SOKO zu Recht Empörung hervorgerufen. Der bevorstehende Strafprozess muss sich auch daran messen lassen, ob er als Teil der notwendigen Wiedergutmachung auch rückhaltslose Aufklärungsarbeit über das gesamte neonazistische terroristische Netzwerk und das skandalöse Agieren der Sicherheitsbehörden ohne Ausblendung der politischen Hintergründe der Morde leistet.“ Martina Renner verwies darauf, dass viele im Raum stehende Fragen im Rahmen eines Strafprozesses entweder strafrechtlich nicht oder aufgrund eingetretener Verjährung nur unzureichend von Relevanz sein können. „Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse müssen ungeachtet der strafrechtlichen Aufarbeitung ihre Aufklärungsarbeit unvermindert fortsetzen. Das Ausmaß des neonazistischen Netzwerkes und die Verantwortung der Sicherheitsbehörden und der Politik dafür, dass sich Neonazistrukturen verfestigen und militarisieren konnten, als auch das gesellschaftliche Klima, in denen Neonazis agieren konnten, muss weiterhin aufgeklärt und thematisiert werden. Nur aus der Gesamtheit strafrechtlicher Aufarbeitung und parlamentarischer und öffentlicher Aufklärung kann die Gefahr einer Wiederholung neonazistischer Mord- und Terroranschläge minimiert werden.“
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