Nr. 22/2017, Seite 9: Karenzzeitregelung für die Landesregierung
Landtag debattierte in erster Lesung Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes
Das zentrale Anliegen der Änderung des Thüringer Ministergesetzes ist die Schaffung einer sogenannten Karenzzeitregelung für Mitglieder der Landesregierung. Dazu lag dem Landtag in erster Beratung am 2. November ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den Staatssekretärin Dr. Babette Winter begründete.
„Das Ministergesetz in der aktuellen Fassung enthält keine Regelung, die irgendeine Möglichkeit vorsieht, die Aufnahme einer Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt in irgendeiner Weise zu beschränken. Die Landesregierung sieht dies mit Blick auf eine mögliche Beeinträchtigung des Ansehens der Landesregierung, die zum Beispiel mit der Übernahme von hochdotierten Tätigkeiten in der Wirtschaft einhergehen kann, als regelungsbedürftig an.“
Zur Gesetzesänderung erläuterte die Staatssekretärin: Ministerinnen und Minister sowie der Ministerpräsident bzw. in irgendeiner Zukunft eine Ministerpräsidentin sind dann verpflichtet, der Landesregierung Vorbereitungen für nachministerielle Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in einem Zeitraum von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt bekanntzumachen. Diese kann dann die Beschäftigung untersagen, wenn sie „öffentliche Interessen beeinträchtigt“. Dazu soll die Empfehlung eines beratenden Gremiums zugrunde gelegt werden.
CDU: Es gibt Wichtigeres, als Antikorruptionsgesetze
Der CDU-Abgeordnete Manfred Scherer sah allerdings ein solches Gesetz „nicht als besonders erforderlich für Thüringen an“. Er sagte weiter: „Mir ist aus den letzten 27 Jahren kein Fall gegenwärtig, in dem ein ehemaliger Minister oder Ministerpräsident eine Beschäftigung aufgenommen hätte, durch die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung gefährdet gewesen wäre, oder er gar noch während seiner Amtszeit sein Amt so geführt hätte, dass er hinterher einen großen Karrieresprung hätte machen dürfen. Es gibt in Thüringen aus meiner Sicht Wichtigeres zu tun, als sich als Pionier von Antikorruptionsgesetzen profilieren zu wollen.“
Für die Linksfraktion sprach in der Debatte der Abgeordnete Knut Korschewsky (Auszüge aus dem Plenarprotokoll):
Alleine die Aussagen von Herrn Scherer machen deutlich, dass so ein Gesetz schlicht und ergreifend notwendig ist. Ich werde Ihnen auch ein bisschen auf die Sprünge helfen, denn mir fallen da schon Beispiele ein, auch in Thüringen, wo ein direkter Übergang durchaus vorhanden war und der auch, na ja, sehr prominent war. Einen solchen Fall wie den des ehemaligen Ministerpräsidenten Althaus – und ich glaube, wir können uns alle daran noch erinnern – mit dem fast unmittelbaren Übergang von den Opel-Verhandlungen in eine Tätigkeit in der Geschäftsleitung eines mit Opel und diesen Verhandlungen zutiefst verbandelten Zulieferers aus der Autobranche kann dieses neue Instrument der Untersagung von Anschlusstätigkeit nach Ausscheiden aus dem Amt aus unserer Sicht heraus ganz klar verhindern.
Solche Fälle – ich kann Ihnen noch aus der Bundesebene die Fälle Wissmann und von Klaeden nennen – soll es nach dem Willen von Rot-Rot-Grün nicht mehr geben. Deshalb hatten sich Linke, SPD und Grüne schon in der Koalitionsvereinbarung auf eine Reform des Ministergesetzes verständigt. Nun legt die Landesregierung für dieses Thema, das zu den ureigensten der Regierungsebene gehört, wirksame Regelungen vor. Solche für Ansehen und Glaubwürdigkeit von Politik und Demokratie schädlichen Interessenverquickungen zwischen Amt bzw. nachwirkendem Amtsbonus und lukrativen Tätigkeiten mit dem Hintergedanken der Firmen, Amtswissen und Amtsbeziehungen der ausgeschiedenen Amtsträger vorteilhaft zu nutzen, gehören in die allseits kritisierte und bei vielen Bürgerinnen und Bürgern eigentlich auch verhasste Selbstbedienungsschublade von Politikerinnen und Politikern. Hier muss und sollte etwas entgegengesetzt werden.
Dieser Ausnutzung öffentlicher Ämter im weitesten Sinne wird mit der Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben. Die Landesregierung hat das Recht – und bei nachgewiesenen Interessenkonflikten auch die Pflicht, solche problematischen Tätigkeiten für die Zeit von bis zu 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt zu verbieten. Diese Zeitspanne ist dann eine Abkühlzeit bzw. eine Abstinenzzeit, die auch von lobbykritischen Organisationen mehr als einmal eingefordert wurde. Schon zu Zeiten der CDU-Regierung setzte sich die Linke-Fraktion mit parlamentarischen Initiativen dafür ein, dass es nach Ende der Ministerzeit für ausscheidende Inhaber von Ministerämtern keine unmittelbar nachfolgenden lukrativen Übergänge in die Wirtschaft geben sollte. Das heißt: Keine Lobbyjobs unter Ausnutzung des Amtsbonus. Doch die CDU, und ich merke das auch hier an der Rede von Herrn Scherer schon wieder, sperrte sich vehement.
