Nr. 22/2017, Seite 7: „Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt“
Ina Leukefeld und Michaele Sojka mahnen Bundesmittel für die Arbeitsförderung an
„Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt“, da ist sich die Abgeordnete Ina Leukefeld angesichts der nach wie vor hohen Anzahl von Menschen, die seit Jahren arbeitslos sind, sicher. Im rot-rot-grünen Thüringen wurden die Weichen entsprechend gestellt, haben Tausende geförderte Arbeit und Wertschätzung gefunden. Allerdings lässt die Unterstützung des Bundes zu wünschen übrig und auch die Jamaika-Signale aus Berlin geben wenig Anlass zur Hoffnung. Im Gegenteil. Die Situation wird noch verschärft durch die vorläufige Haushaltsführung des Bundes.
So ist auch Michaele Sojka alarmiert und haben beide Frauen, die LINKE-Arbeitsmarktpolitikerin und die Landrätin des Altenburger Landes, am 16. November gemeinsam zu einem Pressegespräch in die Linksfraktion nach Erfurt eingeladen.
Die LINKE Kommunalpolitikerin ist in Altenburg auch Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters und engagiert sich ebenso wie ihre Amtskollegin im Ilm-Kreis für sinnvolle geförderte Arbeitsangebote für Menschen, die nicht selten schon alle Hoffnung aufgegeben hatten. Wie die Dinge auf Bundesebene liegen, werden sie nun aber im nächsten Jahr 1,7 Millionen Euro weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung haben.
Wie dieses System aufgebaut ist und Menschen damit weiter abgehängt werden, das erzürnt Michale Sojka sehr: „Der Bund hat genügend Geld im Säckel und es ist seine Pflicht, die Jobcenter nicht ‚verhungern‘ zu lassen.“
„Wir wollen Arbeit finanzieren statt Arbeitslosigkeit und brauchen dafür die Bündelung der verfügbaren Mittel. Unsere Forderung, den Passiv-Aktiv-Transfer durch den Bund zu ermöglichen und so bessere Voraussetzungen für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zu schaffen, bleibt bestehen“, betonte Ina Leukefeld.
Unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gewährt der Bund lediglich Pflichtleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft, Verwaltungsausgaben zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Leistungsträger). Grundlage dafür ist die Eingliederungsmittel-Verordnung für 2018, deren Veröffentlichung voraussichtlich im Dezember erfolgt und die im Januar 2018 in Kraft tritt.
Die Finanzierung der Rechtsverpflichtungen und der neuen Maßnahmen darf in der Summe den Gesamtrahmen der maßgeblichen Obergrenze (also den Haushaltsansatz im ersten Regierungsentwurf) nicht überschreiten. Das heißt im Grunde, man kann von rund 80 Prozent des Haushaltsansatzes ausgehen.
Was ergibt sich daraus für Thüringen? Zuerst Unsicherheit. Die Jobcenter, die eine aktive Arbeitsmarktpolitik praktizieren und ihre finanziellen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen nutzen, haben keinen Spielraum für neue Maßnahmen im Jahr 2018, wie das Beispiel Altenburger Land zeigt.
Die Mittelbereitstellung erfolgt ansatzweise nach der aktuellen Arbeitsmarktstatistik. Es wird unterschieden zwischen Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung. Menschen, die in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Weiterbildung oder im Sonderstatus sind, werden nicht als arbeitslos gezählt. Es werden also die Jobcenter finanziell „bestraft“, die eine aktive Arbeitsmarktpolitik betreiben und bei denen der Anteil Arbeitsloser daher niedriger ist. Im Oktober waren in Thüringen insgesamt 62.988 Menschen arbeitslos gemeldet, jedoch betraf die Unterbeschäftigung 90.001 Personen.
Von den Eingliederungsmitteln werden seit Jahren in nicht unbedeutendem Maße Gelder zur Finanzierung der Verwaltungskosten verwendet und somit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik entzogen. Der Umschichtungsbetrag in Thüringen betrug im Jahr 2016 konkret 19,6 Millionen Euro. Für das Jahr 2017 ist ein Umschichtungsbetrag von 25,4 Millionen Euro in den Verwaltungskostenhaushalt geplant.
„Ausgehend von den guten Erfahrungen in Thüringen hinsichtlich der Gestaltung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik fordern wir bessere Rahmenbedingungen des Bundes zur Umsetzung. Die Länder, die Landkreise und damit die Jobcenter dürfen in diesem Prozess nicht allein gelassen werden“, so die beiden LINKE-Politikerinnen.
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