(Zwischenruf Manfred Scherer, CDU: Falsch, wir sperren uns gar nicht!)
Im Gegenteil – es gab hier in Thüringen den Fall Althaus und auch noch ein paar weniger prominente Wechsel aus der Ministerialverwaltung in die Wirtschaft. Solche Turbowechsel schüren bei den Bürgerinnen und Bürgern den nicht mal so verkehrten Eindruck, dass es einen großen Einfluss der Wirtschaft auf Entscheidungen der Regierung gibt. Nicht umsonst nennen lobbykritische Organisationen dieses Phänomen auch Drehtür-Effekt. Ich kann Ihnen versichern: Die Koalitionsfraktionen werden sich dieser Frage von Lobbyismus auch noch weiter zuwenden und Ihnen noch weitere Vorschläge unterbreiten.
Wenn die Leute das Vertrauen in die sachliche Unabhängigkeit der Politik verlieren, dann schadet das auch der Demokratie und dem Parlament als Teil dieser Demokratie. Selbst wenn diese Art des Wechsels meist die Regierungsebene betrifft.
Wenn man es nach strengem Maßstab sieht, ist das im Gesetzentwurf gewählte Modell keine feste gesetzliche Karenzzeit im klassischen Sinne. Aber dieses Instrument der Untersagung von lobbyproblematischen Tätigkeiten führt bei konsequenter Anwendung in der Praxis zu genau den gleichen Wirkungen wie eine klassische Karenzzeit.
Hinsichtlich der Zeitdauer sind 18 Monate das Mindestmaß
Sollte es in Zukunft zu einem Regierungswechsel kommen, wäre es Aufgabe einer anderen Landesregierung, zu zeigen, wie sie es mit der Bekämpfung des Lobby-Unwesens hält. Ich hoffe, dass dann alle verstanden haben, dass eine solche Regelung sinnvoll und auch notwendig ist. Hinsichtlich der Zeitdauer der Untersagung sind 18 Monate aus meiner Sicht nur das Mindestmaß. Hier gibt es auch andere Modelle, die schon durchgesetzt worden sind. Aber immerhin steigt die rot-rot-grüne Landesregierung mit diesem Mindestmaß ein, während die CDU-Landesregierungen all die Jahre zu dem Thema nichts in Richtung Modernisierung getan haben. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wichtig wird auch sein, welche praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes gesammelt werden. Gut möglich, dass man dann aber auch nicht über ein Abschaffen, sondern über eine Ausweitung dieser Abstinenzzeit reden kann.
Diese Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Instruments und der Vorschriften sollten mittel- und langfristig umfassend genutzt werden. In diese Evaluierung sollten dann auch Erfahrungen einbezogen werden, die außerhalb Thüringens mit vergleichbaren Instrumenten und Regelungen gemacht werden. Zu berücksichtigen ist auch: die Fachdiskussion um die Ausgestaltung von Karenzzeiten in Deutschland ist derzeit in vollem Gange.
Jeder Einzelfall wird für sich geprüft
Es ist natürlich auch eine Binsenweisheit, dass die vorliegenden Regelungen kein revolutionäres Ereignis sind, aber es sind Regelungen, die im Sinne der oben skizzierten gesellschaftlichen Problemdiskussionen doch einen deutlich praktischen Fortschritt darstellen, gerade auch bezogen auf uns hier in Thüringen.
Außerdem ist beim Gesetzemachen der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung zu beachten, das heißt vor allem, übergeordnetes Verfassungsrecht darf nicht über den Haufen gefahren werden, und das wird mit diesem Gesetzentwurf nun wahrlich nicht gemacht. Mit Blick auf diesen wichtigen Gesichtspunkt gilt für den vorliegenden Gesetzentwurf: Es ist damit eine Lösung gefunden, die auf alle Fälle das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit für Betroffene nach Ausscheiden aus dem Ministeramt schützt. Es handelt sich nicht um eine strikte gesetzliche Untersagung. Jeder Einzelfall wird für sich geprüft. Etwaige Kritiker des Gesetzentwurfs von jedweder Seite müssten rechtlich gesehen völlig beruhigt sein. Dass das ganze lobbykritische Modell vonseiten der CDU nicht gewollt ist, ist dann sicherlich ein politisches Problem und aus meiner Sicht zumindest kein rechtliches.
Ich möchte mich dem Kollegen Scherer anschließen und beantrage ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wir werden sehen, Herr Scherer, inwieweit es eine spannende Diskussion wird, inwieweit es eine ausgeweitete Diskussion wird oder ob es möglich ist, mit einer großen Mehrheit zu so einem Gesetz zu kommen, das Thüringen vor solchen Lobbyfragen schützt.
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